
Gebührenrechner im Inkasso: Gebührenrechner für Anwaltsgebühren – auch RVG – Rechner – gibt es im Internet mittlerweile fast so häufig, wie Sand am Meer. Diese Rechner berücksichtigen je nach Ausgestaltung und Ziel-, sowie Zwecksetzung unterschiedlichste anwaltliche Tätigkeiten und sind durch teilweise eine erhebliche Anzahl von manuell einzugebenden Variablen für Verbraucher ohne Kenntnisse im anwaltlichen Gebührenrecht kaum nachvollziehbar oder praktikabel.
Im Rahmen unserer Aufklärungskampagne 2024 haben wir von der Euro – Invest – Inkasso GmbH es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen einen Gebührenrechner speziell und ausschließlich für Inkassodienstleistungen zur Programmieren und zur Verfügung zu stellen. Den Prototypen dieser Programmierung finden Sie in diesem Beitrag – unserem Gebührenrechner Inkasso.
Unser Rechnertool soll Ihnen bei korrekter Anwendung Ihrerseits – unter Beachtung der nach dem Rechner dargestellten Nutzungshinweise – die Möglichkeit geben, unsere im Rahmen der Forderungsbeitreibung angegebenen Gebühren der Inkassodienstleistung faktisch nachzukontrollieren oder im Vorfeld abschätzen zu können, wie sich die Inkassokosten im Laufe der Zeit entwickeln könnten.
Gebührenrechner für außergerichtliche Inkassogebühren
Wir beginnen mit diesem Beitrag mit einem Rechner für außergerichtliche Inkassogebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und erklären Ihnen vorab zu Ihrer Nutzung dieses Tools, wie dieser grundsätzlich funktioniert und richtig zum Einsatz kommt:
Inkasso Gebührenrechner: Berechnung außergerichtlicher Gebühren
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Funktionsweise des Rechnertools zu den außergerichtlichen Inkassogebühren. Wir prüfen derzeit, ob wir für weitere Stufen der Inkassotätigkeit gesonderte Rechner programmieren und machen dies von der Nutzung dieses konkreten Rechners in der Praxis durch Sie derzeit noch abhängig.
1. Schritt: Eingabe des Wertes der Hauptforderung
Das Rechnertool ist auf einen Mindestwert von 50 EURO eingestellt und berechnet Gegenstandswerte anhang der gestezlichen Gebührentabelle des RVG bis zu einem Maximalwert in Höhe von 30.000 EURO (das Gesetz geht in § 13 Absatz 1 RVG↗ sogar bis zu tatsächlichen Gegenstandswerten über 500.000 EURO).
Geben Sie hier bei der ersten Eingabemöglichkeit den Wert der Hauptforderung ohne alle bis dato angefallenen Zinsen und Kosten – insbesondere ohne etwaige angefallene Inkassokosten ein.
Hinweis 1: Forderung unter 50,00 EURO
Bei eingemeldeten und beizutreibenden Forderungen mit einem Wert von unter 50,00 EURO gilt eine besondere und verringerte Gebührenstufe im Rahmen der Inkassodienstleistung. Diese ergibt sich aus § 13 Absatz 2 RVG und beträgt statt 49,00 EURO lediglich 30 EURO bei einer Gebühr mit dem Faktor 1,0.
Hinweis 2: Maximalwert der Forderung
Hinsichtlich des einprogrammierten Maximalwertes der Forderung von 30.000 EURO haben wir deutlich höhere Werte im Programmcode hinterlegt, als diese durch Inkaassodienstleister in der Regel praktisch beigetrieben werden. Üblicherweise dürften sämtliche Forderungen, die durch ein Inkassounternehmen auftragsgemäß geltend gemacht werden hinreichend abgedeckt sein.
2. Schritt: Passen Sie den Gebührenfaktor an
In der zweiten Eingabemöglichkeit können Sie den Gebührenfaktor anpassen. Dieser liegt gemäß VV 2300 Absatz 2 der Anlage 1 zum RVG↗ zwischen 0,5 und 1,3.
Hinweis Gebührenfaktor:
Bei unbestrittenen Forderungen darf ein Inkassodienstleister im Rahmen des Erstanschreibens kraft Gesetz lediglich einen Gebührenfaktor von 0,5 in Bezug auf Inkassogebühren verlangen, da dieser Fall als sogenannter „einfacher Fall“ durch den Gesetzgeber eingestuft wird.
Ein durchschnittlicher Fall liegt bei einer unbestrittenen Forderung ab der Notwendigkeit einer zweiten Kontaktaufnahme des Inkassounternehmens vor und erhöht den bisherigen Gebührenfaktor von 0,5 um bis zu weitere 0,4 auf dann bereits insgesamt bis zu 0,9.
Über 0,9 Gebührenfaktor darf ein Inkassounternehmen bei unbestrittenen Forderungen nur verlangen, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig gewesen ist, vgl. § 14 Absatz 1 RVG↗ (Wertungsargumente). Dahingehend erklärt sich sicherlich, warum Inkassodienstleister in der Praxis so viele Kontaktaufnahmen durchführen. Bis zu einem 1,3 Gebührenfaktor ist kraft Gesetz zulässig, darüber hinaus wären höhere Werte unzulässig.
Hinweis Gebührenfaktor bei Bestreiten:
Vorstehende Hinweise gelten inhaltlich und gebührenrechtlich nur solange die Forderung schuldnerseitig nicht bestritten wird. Sobald ein inhaltliches Bestreiten durch den Schuldner erfolgt, ist der Inkassodienstleister kraft Gesetz berechtigt, unmittelbar den maximalen Gebührenfaktor in Höhe von 1,3 anzuwenden. Das Bestreiten ist dabei im Rahmen der Rückmeldung durch den Schuldner oder seinen anwaltlichen Vertreter aauch durch Auslegung zu ermitteln.
Daher prüfen Sie als Schuldner bitte inbesondere, wie Ihr Anwalt gedenkt für Sie inhaltlich vorzugehen und nutzen Sie um Gottes Willen nicht ungeprüft Musterschreiben, die Sie im Internet kostenlos auffinden können, da diese nahezu alle ein Bestreiten beinhalten und deshalb die Inkassokosten unmittelbar auf den Maximalwert erhöhen.
3. Schritt: Lösen Sie das Ergebnis aus
Abschließend klicken Sie bitte auf „berechnen“ und das Tool wirft Ihnen das Ergebnis anhand Ihrer Eingaben aus. Es wird dabei einerseits der Wert der Inkassogebühr für die außergerichtliche Tätigkeit und andererseits die zusätzlichen im Rahmen der Tätigkeit angefallenen Auslagen in Form der Auslagenpauschale nach VV 7002 der Anlage 1 zum RVG↗ errechnet und abgebildet. Beide Wert sind in der Praxis zu addieren um ein Nettogesamtergebnis zu den Inkassokosten zu erhalten.
Hinweis Umsatzsteuer:
Sollte der Auftraggeber tatsächlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, fällt zusätzlich noch die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer an, die im Rahmen der Erstattungspflicht aus Verzugsgesichtspunkten des Schadensersatzanspruches gegenüber dem Schuldner dann auch zu erstatten ist.
Hinweis Auslagen:
Im Rahmen der Geltendmachung von Auslagen kann das Inkassounternehmen statt der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 % der Gebührenhöhe bis zu einem Maximalwert in Höhe von 20,00 EURO auch konkrete Auslagen geltend machen, die dann allerdings auch zu bezeichnen und nachzuweisen sind.
Dies macht in Einzelfällen dann Sinn, wenn die tatsächlichen Auslagen höher sind, als die errechnete Auslagenpauschale und wird in der Praxis meist dann eingesetzt, wenn zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise Adressermittlungen oder ähnliches kostenpflichtig durchgeführt werden müssen.
Rechner außergerichtlicher Inkassogebühren
Ihr Ergebnis
Nutzungshinweise zu unserem Tool Gebührenrechner Inkasso
Das Tool Gebührenrechner Inkasso der Euro – Invest – Inkasso GmbH wird Ihnen durch uns kostenlos und ohne jegliche Gewähr oder Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt, damit Sie unsere Gebühren inhaltlich an fachliche Gesichtspunkte des Gebührenrechts ausgerichtet überprüfen können.
Fachlich findet das Gebührenrecht vom 01. Januar 2021 in seiner durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ausgelösten und modifizierten Form Anwendung. Ältere Gebühren vor dem 01. Januar 2021 kann und soll dieser Gebührenrechner nicht prüfen oder ausgeben. In dieser Hinsicht haben wir uns bewusst lieber für einen relativ schlanken Programmcode entschieden.
Das Tool „Gebührenrechner im Inkasso“ befindet sich derzeit in der Version 1.0 (Prototyp) und kann in der Praxis noch Schwächen oder gar Fehler aufweisen, weshalb Sie die Ergebnisse einerseits als grobe Richtwerte wahrnehmen sollten und zussätzlich gerne in Tools anderer Anbieter Kontrollen durchführen sollten um sicherzugehen, dass die ausgeworfenen Ergebnisse auch korrekt sind.
Wir werden dieses Tool zukünftig weiter ausbauen, etwaige Schwächen und / oder Fehler korrigieren und optisch für Sie verschönern. Verstehen Sie dieses Tool daher aktuell als Service ohne in Bezug auf die konkret durch das Tool ausgeworfenen Ergebnisse bestehende rechtliche Verbindlichkeit.
Hinweis Gewähr:
Alle Angaben unseres Tools „Gebührenrechner im Inkasso“ sind ohne Gewähr und stellen insbesondere keine Rechtsberatung im Gebührenrecht dar. Für verbindliche Auskünfte befragen Sie bitte einen Anwalt oder prüfen Sie die Ergebnisse mit Hilfe von Tools anderer Anbieter.
Überprüfen Sie unser Tool gerne mit Hilfe anderer Rechnertools
Im Wissen, dass unser Tool – Gebührenrechner im Inkasso – sich derzeit noch in der Entwicklung befindet, raten wir Ihnen gezielt, sich auch in anderweitigen online auffindbaren Rechnern ein Ergebnis einzuholen um dieses mit dem Ergebnis unseres Rechners abzugleichen. Beachten Sie dabei, dass Sie in einigen online auffindbaren Quellen selbst noch den korrekten Gebührenfaktor berechnen müssen um korrekte Vergleichswerte zu erhalten.
Geben Sie in diesem Rechner den Wert der Hauptforderung beim Kästchen „Streitwert“ ein und entfernen Sie alle Häkchen für gerichtliche Vertretungen. Passen Sie anschließend bei den außergerichtlichen Kosten den Gebührenfaktor an und lesen Sie das Ergebnis ab.
Geben Sie auch in diesem Rechner den Wert der Hauptforderung beim Kästchen „Streitwert“ ein und entfernen Sie auch hier bitte alle Häkchen für gerichtliche Vertretungen. Passen Sie anschließend bei den außergerichtlichen Kosten den Gebührenfaktor an und lesen Sie das Ergebnis ab.
Geben Sie in diesem Rechner den Wert der Hauptforderung beim Kästchen „Streitwert bzw. Gegenstandswert“ ein und aktiven Sie bitte nur den Button (Ja) für die außergerichtliche Vertretung. Leider können Sie hier den Gebührenfaktor nicht abändern, weshalb Sie den angegebenen Ergebniswert durch 13 dividieren und mit dem konkret richtigen Gebührenfaktor selbst multiplizieren müssen.
Geben Sie in diesem – wie einem Taschenrechner aufgebauten Rechner, der anschließend verschiedene Folgepages aufwirft, den Wert der Hauptforderung „Streitwert“ ein und aktiven Sie bitte anschließend den Button (weiter). Nun müssen Sie die Tätigkeit als außergerichtliche Tätigkeit durch Anklicken der Geschäftsgebühren anageben und erneut auf den Button (weiter) klicken. Leider können Sie hier den Gebührenfaktor nicht nach unterhalb von 1,3 abändern, weshalb Sie den angegebenen Ergebniswert erneut zunächst durch 13 dividieren und mit dem konkret richtigen Gebührenfaktor selbst multiplizieren müssen.
Es gibt zahlreiche weitere kostenlose online Rechner zu den RVG Gebühren. Ohne Vorlieben haben wir Ihnen hier vier verschiedene Rechner vorgestellt (ohne dahingehend Einnahmen daraus zu erzielen) um Ihnen vor allem die verschiedenen Layouts und funktionellen Besonderheiten abzubilden. Gebührenrechner ohne Anpassung des Gebührenfaktors in der Spanne zwischen 0,5 und 1,3 sind im Bereich des außergerichtlichen Inkassos eher nutzerunfreundlich, während die Wortwahl und Bezeichnung in zahlreichen Rechnern leider ebenfalls fachlich nicht unbedingt zu dieser Inkassostufe passt.
Danke – auch für Feedback
Wir freuen uns, wenn dieser Gebührenrechner im Inkasso – so einfach er gehalten ist – Ihnen in der Praxis vielleicht einen Mehrwert bieten kann und sind dankbar über jedes konstruktive Feedback. Weitere Projekte im Rahmen unserer Aufklärungskampagne 2024 sind bereits geplant und wurden in der Umsetzung bereits begonnen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Beiträgen.
Ihr Team der Euro – Invest – Inkasso GmbH
2 Antworten
Nicht schlecht, habe eure Gebühren überprüft – zumindest rechnerisch scheint es da zu passen.
Hallo Michael,
vielen Dank für das tolle Feedback.
Teilen Sie uns auch gerne – dann bitte via Email oder Beschwerde-, bzw. Kontaktformular mit, falls darüber hinaus etwas Anderes in der Bearbeitung der Forderung aus Ihrer Sicht nicht passen sollte. Der Rechner ist – bei Beachtung aller Hinweise aufgrund der Einarbeitung gesetzlicher Vorgaben und Wertgrenzen auch grundsätzlich gut geeingnet, die in Inkassoschreiben begehrte Gebühr fachlich und rechnerisch zu überprüfen. Genau das ist auch unsere Intention gewesen, damit auftragsgemäß kontaktierte Schuldner ein Werkzeug haben, die Inkassokosten einordnen zu können.
Ihnen noch einen schönen Tage,
Ihr Mika
aus dem Team der Euro – Invest – Inkasso GmbH