
🥇 Was Sie über das Inkassowesen in Deutschland wissen müssen: Die Rolle des Inkassounternehmens (RDG-konform)
Das Inkassowesen in Deutschland verstehen: Ihre Rechte und die klare Rolle seriöser Inkassounternehmen
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
wenn Sie ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, mag dies zunächst Unsicherheit, Verwirrung oder gar Angst auslösen. Wir verstehen diese Gefühle vollkommen. Das Inkassowesen in Deutschland ist leider oft von hartnäckigen Mythen und vereinzelten schwarzen Schafen überschattet.
Bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH ist es unser oberstes Ziel, nicht nur offene Forderungen effizient zu bearbeiten, sondern vor allem maximale Transparenz und Seriosität zu garantieren. Wir sind überzeugt:
Aufklärung ist der beste Schutz und der sicherste Weg zur fairen Lösung – auch im Inkassowesen!
In diesem umfassenden Leitfaden möchten wir Ihnen daher die klare und gesetzlich definierte Rolle eines Inkassounternehmens in Deutschland näherbringen. Wir erklären Ihnen detailliert, was wir dürfen, was wir müssen und warum unsere Arbeit, wenn sie seriös und rechtlich fundiert erfolgt, ein unverzichtbarer Teil einer funktionierenden Wirtschaft ist. Wir sind keine bloßen „Geldeintreiber“ im alten oder historischen Sinne, sondern lizenzierte Rechtsdienstleister, deren Tätigkeit streng durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt ist.
Dieser Artikel ist Ihr sachlicher Kompass durch das deutsche Inkassowesen. Er richtet sich an Sie als Schuldner, der Klarheit über seine Situation sucht, an Sie als Gläubiger/Kunde, der einen vertrauenswürdigen Partner benötigt, und an alle Websitenutzer, die sich umfassend informieren möchten.
Wir werden die entscheidenden Fragen beantworten: Was genau ist ein registrierter Inkassodienstleister? Welche gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das RDG) definieren unsere Grenzen? Und wie können Sie sicherstellen, dass Sie es mit einem seriösen und fairen Partner wie der Euro – Invest – Inkasso GmbH zu tun haben?
Nehmen Sie sich die Zeit. Informieren Sie sich. Wir laden Sie ein, die Prozesse und Rechte, die Ihnen zustehen, in aller Ruhe kennenzulernen. Denn Wissen über die Fakten ist der erste und wichtigste Schritt zur Entschärfung jeder Situation.
Ein Leitfaden für faire Forderungsregulierung: Transparenz und Rechtssicherheit im Inkassowesen
Das seriöse Inkasso: Ihr Partner für eine rechtskonforme und faire Lösung
Das Thema Inkasso und Inkassowesen ist in der Öffentlichkeit oft negativ behaftet. Viele Menschen verbinden damit Unklarheit, überhöhte Kosten oder gar aggressive Praktiken. Dieser umfassende Leitfaden, der Ihnen auf über 4.400 Wörtern Klarheit verschaffen soll, hat ein einziges Ziel:
Er soll Ihnen aufzuzeigen, dass seriöses Inkasso ein zutiefst geregelter, rechtskonformer und in seinem Kern vermittelnder Prozess ist. Wir verstehen uns nicht als verlängerter Arm der Justiz, sondern als Brückenbauer zwischen Gläubigern und Schuldnern, der durch Fachwissen, Transparenz und die konsequente Einhaltung gesetzlicher Pflichten zu einer fairen Lösung führt.
Wir möchten Ihnen hier die gesamte Bandbreite unserer Tätigkeit aufzeigen – von den strengen rechtlichen Grundlagen, die unsere Arbeit erst ermöglichen, über unsere ethischen und vermittelnden Rollen bis hin zu einem transparenten Ablaufplan und einer klaren Aufschlüsselung der Kosten. Denn Vertrauen entsteht nur durch Wissen. Wissen wiederum entsteht durch Aufklärung.
1. Die rechtliche Grundlage im Inkassowesen: Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
(Fokus: Seriosität, Rechtssicherheit, Abgrenzung zu unseriösen Anbietern)
Die wichtigste Botschaft zum Inkassowesen gleich vorweg: Die Tätigkeit eines seriösen Inkassounternehmens ist in Deutschland kein Wildwuchs, sondern unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Das Fundament unserer Arbeit im deutschen Inkassowesen bildet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Dieses Gesetz, das im Jahr 2008 das frühere Rechtsberatungsgesetz ablöste, stellt sicher, dass Rechtsdienstleistungen – zu denen das Inkasso gehört – nur von qualifizierten und zuverlässigen Personen erbracht werden dürfen. Es trennt damit klar seriöse, staatlich registrierte Anbieter von unseriösen oder gar betrügerischen Praktiken.
Die Einhaltung des RDG ist unser wichtigstes Qualitätsmerkmal und Ihr größter Schutz.
1.1. Was ist ein Rechtsdienstleister? Die Definition: Inkasso als „außergerichtliche Einziehung von Forderungen“ (§ 2 Abs. 2 RDG)
Das RDG definiert eine Rechtsdienstleistung als „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“ Inkasso fällt als eine spezifische Form der Rechtsdienstleistung unter dieses Gesetz. Die gesetzliche Definition zum Inkassowesen:
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG sind Inkassodienstleistungen die „Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Einziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.“
Was bedeutet das in der Praxis? Inkasso ist die professionelle, außergerichtliche Geltendmachung einer offenen Forderung im Auftrag eines Dritten (des Gläubigers). Dies beinhaltet die rechtliche Prüfung der Forderung (Ist sie fällig? Ist sie verjährt? Besteht ein Rechtsgrund?) sowie die gesamte Kommunikation und Verhandlung mit dem Schuldner, um eine Bezahlung oder eine tragfähige Lösung zu erreichen.
Die Pflicht zur Registrierung: Das Rechtsdienstleistungsregister (§ 10 RDG).
Die Erbringung von Inkassodienstleistungen ist erlaubnispflichtig. Jedes Inkassounternehmen muss vorab der Wahrnemung von maerktaktiven Handlungen eine behördliche Registrierungprüfung mit dem Abschluss des Erhalts einer solchen Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung ist in § 10 RDG verankert und dient der öffentlichen Kontrolle. Die Erlaubnis wurde bis 31.12.2024 in der Regel von der zuständigen Landesjustizverwaltung (z. B. dem Präsidenten des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts) und seit dem 01.01.2025 durch das Bundesamt für Justiz erteilt und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Interne Note: Hervorhebung der eigenen Registrierungsnummer (Nachweis der RDG-Konformität).
Als registriertes Inkassounternehmen tragen wir diese staatliche Zulassung selbstverständlich transparent vor uns her. Unsere Registrierungsnummer, die Sie jederzeit im öffentlich zugänglichen Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamtes für Justiz überprüfen können, lautet: 2024 0001 0939. Mit dieser Registrierung beweisen wir, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unter ständiger Aufsicht stehen. Die Nennung dieser Nummer ist Teil unserer Transparenzpflicht und ein unmittelbarer Nachweis unserer Seriosität.
1.2. Warum das RDG der wichtigste Schutz für den Verbraucher ist
Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist das zentrale Instrument zum Schutz der Rechtsuchenden – und damit auch der Verbraucher, die mit einer Inkassoforderung konfrontiert werden. Es garantiert nicht nur die Seriosität der Anbieter, sondern auch die Qualität der erbrachten Dienstleistung.
Qualifikationsanforderungen an das Inkassounternehmen (Sachkunde, Zuverlässigkeit).
Um eine Registrierung im Inkassowesen zu erhalten, muss ein Inkassounternehmen folgende zentrale Voraussetzungen nachweisen:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Der Antragsteller (oder die verantwortlichen Personen bei einer juristischen Person) muss durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister seine Integrität nachweisen. Wer nicht zuverlässig ist, erhält keine Erlaubnis.
- Besondere Sachkunde: Die verantwortlichen Mitarbeiter müssen fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen Schuldrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Verfahrensrecht sowie der Gebührenordnungen nachweisen. Dies erfolgt oft durch entsprechende Sachkundelehrgänge oder juristische Abschlüsse. Das garantiert, dass die Forderungsprüfung und die Abwicklung rechtlich korrekt erfolgen.
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse: Es muss eine geordnete Vermögenslage bestehen, um eine seriöse und nachhaltige Geschäftsführung zu gewährleisten.
- Berufshaftpflichtversicherung: Jedes registrierte Inkassounternehmen muss zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abschließen. Diese dient als Sicherheit für den Fall, dass dem Auftraggeber oder dem Schuldner durch einen Fehler des Inkassounternehmens ein Schaden entsteht.
Diese strengen Hürden stellen sicher, dass am Markt nur Akteure tätig sind, die die Komplexität des deutschen Zivilrechts beherrschen und verantwortungsvoll handeln.
Strenge Aufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. früher Landgerichtspräsident, aktuell BfJ).
Registrierte Inkassounternehmen unterlagen einer strengen und fortlaufenden Aufsicht durch die jeweilige Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem sie registriert sind. Diese Aufsichtsbehörde (oft der Präsident des zuständigen Landgerichts oder Oberlandesgerichts) prüft nicht nur die Erlaubnisvoraussetzungen, sondern überwacht auch die laufende Tätigkeit. Seit dem 01.01.2025 hat das Bundesamt für Justiz diese Funktion als zentralisierte Aufsichtsbehörde übernommen.
Verbraucher haben das Recht, sich bei Beschwerden direkt an diese Behörde zu wenden, die bei Verstößen gegen das RDG Sanktionen, Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar den Entzug der Registrierung verhängen kann. Diese staatliche Kontrolle ist ein starkes Signal an den Markt und ein klarer Schutzmechanismus für Sie als Verbraucher.
1.3. Die klaren Grenzen der Inkassotätigkeit im deutschen Inkassowesen
Obwohl Inkassodienstleister Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, sind ihnen klare Grenzen gesetzt. Diese Abgrenzung ist essenziell für die Rechtssicherheit und die Vermeidung von Interessenskonflikten.
Was wir nicht dürfen: Rechtsberatung (außer im Zusammenhang mit der Hauptforderung), aggressive Methoden, Drohungen.
- Keine umfassende Rechtsberatung: Die Inkassodienstleistung ist auf die Einziehung der Hauptforderung und damit zusammenhängende rechtliche Prüfungen beschränkt. Eine umfassende, generelle Rechtsberatung zu anderen Themen oder die Vertretung in komplexen, von der Hauptforderung losgelösten Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten. Wir dürfen Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Forderung aufklären – darüber hinaus endet unsere Befugnis.
- Verbot aggressiver und unlauterer Methoden: Seriöse Inkassounternehmen arbeiten sachlich, respektvoll und lösungsorientiert. Aggressive Anschreiben, Drohungen, die bewusste Verbreitung falscher Informationen oder unangekündigte Hausbesuche, die der Einschüchterung dienen, sind nicht nur unethisch, sondern verstoßen gegen das RDG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ggf. sogar gegen das Strafrecht. Solche Methoden sind ein sicheres Zeichen für einen unseriösen Anbieter und sollten sofort der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Wir distanzieren uns klar von solchen Praktiken.
2. Die Doppelrolle des Inkassounternehmens im Inkassowesen: Mediator und Rechtswahrer
(Fokus: Ausgleich schaffen, Seriosität, Fachlichkeit)
Ein seriöses Inkassounternehmen agiert in einer komplexen Doppelrolle: Wir sind Dienstleister unseres Auftraggebers (des Gläubigers), aber gleichzeitig den Gesetzen und der Fairness verpflichtet. Wir verstehen uns als Mediator im weitesten Sinne, dessen Ziel es ist, den Konflikt um eine offene Forderung effizient und rechtssicher aufzulösen, wobei die Interessen beider Seiten Berücksichtigung finden.
2.1. Die Verantwortung gegenüber dem Gläubiger (dem Kunden)
Unsere primäre vertragliche Verpflichtung besteht gegenüber unserem Auftraggeber, dem Gläubiger.
Sicherung der Liquidität des Auftraggebers.
Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, sind auf den pünktlichen Zahlungseingang angewiesen. Ausstehende Forderungen (Forderungsausfälle) gefährden die Liquidität, die Planungssicherheit und letztlich die Existenz des Gläubigers. Unsere Aufgabe ist es, diese Forderungen professionell und schnell durchzusetzen, um die wirtschaftliche Stabilität unseres Kunden zu sichern.
Professionelle, schnelle und rechtssichere Forderungsdurchsetzung.
Der Gläubiger beauftragt uns, weil wir die notwendige Sachkunde, die personellen und technischen Ressourcen sowie die rechtliche Expertise besitzen, die ihm selbst oft fehlen. Wir garantieren einen Prozess, der alle formellen Anforderungen erfüllt, um die Forderung im Zweifelsfall auch gerichtlich durchsetzen und titulieren zu können. Ziel ist es, den Weg zur Zahlung so kurz und reibungsfrei wie möglich zu gestalten.
Die Pflicht zur sorgfältigen Forderungsprüfung.
Bevor wir eine Forderung geltend machen, führen wir eine detaillierte Prüfung durch. Dies ist nicht nur im Interesse des Schuldners, sondern auch eine Pflicht gegenüber unserem Auftraggeber. Wir prüfen:
- Bestand: Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt?
- Fälligkeit: Ist die Zahlungsfrist abgelaufen und der Schuldner in Verzug?
- Verjährung: Ist die Forderung noch nicht verjährt oder die Verjährungseinrede nicht erfolgt?
- Dokumentation: Liegen alle notwendigen Unterlagen (Originalrechnung, Mahnung, Vertrag) vor?
- Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt, wird die Forderung weiterbearbeitet.
2.2. Die Verantwortung im Inkassowesen gegenüber dem Schuldner
Unsere Verantwortung endet jedoch nicht beim Auftraggeber. Durch die Einhaltung des RDG sind wir auch dem Schuldner gegenüber zur Fairness, Transparenz und Aufklärung verpflichtet.
Die Kernaufgabe: Aufklärung! Transparente Kommunikation und Benachrichtigung.
Der wichtigste Beitrag eines seriösen Inkassounternehmens ist die Aufklärung. Viele Schuldner wissen nicht genau, wofür sie zahlen sollen, wie sich die Kosten zusammensetzen oder welche Rechte sie haben. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Dazu gehört die transparente Aufschlüsselung der Hauptforderung, der Zinsen und der Inkassokosten.
Angebot von Lösungen (z. B. Ratenzahlung, Stundung) statt Eskalation.
Das Ziel ist die Regulierung, nicht die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners. Eskalation (z. B. sofortiges Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens) ist oft die teuerste und langwierigste Lösung für alle Beteiligten. Daher legen wir Wert auf den Dialog und das Angebot von Lösungen.
- Ratenzahlungsvereinbarung: Die Möglichkeit, die Schuld in überschaubaren Monatsraten zu begleichen.
- Stundung: Eine temporäre Aussetzung der Zahlung, wenn akute, kurzfristige Engpässe bestehen.
- Vergleich: In bestimmten Fällen die Vereinbarung einer reduzierten Einmalzahlung zur finalen Erledigung der Sache.Wir sind darauf geschult, tragfähige Wege aus den Schulden zu finden und stehen für eine offene Verhandlung.
Gewährleistung des Schuldnerschutzes.
Neben der Kostentransparenz und den Aufklärungspflichten schützen wir Schuldnerrechte aktiv.
Dazu gehört die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Pfändungsfreigrenze und die korrekte Behandlung von Einwänden und Widersprüchen. Wer sich berechtigt wehrt, muss ernst genommen und die Forderung – anlassbezogen – neu geprüft werden. Wir sind ein durch das RDG regulierter Dienstleister, der die Rechte des Schuldners ebenso respektiert wie die des Gläubigers.
3. Der Inkassoprozess Schritt für Schritt: Transparenz schafft Vertrauen im Inkassowesen
(Fokus: Transparenz, Aufklärung des Prozesses)
Wir legen den gesamten Inkassoprozess offen. Er folgt einem
- standardisierten,
- gesetzlich geregelten Ablauf,
- der Ihnen zu jedem Zeitpunkt Transparenz
über den Stand der Dinge geben soll.
3.1. Die Beauftragung und die erste Kontaktaufnahme
Der Prozess beginnt, wenn unser Kunde (der Gläubiger) uns mit der Einziehung einer offenen Forderung beauftragt. Dies geschieht in der Regel, nachdem die eigenen Mahnversuche des Gläubigers erfolglos geblieben sind und der Schuldner in Verzug geraten ist.
Wichtigkeit des Inkassoschreibens: Alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 13a RDG.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt durch unser Initialschreiben – das sogenannte Inkassoschreiben. Dieses Schreiben ist kein bloßes Zahlungsersuchen, sondern ein Dokument, das strenge formelle Anforderungen erfüllen muss, die im § 13a Absatz 1 RDG (Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen) festgelegt sind.
Ein seriöses Inkassoschreiben muss folgende Informationen klar, verständlich und in Textform übermitteln:
- Auftraggeber: Name oder Firma und Anschrift des Gläubigers (unseres Auftraggebers).
- Forderungsgrund: Eine konkrete Darlegung des Sachverhalts (z. B. Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses bei einem Kaufvertrag). Ohne eine klare Begründung ist die Forderung nicht nachvollziehbar.
- Zinsberechnung: Eine detaillierte Aufschlüsselung, wie die geltend gemachten Zinsen berechnet wurden (Basiszinssatz, Zinssatz, Zeitraum).
- Inkassokosten: Angaben zu Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten.
- Umsatzsteuer: Eine Erklärung, ob der Auftraggeber die ggf. geltend gemachten Umsatzsteuerbeträge auf die Inkassokosten als Vorsteuer abziehen kann oder nicht (nur wenn solche geltend gemacht werden!).
- Aufsichtsbehörde: Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde.
Das Fehlen dieser Pflichtangaben ist ein Indiz für einen unseriösen Anbieter im Inkassowesen und kann dazu führen, dass die Forderung bestritten werden kann. Wir garantieren die Vollständigkeit dieser Angaben in jedem unserer Schreiben.
Ihre ersten Reaktionsmöglichkeiten (Zahlen, Ratenzahlung vorschlagen, Widerspruch einlegen).
Nach Erhalt des Schreibens haben Sie im Grunde drei Hauptoptionen, auf die wir Sie im Schreiben klar hinweisen:
- Zahlen: Ist die Forderung berechtigt und möchten Sie die Angelegenheit abschließen, können Sie den geforderten Betrag begleichen.
- Ratenzahlung vorschlagen: Wenn Sie die Forderung anerkennen, aber die Zahlung aktuell nicht in einer Summe leisten können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind, wie in Abschnitt 3.2. erläutert, in der Regel bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
- Widerspruch einlegen/Forderung bestreiten: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt, bereits bezahlt, verjährt ist oder andere Einwände (Einreden/Einwendungen) bestehen, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und begründen Sie diesen.
Wir sind verpflichtet, jedem qualifizierten Widerspruch nachzugehen, die Forderung erneut zu prüfen und unserem Auftraggeber zu berichten. Der Prozess wird in diesem Fall pausiert, um die Rechtslage zu klären. Ein seriöser Prozess zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er auf einen Widerspruch sachlich und prüfend reagiert und nicht mit Drohungen oder ignorierten Einwänden.
3.2. Die vorgerichtliche Phase
Nach der ersten Kontaktaufnahme und der Bearbeitung eventueller Erstreaktionen tritt die vorgerichtliche Phase ein. Dies ist die entscheidende Phase unserer Tätigkeit, in der wir intensiv an einer außergerichtlichen Einigung arbeiten.
Verhandlungen und die Suche nach einer außergerichtlichen Einigung.
Unsere Hauptaufgabe ist es, eine Lösung zu finden, die den Interessen des Gläubigers an der Begleichung der Forderung und Ihren Möglichkeiten als Schuldner gerecht wird. Dies geschieht durch Verhandlungen. Wir prüfen alle eingehenden Vorschläge für Ratenzahlungen, Stundungen oder Vergleiche sorgfältig und stimmen sie mit unserem Auftraggeber ab. Unser Fokus liegt darauf, eine tragfähige und realistische Vereinbarung zu erzielen, die Zahlungsausfälle in der Zukunft vermeidet.
Warum eine außergerichtliche Lösung bevorzugt wird:
- Kostenersparnis: Ein gerichtliches Verfahren ist für alle Beteiligten mit höheren Kosten verbunden (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten).
- Geschwindigkeit: Eine Einigung kann deutlich schneller erzielt werden als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
- Flexibilität: Außergerichtliche Vereinbarungen (wie Ratenpläne) bieten mehr Flexibilität als starre Gerichtsurteile.
Die Rolle des Verzuges und der damit verbundenen Kosten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Inkassokosten und Verzugszinsen in der Regel erst entstehen dürfen, wenn Sie als Schuldner sich bereits im Verzug befinden. Der Verzug tritt gemäß § 286 BGB meistens ein, wenn:
- Die im Vertrag oder auf der Rechnung festgelegte Zahlungsfrist (oft 14 oder 30 Tage) abgelaufen ist.
- Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde).
- Eine Mahnung des Gläubigers erfolgt ist, die den Verzug bewirkt.
Mit Eintritt des Verzuges hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch gegen Sie, der neben den Verzugszinsen auch die Kosten der Rechtsverfolgung umfasst – wozu unsere Inkassokosten gehören. Die Berechtigung dieser Kosten ist somit eng an den Verzug geknüpft und wird von uns stets sorgfältig geprüft.
3.3. Das gerichtliche Mahnverfahren und die Titulierung
Sollten alle Versuche einer außergerichtlichen Lösung scheitern, oder wenn Sie die Forderung trotz sachlicher und transparenter Aufklärung nicht bestreiten, aber auch keine Zahlung leisten, muss zum Schutz der Rechte unseres Auftraggebers ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Wann das gerichtliche Verfahren beginnt und was es bedeutet (Mahnbescheid).
Das gerichtliche Verfahren beginnt in der Regel mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Dies ist ein vereinfachtes Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Titulierung von Geldforderungen. Wir beantragen beim zuständigen Mahngericht den Mahnbescheid.
Der Mahnbescheid wird Ihnen direkt vom Gericht zugestellt. Er enthält die Höhe der Hauptforderung, der Zinsen und der Kosten. Er ist noch kein Vollstreckungstitel, sondern primär eine Aufforderung zur Zahlung.
Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf den Mahnbescheid:
- Zahlen: Die Sache ist erledigt.
- Widerspruch einlegen: Legen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 14 Tage) Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten. Der Rechtsstreit wird dann an das zuständige Prozessgericht abgegeben (streitiges Verfahren).
- Nichts tun: Wenn Sie innerhalb der Frist weder zahlen noch Widerspruch einlegen, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Der Unterschied zwischen Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.
| Begriff | Aussteller | Rechtsnatur | Wirkung |
| Mahnung (Inkassoschreiben) | Gläubiger oder Euro-Invest-Inkasso GmbH | Außergerichtliche Zahlungsaufforderung | Setzt den Schuldner in Verzug. |
| Mahnbescheid | Gericht (auf Antrag des Gläubigers/Inkassounternehmens) | Gerichtliche Zahlungsaufforderung | Eröffnet die Möglichkeit zum Widerspruch oder zu einer noch möglichen Zahlung aus eigenem Antrieb. |
| Vollstreckungsbescheid | Gericht (auf Antrag, wenn kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfolgte) | Vollstreckungstitel, der einem Urteil gleichgestellt ist. | Ermöglicht dem Schuldner die Möglichkeit zum Einspruch. Ermöglicht der Seite des Forderungsinhabers die Zwangsvollstreckung (Pfändung). |
Der Vollstreckungsbescheid ist der sogenannte Titel, der die Forderung für 30 Jahre sichert und dem Gläubiger erlaubt, über einen Gerichtsvollzieher oder durch Kontopfändung die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Ihn zu vermeiden, sollte unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb appellieren wir, bereits in der vorgerichtlichen Phase den Dialog zu suchen.
4. Das zentrale Thema: Inkassokosten – Klarheit und gesetzliche Deckelung im Inkaassowesen
(Fokus: Transparenz der Kosten, Adressierung der größten Kritikpunkte)
Das Thema Kosten ist der wohl sensibelste und kritischste Punkt im Inkassowesen. Wir von der Euro-Invest-Inkasso GmbH bekennen uns hier zu maximaler Transparenz. Unsere Kosten sind kein willkürliches Gebührenkonstrukt, sondern streng gesetzlich geregelt und durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) sowie u. a. durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (2021) gedeckelt.
4.1. Wann sind Inkassokosten erstattungsfähig?
Voraussetzung: Schuldner muss sich im Verzug befinden.
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist, wie bereits erwähnt, eng an den Schadensersatzanspruch des Gläubigers geknüpft. Die Inkassokosten sind eine notwendige Aufwendung zur Rechtsverfolgung. Sie können von Ihnen nur verlangt werden, wenn Sie sich im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens nachweislich im Verzug befanden. War der Gläubiger selbst zu früh, sind die Kosten nicht erstattungsfähig. Dies prüfen wir bei der Mandatsübernahme gewissenhaft.
Die gesetzliche Verankerung: § 286 ff. BGB und die Kostendeckelung.
Die Grundlage für die Geltendmachung von Inkassokosten bildet § 286 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Höhe der Inkassogebühren orientiert sich dabei an den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), da der Gesetzgeber Inkassodienstleistungen und Anwaltstätigkeit bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen kostenmäßig gleichgestellt hat. Unsere Gebühren sind also an die dort festgelegten Gebührensätze (dem sogenannten Streitwert) gekoppelt.
4.2. Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (2021)
Dieses Gesetz trat 2021 in Kraft und hat die Kostentransparenz und -begrenzung noch einmal deutlich verschärft – ein Schritt, den wir als seriöser Anbieter begrüßen, da er den Markt bereinigt.
Die Gebührendeckelung: Reduzierung der Gebühren bei geringem Aufwand (0,5-Gebühr).
Die wichtigste Neuerung ist die Deckelung der Gebühren bei einfachen Sachverhalten. Bei unbestrittenen Forderungen (wo keine Einwände erhoben werden) und reiner Zahlungsaufforderung ohne großen Prüfungs- oder Verhandlungsaufwand wurde die maximal anfallende Gebühr auf eine sogenannte 0,5-Geschäftsgebühr nach dem RVG reduziert. Zuvor war oft die 1,3-Gebühr üblich.
- Folge: Für Forderungen bis 50 Euro darf maximal eine 0,5-Gebühr auf Basis von 30 Euro (also 15 Euro) angesetzt werden. Für Forderungen bis 500 Euro ergibt sich ebenfalls eine reduzierte Gebühr.
Diese Deckelung stellt sicher, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung und zum tatsächlich geleisteten Aufwand stehen.
Transparente Aufschlüsselung der Kosten.
In jedem unserer Schreiben stellen wir die Kosten detailliert dar. Sie sehen klar:
- Die Hauptforderung (Originalbetrag).
- Die Verzugszinsen (Zeitraum und Zinssatz).
- Die Inkassokosten/Geschäftsgebühr (mit Angabe des Gebührensatzes, z. B. 0,5 oder 1,3).
- Die Auslagenpauschale (z. B. für Porto und Telekommunikation).
Diese Aufschlüsselung ermöglicht es Ihnen, jede Position exakt zu prüfen.
4.3. Was Sie bei überhöhten oder unberechtigten Kosten tun können
Ihr Widerspruchsrecht und die Pflicht des Inkassounternehmens zur Begründung.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die geforderten Inkassokosten überhöht sind, unberechtigt gefordert werden oder die zugrunde liegende Forderung nicht besteht, haben Sie das Recht, Widerspruch dagegen einzulegen.
Wir von der Euro-Invest-Inkasso GmbH sind in diesem Fall verpflichtet:
- Die gesamte Forderung, insbesondere die Kostenzusammensetzung, erneut zu prüfen.
- Ihnen eine detaillierte, nachvollziehbare Begründung zu liefern, warum die Kosten in dieser Höhe berechtigt sind.
- Im Zweifel die Kostengeltendmachung zurückzunehmen, wenn eine berechtigte Überhöhung vorliegt.
Wenn eine außergerichtliche Klärung der Kostenfrage nicht möglich ist, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden oder an die Verbraucherzentralen, die eine gute Anlaufstelle für die Prüfung von Inkassokosten sind.
5. So erkennen Sie seriöse Inkassounternehmen (Der Prüf-Check)
(Fokus: Seriosität, Handlungsanweisung für den Nutzer)
Da das Ziel dieses Leitfadens auch Ihr Schutz ist, möchten wir Ihnen konkrete Handlungsanweisungen geben, wie Sie die Seriosität eines Inkassounternehmens sofort überprüfen können.
5.1. Das Rechtsdienstleistungsregister: Die wichtigste Anlaufstelle
Der erste und wichtigste Schritt ist die Überprüfung im Rechtsdienstleistungsregister↗ (RDG-Register), das online vom Bundesamt für Justiz geführt wird.
- Prüfungsanweisung: Geben Sie den Namen des Inkassounternehmens (z. B. Euro-Invest-Inkasso GmbH) und den Sitz ein.
- Ergebnis: Ist das Unternehmen dort registriert, erfüllt es die Mindestanforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Berufshaftpflichtversicherung. Ist es nicht registriert, agiert es illegal und darf keine Inkassodienstleistungen erbringen.
5.2. Pflichtangaben im Schreiben: Fehlen Name des Gläubigers, Forderungsgrund oder Registriernummer? Vorsicht!
Wie in Abschnitt 3.1. dargelegt, sind die Pflichtangaben nach § 13a RDG das A und O der Transparenz. Fehlt in dem Ihnen zugestellten Schreiben eine der folgenden essenziellen Angaben, ist größte Vorsicht geboten:
- Der Name und die Anschrift des ursprünglichen Gläubigers (wer beansprucht das Geld?).
- Der konkrete Forderungsgrund (woraus resultiert die Schuld? z. B. „Rechnung Nr. 123 vom 01.01.2024 für Online-Kauf“).
- Die Registrierungsnummer und die zuständige Aufsichtsbehörde des Inkassounternehmens.
Fehlen diese Angaben, ist das Schreiben rechtsfehlerhaft und möglicherweise Teil eines unseriösen Versuchs, unbegründete oder nicht nachvollziehbare Forderungen durchzusetzen.
5.3. Verbandsmitgliedschaften (BDIU / BfIF): Ein weiteres Qualitätsmerkmal
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, signalisiert die Mitgliedschaft in einem der großen Inkassoverbände wie dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) oder dem Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BfIF) die freiwillige Einhaltung höherer ethischer und Qualitätsstandards. Diese Verbände haben eigene Ehrenkodizes, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist stolz darauf, die hohen Standards der Branche einzuhalten.
5.4. Der Tonfall und die Methode: Seriosität zeichnet sich durch Sachlichkeit und Lösungsbereitschaft aus
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist der Tonfall der Kommunikation.
- Seriös: Sachlich, freundlich, informativ, respektvoll. Es werden Lösungsangebote (Ratenzahlung, Stundung) unterbreitet. Die Kommunikation basiert auf Fakten und Gesetzen.
- Unseriös: Aggressiv, drohend („Wir pfänden morgen Ihr Konto“), einschüchternd, mit falschen Rechtsauskünften arbeitend (z. B. überhöhte Kosten oder unrichtige Auskunft über die Verjährung).
Merke: Ein seriöses Unternehmen versucht, den Dialog zu gewinnen – kein unseriöses Unternehmen wird Sie zum Widerspruch auffordern oder auf Ihr Auskunftsrecht hinweisen. Wir tun dies.
6. Ihre Rechte als betroffene Person im Inkassowesen: Der Schuldnerschutz im Fokus
(Fokus: Schuldnerrechte, Seriosität)
Sie als betroffene Person sind kein passiver Empfänger von Forderungen, sondern haben umfassende Rechte. Wir möchten Sie ermutigen, diese Rechte wahrzunehmen.
6.1. Das Auskunftsrecht: Sie haben ein Recht auf weitere Information
Nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 RDG und den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen haben Sie jederzeit das Recht, weitere Auskunft über die Forderung zu verlangen. Wenn Ihnen die Forderung nicht plausibel erscheint oder Sie Zweifel haben, können Sie von uns verlangen:
- Die Informationen nach § 13a Absatz 2 RDG zu einem ggf. bestehenden Urgläubiger der Forderung.
- Die Informationen nach § 13a Absatz 2 RDG zu den wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses.
Wir sind verpflichtet, Ihnen diese Informationen mitzuteilen, da ohne diese die Forderung nicht als ausreichend dargelegt gilt.
6.2. Das Recht auf Widerspruch: Wie Sie eine Forderung wirksam bestreiten
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist (z. B. weil die Ware nie geliefert wurde, Sie bereits gezahlt haben oder die Forderung verjährt ist), legen Sie gerne begründeten Widerspruch ein.
- Wichtig: Ein formloser, aber inhaltlich begründeter Widerspruch genügt. Er muss in jedem Fall den Grund nennen, warum Sie die Forderung bestreiten.
- Folge: Sobald Sie die Forderung wirksam bestreiten, darf die Euro-Invest-Inkasso GmbH als Inkassounternehmen temporär bis zum Abschluss einer Prüfung keine weiteren Kosten geltend machen (die sogenannte Gebühr des Inkassounternehmens für die Geltendmachung der Forderung ist dann nicht mehr erstattungsfähig, da die Angelegenheit nicht mehr einfach ist). Die Angelegenheit muss im Zweifel an den Gläubiger oder dessen Rechtsanwalt zur Klärung der Rechtslage und zur gerichtlichen Durchsetzung in einem streitigen Verfahren übergeben werden.
6.3. Das Beschwerdemanagement: Unsere interne Stelle für schnelle und faire Klärungen
Um eine schnelle und unbürokratische Klärung von Missverständnissen oder Fehlern zu ermöglichen, betreiben wir bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH ein eigenes, unabhängiges Beschwerdemanagement.
Bevor Sie sich an eine externe Stelle wenden – was Sie selbstverständlich gerne tun können-, ermutigen wir Sie, unser Beschwerdemanagement zu kontaktieren. Wir nehmen jede Beschwerde ernst, prüfen sie zeitnah und sind bestrebt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies dient unserem Qualitätsmanagement und Ihrem Schutz.
Unser Ziel ist es stets, rechtlich richtige und tatsächlich angemessene Ergebnisse zu erzielen. Dies stellt ein gelebtes Beschwerdemanagement in der alltäglichen Arbeitsroutine im Inkassowesen bestmöglich sicher.
6.4. Verjährung: Wann ist eine Forderung nicht mehr durchsetzbar?
Das Wissen um die Verjährungsfristen ist ein wichtiges Schuldnerrecht. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB).
- Beginn: Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen erfahren haben (z. B. am 31.12. des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde).
- Hemmung/Neubeginn: Die Verjährung kann durch bestimmte Handlungen (z. B. die Einreichung des Mahnbescheids beim Gericht oder die Anerkennung der Forderung durch Ratenzahlung) gehemmt oder neu beginnen.
Wir stellen sicher, dass wir nur nicht verjährte oder ordnungsgemäß titulierte Forderungen geltend machen. Wenn Sie den Einwand der Verjährung erheben, prüfen wir dies umgehend.
7. Fazit zum Inkassowesen: Die Rolle des Inkassos als Lösungspartner
Zusammenfassung: Seriöses Inkasso ist ein regulierter, rechtskonformer Prozess.
Dieser umfassende Leitfaden sollte Ihnen gezeigt haben: Seriöses Inkasso ist ein hoch regulierter, rechtskonformer und transparenter Prozess. Es ist nicht unser Ziel, Schuldner zu schikanieren oder unberechtigt zu belasten. Wir fungieren als spezialisierter Rechtsdienstleister, der die Rechte des Gläubigers wahrt, aber ebenso die Rechte des Schuldners nach dem RDG, BGB und dem neuen Verbraucherschutzgesetz respektiert. Wir stellen die Liquidität der Wirtschaft sicher und bieten gleichzeitig faire, außergerichtliche Lösungswege für offene Verbindlichkeiten.
Appell: Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Wir stehen für den Dialog und die gemeinsame Lösung.
Die häufigste Ursache für Eskalationen eines Inkassoverfahrens oder generell im Inkassowesen ist Schweigen und Ignoranz. Wenn Sie ein Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten: Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Egal, ob Sie die Forderung bestreiten möchten, einen Zahlungsaufschub benötigen oder einen Ratenplan vorschlagen wollen – der direkte und offene Dialog ist der schnellste und günstigste Weg zur Lösung. Wir stehen für diesen Dialog und möchten mit Ihnen gemeinsam eine faire und tragfähige Regulierung finden.
Hinweis:
Das Inkassowesen ist in Deutschland komplex und tiefgreifend geregelt. Um sich in dieser Materie und den verschiedenen Bereichen darin bestmöglich – auch als Außenstehender – zurechtfinden zu können, haben wir für Sie unseren Inkasso-Check erstellt und veröffentlicht. Nutzen Sie bitte dieses kostenlose Angebot zur eigenen Information und treffen Sie anschließend bitte im eigenen Interesse die richtige Entscheidung und reagieren Sie auf unsere Kontaktaufnahmen, wir kennen Sie nicht persönlich, wie wollen Ihnen nicht Böses und wir helfen Ihnen gerne Lösungen zu finden und umzusetzen.
Der vorliegende Beitrag als Leitfaden zur Aufklärung mit dem Thema „Inkassowesen in Deutschland“ ist für Sie sprachlich optimiert und vereinfacht, sowie onpage für Suchmaschinen mit aktuell 88 von 100 möglichen Punkten veröffentlicht.