
Willkommen im Blog der Euro – Invest – Inkasso GmbH!
Qualität im Masseninkasso: Inkassodienstleistung als praktische „Massendienstleistung“ qualitativ hochwertig erbringen zu können setzt eine intern entsprechend aufgebaute Struktur, eine entsprechende Motivation und vor allem eine entsprechende Zielsetzung dahingehend voraus. All dies muss wachsen und mit Leben gefüllt werden.
In diesem Beitrag beschreiben wir für Sie, wie unser Unternehmen diesen Spagat unter wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen bestmöglich versucht in der Praxis umzusetzen und sich dabei stetig nach kontinuierlicher Selbstreflektion nachhaltig optimiert.
Qualität im Lebenszyklus einer Forderung im Euro-Invest-Inkasso-System
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was genau passiert, wenn eine Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird?
Bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH ist dieser Moment nicht der Start eines blinden Automatismus, sondern der Beginn eines hochpräzisen Prüfungs- und Bearbeitungsprozesses. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen exemplarisch, wie wir eine Forderung validieren, geltend machen und wie unsere Fachabteilungen reagieren, wenn komplexe Einwände wie Formmängel oder Datenschutz-Löschanfragen erhoben werden.
1. Phase der Qualität: Die Einmeldung und das „Pre-Scoring“ der Fachabteilungen
Sobald ein Mandant uns eine Forderung einmeldet, wird diese nicht sofort angemahnt.
Zunächst durchläuft sie unsere digitale Kontrollstrecke. Bevor die erste Geltendmachung beim Schuldner erfolgt, prüfen unsere Fachabteilungen die Stammdaten und die Plausibilität.
Die Abteilung Compliance prüft hierbei im Rahmen eines ersten automatisierten Abgleichs die Schlüssigkeit (z. B. Verjährungsprüfung, korrekte Gebührenberechnung).
Parallel dazu stellt die Fachabteilung Datenschutz sicher, dass die Datenübermittlung gemäß den AV-Verträgen korrekt erfolgte. Erst wenn dieses „grüne Licht“ erfolgt, geht das erste Schreiben – die offizielle Geltendmachung – an den Schuldner raus.
Die Prüfschritte vor der ersten Mahnung
| Instanz | Prüfungsinhalt | Ziel |
|---|---|---|
| System-Check | Stammdaten-Validierung. | Vermeidung von Zustellfehlern. |
| Compliance-Pre-Check | Formale Schlüssigkeit der Forderung. | Sicherstellung der Rechtsgrundlage. |
| Datenschutz-Audit | Prüfung der Datenherkunft. | Einhaltung der DSGVO-Informationspflichten. |
„Qualität beginnt vor dem ersten Brief. Wir mahnen nur an, was wir zuvor intern auf Herz und Nieren geprüft haben.“ – Operations Manager, Euro-Invest-Inkasso GmbH
2. Phase der Qualität: Die Arbeit des Case Managers als operativer Motor der Dienstleistung
Wer sind eigentlich die Menschen, die diese PS des Unternehmens bei der Erbringung unserer Dienstleistung auf die sprichwörtliche Straße bringen? Bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH sind dies unsere Case Manager.
Sie sind das Gesicht und die Stimme unseres Unternehmens.
In der täglichen Bearbeitung von Forderungsfällen – ob telefonisch, elektronisch oder postalisch – leisten sie weit mehr als reine Sachbearbeitung. Sie sind Mediatoren, Ermittler und Verhandlungsexperten zugleich. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie unsere Case Manager psychologisches Geschick mit fachlicher Tiefe kombinieren, um einvernehmliche Lösungen zu schaffen und im Zweifel Vorarbeit für die Fachabteilungen leisten.
2.1. Die psychologische Komponente: Kommunikation als Brücke
Ein Case Manager bei Euro-Invest weiß:
Hinter jedem Aktenzeichen steht ein Mensch und eine Geschichte. Die Kontaktaufnahme – insbesondere das Telefonat – ist ein hochsensibler Moment. Hier entscheiden oft die ersten Sekunden über Eskalation oder Kooperation.
Unsere Case Manager nutzen psychologische Techniken der Gesprächsführung, um Widerstände abzubauen.
Es geht darum, dem Gegenüber auf Augenhöhe zu begegnen, ohne die Position des Gläubigers aufzugeben. Durch aktives Zuhören identifizieren sie die wahren Ursachen für den Zahlungsverzug: Ist es vorübergehende Zahlungsunfähigkeit, Vergesslichkeit oder ein tief sitzender Groll gegen den Mandanten?
Psychologische Erfolgsfaktoren im Case Management
| Technik | Anwendung | Ziel |
|---|---|---|
| Empathische Validierung | Ernstnehmen der geschilderten Situation. | Abbau von Aggressionen und Schamgefühlen. |
| Lösungsorientiertes Fragen | „Was wäre für Sie heute ein machbarer Schritt?“ | Fokus weg vom Problem, hin zur Zahlung. |
| Kognitive Umrahmung | Darstellung der Zahlung als Weg zur Schuldenfreiheit. | Motivation zur Kooperation statt Abwehr. |
„Ein erfolgreiches Gespräch endet nicht mit einem Sieg über den Schuldner, sondern mit einer Vereinbarung, die beide Seiten einhalten können.“ – Teamleitung Case Management, Euro-Invest-Inkasso GmbH
2.2. Aufklärung und Dokumentenmanagement: Die Basis der Wahrheit
Ein zentraler Teil der Arbeit unserer Case Manager ist die Aufklärungsarbeit. Oft fehlen dem Schuldner Informationen oder Belege. Unsere Case Manager fordern aktiv Unterlagen an – seien es Zahlungsnachweise, Reklamationsprotokolle oder Einkommensnachweise bei sozialen Härtefällen.
Dabei agieren sie wie Detektive: Sie prüfen die eingereichten Dokumente auf Plausibilität und Vollständigkeit. Dieser Prozess ist entscheidend, um unberechtigte Einwände von echten Problemen zu trennen. Erst wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, kann eine seriöse Verhandlung über Ratenzahlungen oder Vergleiche beginnen.
Der Prozess der Nachweisführung:
- Gezielte Anforderung: Klare Kommunikation, welche Unterlagen bis wann benötigt werden.
- Sichtung & Prüfung: Abgleich der eingereichten Dokumente mit der Aktenlage.
- Beweissicherung: Archivierung der Nachweise zur Absicherung für Mandant und Recht.
2.3. Verhandlung einvernehmlicher Lösungen: Wirtschaftlichkeit mit Augenmaß
Das Ziel jedes Case Managers bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH ist die einvernehmliche Lösung.
Ein langwieriger Rechtsstreit ist oft die teuerste Option für alle Beteiligten. Daher sind unsere Case Manager geschulte Verhandler.
Sie jonglieren mit Spielräumen, die ihnen unsere Mandanten und das System vorgeben. Ob es um die Strukturierung eines langfristigen Ratenplans oder den Abschluss eines einmaligen Vergleichs geht: Der Case Manager berechnet die Wirtschaftlichkeit in Echtzeit.
Dabei wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit des Schuldners berücksichtigt, um sicherzustellen, dass getroffene Vereinbarungen nicht nur unterschrieben, sondern auch bedient werden.
Zusammenfassung: Einvernehmlichkeit ist bei uns kein Zeichen von Schwäche, sondern das Ergebnis professioneller Verhandlungsführung zur Sicherung der Liquidität.
2.4. Die Schnittstelle: Einbindung der Fachabteilungen in den Alltag
Ein Case Manager bei Euro-Invest ist kein „Einzelkämpfer“. Er ist der Knotenpunkt, an dem die Fäden aller Fachabteilungen zusammenlaufen. In seinem digitalen Cockpit hat er direkten Zugriff auf die Expertise des gesamten Hauses.
Erhält der Case Manager im Telefonat einen Hinweis auf einen komplexen rechtlichen Mangel, zieht er per Mausklick die Abteilung Compliance hinzu. Äußert der Schuldner Bedenken bezüglich seiner Daten, wird die Fachabteilung Datenschutz in den Workflow eingebunden.
Die Matrix 85+ dient dem Case Manager dabei als ständiger Begleiter, um den Einwand sofort korrekt zu routen.
Die Integration im Tagesgeschäft:
- Trigger-System: Bei bestimmten Schlagworten alarmiert das System den Case Manager, eine Fachprüfung einzuleiten.
- Feedback-Schleife: Der Case Manager spiegelt Erkenntnisse aus den Gesprächen zurück an das Qualitätsmanagement.
- Experten-Check: Komplexe Vergleichsangebote werden vor Abschluss kurzfristig durch die Rechtsabteilung validiert.
2.5 Fazit: Menschliche Expertise unterstützt durch Hightech
Die Case Manager der Euro-Invest-Inkasso GmbH sind das Bindeglied zwischen unseren hocheffizienten Systemen und der menschlichen Realität. Sie beherrschen die Klaviatur der Kommunikation ebenso wie die harten Fakten des Forderungsrechts.
Indem sie Psychologie, Verhandlungsgeschick und den direkten Zugriff auf unsere Fachabteilungen kombinieren, schaffen sie Lösungen, die weit über das Standard-Mahnwesen hinausgehen. Sie machen das Masseninkasso menschlich, ohne dabei an Durchsetzungskraft und Professionalität einzubüßen.
3. Phase der Qualität: Der komplexe Einwand – Formmangel und Löschanspruch
Stellen wir uns ein exemplarisches Szenario vor:
Ein Schuldner reagiert auf unsere Geltendmachung. Er behauptet, der zugrunde liegende Vertrag leide an einem vertraglichen Formmangel (z. B. fehlende Schriftform bei einem Ratenkredit). Daraus leitet er ab, dass die Forderung nie rechtmäßig entstanden sei, und fordert gleichzeitig die unverzügliche Löschung aller seiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO, da die Verarbeitung nun unrechtmäßig sei.
Dies ist der Moment, in dem das Zusammenspiel unserer Fachabteilungen seine volle Stärke entfaltet. Ein solcher Einwand wird sofort in unsere Matrix 85+ eingestuft und an die Spezialisten weitergeleitet.
Die Doppelstrategie der Bearbeitung:
- Die Rechtsprüfung (Compliance):
- Unsere Juristen prüfen den behaupteten Formmangel.
- Ist die gesetzliche Formvorschrift tatsächlich verletzt worden?
- Gibt es in vorliegender Sache einen Formzwang?
- Die Datenschutzprüfung (Fachabteilung Datenschutz):
- Parallel wird geprüft, ob der Löschanspruch berechtigt ist.
- Hierbei gilt: Solange die Forderung strittig ist, besteht in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Speicherung zur Beweisführung (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO↗).
4. Szenario A: Der berechtigte Einwand (Fehler beim Mandanten)
Stellen unsere Experten fest, dass tatsächlich ein Formmangel vorliegt, der die Forderung nichtig macht, greift unser Eskalationsprotokoll für Fehlerfälle.
- Maßnahme Compliance:
- Die Forderung wird sofort storniert.
- Wir informieren den Mandanten über den Formfehler, um zukünftige Fälle zu vermeiden.
- Maßnahme Datenschutz:
- Da die Forderung nicht besteht, entfällt der Zweck der Speicherung.
- Die Fachabteilung Datenschutz veranlasst die Löschung der Daten (unter Einhaltung etwaiger steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen für den Buchungssatz) und bestätigt dies dem Betroffenen schriftlich.
Zusammenfassung: Wir stehen zur Wahrheit. Wenn ein Einwand berechtigt ist, korrigieren wir den Vorgang sofort und schützen den Betroffenen vor weiteren Maßnahmen.
5. Szenario B: Der unberechtigte Einwand (Schutzbehauptung)
Oft erweist sich ein behaupteter Formmangel als rechtlich haltlos (z. B. wenn die Textform ausreichte und diese gewahrt wurde). In diesem Fall bleibt unsere Haltung konsequent.
- Maßnahme Compliance:
- Unsere Rechtsabteilung verfasst eine detaillierte, juristisch fundierte Zurückweisung des Einwands.
- Wir legen dem Schuldner dar, warum der Vertrag wirksam ist, und bereiten die gerichtliche Titulierung vor.
- Maßnahme Datenschutz:
- Die Fachabteilung Datenschutz weist den Löschungsantrag zurück.
- Wir erläutern dem Betroffenen, dass die Datenverarbeitung zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen rechtmäßig bleibt (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
- Eine Löschung erfolgt nicht, solange die Forderung offen ist.
Vergleich der Bearbeitungswege
| Aspekt | Bei berechtigtem Einwand | Bei unberechtigtem Einwand |
|---|---|---|
| Forderungshaltung | Sofortige Einstellung der Inkassomaßnahmen. | Fortführung und gerichtliche Vorbereitung. |
| Datenschutz | Bestätigung der Löschung/Sperrung (wenn keine gesetzlichen Tatbestände die Löschung verhindern). | Ablehnung der Löschung mit Rechtsbegründung. |
| Mandanten-Info | Fehlerbericht zur Prozessoptimierung. | Statusbericht über die Durchsetzung. |
„Transparenz bedeutet für uns auch, dem Schuldner klar zu kommunizieren, warum sein Löschantrag im Falle einer berechtigten Forderung rechtlich nicht durchgreifen kann.“ – Leitung Rechtsabteilung, Euro-Invest-Inkasso GmbH
Unsere Darstellung der Bearbeitung komplexer Einwände – wie den behaupteten Formmangel kombiniert mit einem Löschantrag – zeigt objektiv auf: Wir halten qualitativ und rechtskonform stand.
Unser System ist darauf ausgelegt, zwischen taktischen Schutzbehauptungen und berechtigter Kritik sicher zu unterscheiden.
Ob ein Einwand berechtigt ist (was zur sofortigen Korrektur führt) oder unberechtigt (was zur entschlossenen juristischen Weiterverfolgung führt) – jede Entscheidung der Euro-Invest-Inkasso GmbH basiert auf einer fundierten Prüfung durch unsere Rechts- und Datenschutzabteilungen.
Wir leben Transparenz gegenüber dem Schuldner und Loyalität gegenüber dem Mandanten.
Zusammenfassung: Wir prüfen nicht nur, ob eine Forderung existiert, sondern ob sie jeder juristischen und datenschutzrechtlichen Prüfung – auch vor Gericht – standhält.
Fazit zur Qualität: Sicherheit durch fachübergreifende Expertise
Die Prozesse zeigen: Bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH wird jeder Einwand als Chance zur Präzision genutzt. Durch das Ineinandergreifen von Compliance, Datenschutz und operative Routine stellen wir sicher, dass berechtigte Forderungen konsequent verfolgt und unberechtigte Forderungen sauber bereinigt werden.
Unsere Mandanten profitieren von dieser Gründlichkeit durch maximale Rechtssicherheit, während Schuldner sich darauf verlassen können, dass ihre Einwände nicht ignoriert, sondern von den versiertesten Fachleuten im Unternehmen geprüft werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Inkasso"
Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?
Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im eingetragen (Aktenzeichen einsehbar beim Bundesamt für Justiz ). Seit dem 01.01.2025 unterliegen wir der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz, was ein höchstmögliches Maß an staatlicher Kontrolle und Compliance garantiert. Sie ifnden die Kontaktdaten zum Bundesamt für Justiz in jeder unserer ersten drei standartisierten Kontaktaufnahmen, sowie im Impressum dieser Website.
Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?
Prüfen Sie das auf unseren Kontaktaufnahmen angegebene Aktenzeichen, die Angabe des ursprünglichen Gläubigers und zu jedem Inkassounternehmen oder Inkassoanwalt die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (unser Aktenzeichen: 2024 0001 0939) und bei Anwälten die entsprechende Eintragung im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis. Prüfen Sie zudem zu Ihrer Sicherheit auch, ob die in unseren Schreiben angegebene IBAN, auf welche die Zahlung veranlasst werden soll, wirklich auch zu unserem Unternehmen gehört, vgl. IBAN-Prüfer. Unsere Schreiben enthalten zudem die gesetzlich geregelten Pflichtangaben .
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?
Die Identität Ihres ursprünglichen Vertragspartners ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Informationspflicht. Auch diese Angabe finden Sie zentral in der Box „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Achten Sie in dieser Box auf folgende Angaben:
- Name des Gläubigers: Hier wird der Name der Person oder des Unternehmens genannt, gegenüber dem die Forderung ursprünglich entstanden ist.
- Vertragsdetails: Ergänzend zum Namen des Gläubigers führen wir dort – sofern vorhanden – die ursprüngliche Rechnungsnummer, das Vertragsdatum oder Ihre Kundennummer beim Vertragspartner auf.
- Eindeutige Zuordnung: Diese Angaben ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen (E-Mails, Briefe oder Kontoauszüge) zu prüfen und den Vertragsschluss eindeutig zu verifizieren.
Sollten Sie den genannten Gläubiger dennoch nicht zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder einen Markennamen handelt, unter dem der Vertragspartner firmiert.
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?
Um volle Transparenz über die Zusammensetzung der Forderung zu gewährleisten, finden Sie alle relevanten Details in der speziell gekennzeichneten Informationsbox „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Dort ist die Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:
- Der Forderungsgrund: In der Box wird explizit angegeben, um welche Art von Leistung oder Ware es sich handelt (z. B. Dienstleistungsvertrag, Warenlieferung oder Abonnement).
- Detaillierte Kostenaufstellung: Sie finden hier eine klare Trennung zwischen der Hauptforderung (dem ursprünglichen Rechnungsbetrag), etwaigen Verzugszinsen sowie den bisher angefallenen Mahnkosten des Gläubigers.
- Inkassokosten: Auch die Kosten unserer Beauftragung werden dort gemäß den gesetzlichen Vorgaben separat ausgewiesen und erläutert.
Durch diese strukturierte Darstellung in der Infobox können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und welche einzelnen Posten zur Zahlung ausstehen.
Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?
Dies ist ein häufiges Missverständnis.
Rechtlich gilt hierbei:
- Verzug ohne Mahnung: In vielen Fällen (z. B. bei kalendermäßig bestimmbaren Zahlungszielen oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gemäß § 286 BGB) tritt Verzug automatisch ein, auch ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schicken muss.
- Kostenpflicht: Sobald Verzug eingetreten ist, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
- Transparenz: In der Informationsbox gemäß § 13a Absatz 1 RDG führen wir das Datum auf, seit dem Sie sich im Verzug befinden, um Ihnen die Prüfung zu erleichtern.
Wichtiger Hinweis:
Da unser Haus auch zahlreiche Onlineportale mit der auftragsgemäßen Beitrebung von zahlungsgestörten Forderungen unterstützt, muss auch erwähnt werden, dass in solchen Forderungssachen die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen stets direkt in den persönlich im Zuge des Vertragsschlusses angelegten Portalaccount des Schuldners als Nutzer des Portals hinterlegt werden. Sobald diese Unterlagen dort in den Machtbereich des Nutzers gelangen, kann dieser sich nicht mehr auf eine fehlende Rechnung oder Mahnung berufen, denn es besteht die vertragliche Nebenpflicht die Inhalte des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts auch durch Wahrnehmung der Accountinhalte zur Person des Nutzers in seinem dort eigenen und geschützen Zugangs regelmäßig zu prüfen.
Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?
Das Verfahren läuft in solchen Fällen automatisiert gegen Sie Stufe für Stufe nach einem festen und intern mit dem auftraggebenden Gläubiger im Vorfeld unserer Beauftragung vereinbarten Prozess weiter. Es folgen je nach vereinbartem Standard möglicherwiese zunächst weitere außergerichtliche Kontaktaufnahmen oder es folgen sogar bereits gerichtliche Mahnbescheide, die deutlich höhere Kosten verursachen. Schnellstmögliche Kommunikation ist deshalb immer die günstigere Wahl.
Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?
In der Regel setzen Inkassounternehmen eine Frist von ca. 10 bis 14 Tagen. Es ist wichtig, diese Frist nicht reaktionslos verstreichen zu lassen, um weitere Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden.
Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?
Diese wurden vom ursprünglichen Gläubiger (Ihrem Vertragspartner) im Rahmen der Forderungsübergabe DSGVO-konform übermittelt. Jede Datenübermittlung eines Gläubigers zum Zwecke der auftragsgemäßen Forderungsbeitreibung ist dabei gemäß Artikel 6 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Zusätzlich erheben wir in Fällen veralteter Datensätze auch Informationen zu Schuldnern bei Einwohnermeldeämtern, Providern, Hostern, Gerichtsvollziehern und vergleichbaren Stellen.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, wir bieten individuelle Ratenpläne und Vergleiche an. Diese können Sie direkt erreichbar über unser Schuldnerportal und über unser Kontaktportal bis hin zum entsprechenden Formular auffinden und eine Anfrage anhand Ihrer Wünsche zu den durch Sie praktisch möglichen Modalitäten erstellen und an uns abschicken.
Kann ich der Forderung widersprechen?
Ja, das können Sie selbstverständlich und jederzeit. Nutzen Sie dazu bitte eine sachliche Begründung und fügen Sie vorhandene Beweise (z.B. Widerruf oder Retourenschein) Ihrer Eingabe an unser Haus bei. Unsere interaktiven online Tools können Ihnen im Vorfeld sogar helfen, Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und die Prüfergebnisse korrekt und rechtssicher zu formulieren. vgl. Dashboard .
Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?
Ein pauschaler Widerspruch („Ich zahle nicht“, „Ich widerspreche komplett„, usw.) stoppt den Prozess rechtlich nicht. Wenn Sie jedoch einen sachlich begründeten Widerspruch (z. B. Nachweis einer Kündigung oder Zahlung) einreichen, setzen wir das Verfahren für die Dauer der Prüfung aus. Wir garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen zur Bestätigung des Eingangs Ihrer substantiierten Eingabe. Bedenken Sie bitte auch, dass wir tagtäglich eine ungeheuere Menge an Forderungen und zugehörigen Eingaben bearbeiten und es auch deshalb zu zeitlichen Verzögerungen einer RÜckmeldung Ihnen gegenüber kommen kann.
Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?
Senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg (Screenshot/Kontoauszug) über das unsere für solche Anliegen spezielle Emailadresse beschwerde@euroinvestinkasso.de zu. Wir gleichen diese Erklärung mit dem vorgelegten Nachweis umgehend mit dem Gläubiger ab und schließen die Akte bei Bestätigung der von Ihnen erklärten Tatsache endgültig ab.
Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?
Ja, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits im Verzug nach den gesetzlichen Vorgaben befanden, ist dem auftraggebenden Gläubiger ein Schaden entstanden, der durch den Verursacher nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstanden ist. Die Gebühren sind als Verzugsschaden im Sinne des BGB entstandenund die Erstattung ist gesetzlich im RVG geregelt.
Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu uns. Oft lassen sich Vergleiche (Einmalzahlung einer geringeren Summe gegen Erlass der Restschuld) oder langfristige Stundungen und niedrige Teilzahlungsvereinbarungen gemeinsam vereinbaren. Wir prüfen dabei mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation fragen zur Bestätigung von Ihnen aussagekräftige Nachweise an und nehmen die daraus gewonnenen Erkenntniss in die Verhandlung mit dem auftraggebenden Gläubiger mit, der sich in aller Regel auf unsere Einschätzung zu möglichen Lösungsvarianten einzulassen bereits ist und diese regelmäßig anschließend erlaubt. Wir sind als Dienstleister an eine solche Erlaubnis des Auftraggebers gebunden, wirken jedoch bei nachgewiesenen Fällen fast immer wohlwollend im Sinne von Schuldnern zur Findung einer praktisch umsetzbren Lösung auf die Auftraggeber ein.
Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?
Ja. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH führt ein sogenanntes Pre-Scoring neuer Auftraggeber vor der eigentlich gesetzlichen vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung zur Forderung durch. Dabei prüfen wir das Geschäftsmodell, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die rechtliche und tatsächliche Vertragsschlusssituation und vieles mehr. Wir vertreten anschließend nur Mandanten, die das Pre-Scoring erfolgreich bestanden haben und deren Forderungen auf rechtlich nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder anderweitigen normierten Anspruchsgrundlagen und Rechtsgründen basieren. Sollten im Einzelfall Unstimmigkeiten (z. B. Identitätsdiebstahl ) auftreten, bieten wir strukturierte Prozesse zur Klärung an, statt blindlings zu mahnen.
Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?
Inkasso ist naturgemäß ein spannungsgeladenes Feld. Wer erhält schon gerne Post oder Emails von einem Inkassounternehmen?
Viele negative Online-Kommentare basieren jedoch auf dem Missverständnis, dass die bloße Beauftragung eines Inkassobüros bereits unzulässig sei oder auf anderen irrigen Vorurteilen. Viele online Quellen bestärken diese Vorurteile und Mythen und stellen sich bei genauer Auswertung als bloßes, angstbasiertes Marketing dar, das zunehmend vor allem marktschreierisch agierenden Anwälten einen geschäftlichen Zuwachs bringen soll. Wir arbeiten jedoch nach strengen Qualitätsrichtlinien (unser Qualitätssystem 2026) und prüfen jede Forderung vorab eienr Geltendmachung gegenüber eingemeldeten Schuldnern auf eine entsprechend bestehende Schlüssigkeit. Wir laden Sie in Fällen von fachlichen Fragestellungen und Einwänden jederzeit ein, unser eigenes Beschwerdeportal zu nutzen, um Sachverhalte direkt und fachlich zu klären.