Firmierung der “Euro-Invest-Inkasso” einfach erklärt!

Inkasso aus Leidenschaft
Inkasso aus Leidenschaft durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH

Unsere Firmierung unter “Euro-Invest-Inkasso“: Als Firma versteht man handelsrechtlich gemäß § 17 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB)↗ den Namen den ein Kaufmann seinem Unternehmen gibt. Das Handelsgesetzbuch setzt für die Vergabe der entsprechenden Firmierung in den §§ 18 ff. HGB zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen. Für die Rechtsform der “GmbH” setzt das GmbH- Gesetz in § 4 das zusätzliche Erfordernis den Zusatz “GmbH” oder ausgeschrieben “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” in der Firma zu führen.

Was soll unser Name denn eigentlich Aussagen? Warum haben wir uns für genau diese Firmierung entschieden? Gäbe es nicht coolere oder zumindest kürzere Namen für ein Unternehmen?

Lesen Sie hier die Intention und Aussage zu unserer Firmierung, denn wir haben uns tatsächlich damals vertieft vorab mit diesem Thema auseinander gesetzt und teilen unsere damaligen Gedankengänge dazu – auch um Ihnen die Gelegenheit zu geben uns besser kennenzulernen – nun mit Ihnen.

Firmierung Euro-Invest-Inkasso GmbH
Firmierung und Logo der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Warum überhaupt dieser Artikel?

In unserer Firmierung finden Sie objektive EInzelbegriffe, die auch von anderen Wettbewerbern und teilweise auch scharzen Schafen der Branche verwendet werden. Beispielsweise der Begriff “Euro” wird relativ häufig auch von bekanntermaßen unseriösen Unternehmen in der Firmierung verwendet. So warnt beispielsweise die Verbraucherzentrale Brandnenburg in Ihrer “Schwarzliste Inkasso”↗ vor immerhin 11 Unternehmen, die in Verbindung mit diesem Begriff dort als unseriös gelistet sind.

  • Euro Online (mehrere Standorte)
  • Euro Lotto Zentrale
  • EU- Online AG
  • Euro Collect AG
  • Euro Coolect AG
  • Euro Direkt AG
  • Köln Euro Inkasso AG
  • EU Forderungs AG
  • Euro Kasse

Auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) warnt vor einigen Unternehmen↗ mit dem Begriff “Euro” in der jeweiligen Firmierung.

  • EU Claim Forderungsmanagement & Inkasso
  • EU-Forderungs AG
  • EU-Online AG
  • Euro Online Forderungsmanagement
  • EU Trade Inkasso AG
  • Euro Inkasso Hamburg

Da wir in der Vergangenheit bereits einige Male mit diesen unseriösen Unternehmen nur durch die Überschneidung des “Euro” Begriffes in der Firmierung – zumeist von Schuldnern – verwechselt wurden, sehen wir uns veranlasst, unsere komplette Firmierung in diesem Beitrag – auch zur Abhebung von diesen unseriösen Anbietern – einmal inhaltlich und umfassend für Sie zu beleuchten.

Gesetzliche Anforderungen der Firmierung

Neben der wie vorstehend beschriebenen gesetzlichen Pflicht die Rechtsform einer GmbH in der Firma anzugeben schreibt das Handelsgesetzbuch vor, dass die Firma einerseits zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und andererseits auch der Unterscheidung zu anderen Firmen dienen muss. Eine juristische Person in Form einer GmbH unterliegt diesen Regelungen des HGB, da darin stets ein Kaufmann kraft Form im Sinne von § 6 HGB vorliegt, vgl. § 13 Absatz 3 GmbH- Gesetz. Eine Firmierung darf darüber auch hinaus keine Angaben enthalten, die geeignet wären über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind oder sein können, inhaltlich irrezuführen.

An diesen Grundsätzen hatte sich (auch) unser Haus bei der konkreten und finalen Wahl der Firmierung damals (2019) zu orientieren.

Gesetzliche Zielsetzung in Bezug auf die Firmierung

Der Gesetzgeber verfolgt bei der Vergabe einer Firma 4 verschiedene Grundsätze:

  • Firmenwahrheit
  • Firmenklarheit
  • Firmenausschließlichkeit
  • Firmeneinheit

Sind alle 4 Grundsätze, wie diese inhaltlich in Gesetz und Rechtsprechung ausgestaltet wurden auch durch eine konkrete begehrte Firmierung gewahrt, darf eine Firmierung durch einen Gründer gewählt werden und seitens des Registergerichtes auch in das Handelsregister durch Eintragung öffentlich und verbindlich publiziert werden.

Firmenart

Es wird in der Praxis zwischen 4 verscheidenen Firmenarten unterschieden:

  • Sachfirma
  • Namens- oder Personenfirma
  • Fantasiefirma
  • gemischte Firma

Im Rahmen der Wahl unserer Firma haben wir uns intern für dei Art der Sachfirma entschieden, da Inkassodienstleistung aus unserer Sicht vor allem eine rein praktisch auch sachliche Angelegenheit darstellt. Unsere Firma enthält unter anderem schwerpunktmäßig den Gegenstand es Unternehmens (Inkasso) und gerade keine Fantasiebezeichnung oder die namentliche Nennung der in unserem Unternehmen verantwortlichen Personen.

Euro” – Invest – Inkasso GmbH

Im Euroraum – sprich im regionalen Bereich der Eurowährung innerhalb der EU haben wir uns zur Aufnahme dieses Begriffes “Euro” entschieden, da dieser bereits ausdrückt, welche Währung und welches Zielgebiet (zumindest grob) wir im Rahmen unserer Inkassodienstleistung ansprechen und bearbeiten. Als deutsches und nach deutschen Recht zugelassene Inkassounternehmen ziehen wir nach deutschen Recht, die in Deutschland geltende Währung ein, demnach den EURO.

Leider – in Bezug auf das Namensrecht von Unternehmen – ist die Region der EU überaus weitläufig, weshalb es praktisch und tatsächlich zahlreiche Unternehmen gibt, die dieses regionale Merkmal ebenfalls in der eigenen Firmierung durch den Begriff “Euro” oder Abwandlungen wie “EU” herangezogen haben.

Euro – “Invest” – Inkasso GmbH

Der Begriff “Invest” fand Einzug in unsere Firmierung, da wir ein wirtschaftlich gegen Entgelt tätiges Inkassounternehmen sind und damit zum Ausdruck bringen, dass unsere Auftraggeber die von uns angebotene und zur Durchführung praktizierte Inkassodienstleistung letztlich nur gegen entsprechende finanzielle Aufwendungen in Anspruch nehmen können.

Ein Investment ist dabei bereits finanzsprachlich eine Investition (Geldanlage) – also ein Einsatz von Kapital für einen bestimmten Verwendungszweck – um daraus einen bestenfalls wirtschaftlich höheren Ertrag realisieren zu können. Dies bewirken wir im Rahmen der Durchsetzung zahlungsgestörter Forderungen der Auftraggeber. Ein relatives Risiko besteht dabei letztlich immer hinsichtlich der Ertragserzielung, da Zahlungsausfälle von Schuldnern und Vorleistungen der Auftraggeber dabei stets in wirtschaftlicher Risikobetrachtung eingeschätzt, ausgewertet und in Form eines Restrisikos auch in Kauf genommen werden muss.

Euro – Invest – “Inkasso” GmbH

Der Begriff “Inkasso” innerhalb der Firmierung beschreibt dabei einerseits das Marktsegment unserer Tätigkeit und andererseits sogar gleichzeitig die konkrete durch unser Haus angebotene und durchgeführte Tätigkeit selbst. Letztere unterliegt in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Inkasso ist gesetzlich im Rahmen des Begriffes der Inkassodienstleistung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 RDGdefiniert und wird dabei in der Firmierung auch zur eindeutigen Einordnung und Unterscheidung anderer Marktteilnehmer genannt.

Worttrennungen durch “

Die drei Begriffe unserer Firma werden dabei jeweils durch einen Bindestrich voneinander getrennt dem jeweils ein Leerzeichen vorangeht und nachfolgt um jedem einzelnen Begriff auch entsprechende Betonung und entsprechendes jeweils eigenes Gewicht zu verleihen.

Nice- to- know

Sollten Sie selbst eine Firma gründen wollen und sind sich dahingehend vielleicht unsicher, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung der Ihrerseits begehrten Firmierung rechtlich konform ist, können Sie Ihre “Firma” durch die für Sie zuständige IHK im Rahmen einer Vorprüfung bewerten und testen lassen und anschließend im öffentlich online abrufbaren Handelsregister auf anderweitige Unternehmen zur Vermeidung einer bundesweiten Verwechselbarkeit konktrollieren.

Für unser Haus ist beipsielsweise die IHK Nürnberg für Mittelfranken zuständig, die eine entsprechende Prüfung online↗ für Mitgliedsunternehmen und solche, die es einmal werden könnten anbietet.

Vielen Dank

Nun wissen Sie auch, was es mit dem Namen – der Firma oder Firmierung – der Euro – Invest – Inkasso GmbH letztlich auf sich hat.

Vielen Dank für Ihr dahingehendes Interesse. Wir hoffen, Sie können die vorstehenden und sachlich dahingehend bestehenden Erwägungen unsererseits nunmehr besser einordnen und nachvollziehen und uns anhand unserer Firmierung auch deutlich von anderweitigen – insbesondere unseriösen – Unternehmen mit ähnlichen inhaltlichen Begriffen in der jeweiligen Firmierung unterscheiden.

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Updated on 4. Juni 2024

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