
Empfängerüberprüfung im europäischen Zahlungsverkehr:
Eine neue gesetzliche Vorgabe im Zahlungsverkehr ist seit 5 Tagen verpflichtend für alle Banken in Kraft getreten. Vor Durchführung einer Überweisung findet seit diesem Tag eine gesetzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung seitens der Banken vor der Zahlung statt, die dem Verbraucher ein Ergebnis dieser Überprüfung aufzeigt, welches dieser anschließend im Umgang mit seiner begehrten zahlung beachten soll.
Was hat es damit auf sich? Wozu ist das Ganze denn gut und sinnvoll? Welche praktischen Änderungen kann man dabei wahrnehmen? Welchem Zweck dient das Ganze? Lesen Sie es hier!
Sicherer zahlen ab Oktober 2025: Was Verbraucher zur neuen Empfängerüberprüfung wissen müssen
Ab dem 09.10.2025 gilt eine bedeutende Neuerung↗ im europäischen Zahlungsverkehr. Die sogenannte Empfängerüberprüfung – auch bekannt als Verificatiopn of Payee (VoP) – wird für alle SEPA- Überweisungen verpflichtend. Ziel dieser neuen Bankenordnung ist es, Verbraucher besser vor Betrug und Fehlüberweisungen zu schützen.
Doch was bedeutet das im Alltag? Lesen Sie es hier!
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Bisher war es möglich, bei einer Überweisung einen beliebigen Namen zum Zahlungsempfänger anzugeben – die Bank prüfte nicht, ob dieser mit der IBAN übereinstimmt. Das öffnete Tür und Tor für Betrugsmaschen, etwa durch gefälschte Rechnungen oder manipulierte Kontodaten.
Mit der neuen Regelung müssen Banken nun vor jeder Überweisung prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen zur IBAN übereinstimmt.
Wie funktioniert diese Prüfung denn?
Die Prüfung erfolgt automatisch und in Echtzeit, sobald die Überweisungsdaten eingegeben wurden – egal ob im Online-Banking, in der App oder am SB-Terminal. Die Bank sendet eine Anfrage an die Empfängerbank, die den Namen mit der IBAN abgleicht. Das Ergebnis wird dem Zahlenden in einem Ampelsystem angezeigt:
- Grün (Match): Name und IBAN stimmen überein – die Überweisung kann bedenkenlos ausgeführt werden.
- Gelb (Close-Match): Kleine Abweichungen – z. B. Tippfehler. Der korrekte Name wird angezeigt, und der Nutzer kann entscheiden, ob er die Daten korrigiert oder die Zahlung trotzdem freigibt.
- Rot (No-Match): Keine Übereinstimmung – eine Warnung erscheint, und der Nutzer trägt das Risiko, wenn er die Zahlung dennoch autorisiert.
So sieht die Empfängerüberprüfung für Verbraucher aus
Die neue Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025 bringt nicht nur technische Veränderungen im Hintergrund mit sich – sie zeigt sich auch optisch deutlich im Online-Banking und an SB-Terminals. Für Verbraucher bedeutet das: Sie sehen künftig direkt beim Überweisen, ob ihre Eingaben korrekt sind oder nicht.
Nach Eingabe von IBAN und Empfängername prüft die Bank automatisch, ob diese Daten zusammenpassen. Das Ergebnis wird visuell dargestellt, meist in Form eines Ampelsystems:
🟢 Grüne Anzeige – „Match“
- Was passiert? Die IBAN und der eingegebene Name stimmen exakt überein.
- Anzeige: Ein grünes Häkchen oder eine grüne Ampel erscheint.
- Hinweistext: „Empfängername stimmt mit Kontoinhaber überein. Sie können die Zahlung jetzt autorisieren.“
- Aktion: Zahlung kann bedenkenlos freigegeben werden.
🟡 Gelbe Anzeige – „Close Match“
- Was passiert? Kleine Abweichungen im Namen, z. B. Tippfehler oder Namensvarianten.
- Anzeige: Gelbe Warnung oder gelbe Ampel.
- Hinweistext: „Empfängername weicht leicht ab. Der korrekte Name lautet: [richtiger Name].“
- Aktion: Nutzer kann den Namen korrigieren oder die Zahlung trotzdem autorisieren – auf eigenes Risiko.
🔴 Rote Anzeige – „No Match“
- Was passiert? Der eingegebene Name passt nicht zur IBAN.
- Anzeige: Rote Warnung oder rote Ampel.
- Hinweistext: „Empfängername stimmt nicht mit Kontoinhaber überein. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.“
- Aktion: Zahlung kann trotzdem autorisiert werden, aber der Nutzer haftet selbst bei Fehlüberweisung.
⚪️ Graue Anzeige – „Keine Rückmeldung“
- Was passiert? Die Empfängerbank antwortet nicht oder es liegt ein technisches Problem vor.
- Anzeige: Graue Meldung oder Hinweis „Prüfung nicht möglich“.
- Aktion: Zahlung kann ausgeführt werden, aber ohne Sicherheit über die Empfängerdaten.
Beispielhafte Darstellung im Online-Banking
Ein typisches Interface exemplarischer Meldungen könnte so aussehen:
| Empfängername: Max Mustermann IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 🔴 Keine Übereinstimmung Der eingegebene Name stimmt nicht mit dem Kontoinhaber überein. → Korrigieren Sie den Namen oder bestätigen Sie die Zahlung auf eigenes Risiko. |
| Empfängername: Max Musterman IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 🟡 Nahezu Übereinstimmung Der korrekte Name lautet: Max Mustermann → Möchten Sie den Namen korrigieren oder die Zahlung trotzdem ausführen? |
Was bedeutet das für Verbraucher?
Für Verbraucher bringt die neue Regelung mehr Sicherheit, aber auch mehr Verantwortung:
- Sorgfalt bei der Eingabe: Der Empfängername muss exakt stimmen. Besonders bei Zahlungen an Unternehmen ist darauf zu achten, ob der rechtliche Name oder ein Handelsname verwendet wird.
- Rückfragen bei Warnungen: Bei gelber oder roter Ampel sollte man sich beim Zahlungsempfänger vergewissern, ob die Angaben korrekt sind.
- Haftung beachten: Wer trotz Warnung überweist, haftet selbst für mögliche Fehlüberweisungen. Nur bei grüner Ampel haftet die Bank im Betrugsfall.
Was ist von der Empfängerüberprüfung nicht betroffen?
Lastschriften und bestehende Daueraufträge sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen. Nur bei neuen oder geänderten Daueraufträgen erfolgt eine Prüfung. Spar- und Darlehenskonten sind ebenfalls nicht betroffen – die Regelung gilt nur für Überweisungen zwischen Girokonten.
Tipps für den Alltag
Verbraucher, sowie alle Personen, die Zahlungen im Rahmen der Geltung der neuen Empfängerüberprüfung durchführen lassen wollen, sollten nachfolgende Punkte zur eigenen Sicherheit zwingend beachten und berücksichtigen:
- Empfängernamen prüfen: Vor jeder Überweisung sicherstellen, dass der Name exakt dem Kontoinhabernamen entspricht.
- Rechnungen genau lesen: Unternehmen sollten auf ihren Rechnungen klar angeben, welchen Namen Kunden bei der Überweisung verwenden sollen.
- Bei Warnungen nicht vorschnell handeln: Lieber einmal mehr nachfragen als eine riskante Überweisung tätigen.
- Banklimits setzen: Für Echtzeitüberweisungen empfiehlt es sich, ein Limit festzulegen, um im Betrugsfall den Schaden zu begrenzen.
Probleme durch die Prüfung für den Alltag
Im Alltag gibt es – offen gesprochen – teilweise sehr schwierige Namen auf der Seite der Zahlungsempfänger. Verschreibt man sich dabei, landet man unweigerlich im Rahmen der Empfängerüberprüfung mindesten im gelben Bereich der Ergebnisse und hat kleine Abweichungen oder sogra gleich im roten Bereich der Ergebnisse dieser Empfängerüberprüfung. Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass beide Seiten – die, die eine Zahlung beansprucht und die, die diese Zahlung durch Überweisung tätigen will und soll – die korrekten Angaben machen.
Auch unsere Firmierung ist scheinbar beileibe nicht die einfachste und wird sogar von vermeintlich gebildeten Juristen seit Jahren himmelschreiend falsch geschrieben. Wir haben dazu sogar einmal ein Gerichtsverfahren zu Beginn unserer martkaktiven Tätigkeit führen müssen.
Beachten daher zur Schreibweise unserer Firmierung bei Durchführung von Zahlungsaufträgen an Ihre Bank, dass diese“Euro – Invest – Inkasso GmbH“ lautet und Bindestriche mit Leerzeilen vor uns nach den Bindestrichen aufweist. Sie können die genaue Schreibweise auch bei korrekter Eingabe unserer in unserem Schreiben an Sie angegebenen IBAN in unserem nagelneuen IBAN Prüfer entnehmen.

Unsere kleine Hilfestellung für Sie
Um sicher zu stellen, dass Sie unsere Firmierung korrekt erfassen, können Sie gerne nachfolgenden QR Code mit Ihrer Handykamera scannen und unsere dabei hinterlegte Firmierung in Ihren Zwischenspeicher kopieren.

Fazit zur Empfängerüberprüfung
Die neue Empfängerüberprüfung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Sie schützt vor Betrug und Fehlbuchungen – verlangt aber auch mehr Aufmerksamkeit von uns allen. Wer sich rechtzeitig informiert und sorgfältig handelt, wird von der neuen Regelung profitieren und weiterhin sicher überweisen können.
Wir befürworten als Inkassodienstleister jede Neuerung zum Schutz von Verbrauchern und der Finanzwirtschaft und sehen die Empfängerüberprüfung als einen guten Schritt und ein richtiges Zeichen durch den Gesetzgeber. Im Gegenzug hoffen wir jedoch auch, dass das Ganze nicht – wie viele andere Neuerungen – durch anfängliche Fehler erschwert wird und von Beginn an reibungslos und zuverlässig abläuft.
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