Was heißt denn eigentlich "Rechtsdienstleistungsregister"?

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein staatlich geführtes, online kostenlos für jeden einsehbares verbindliches Register, das unter anderem inhaltlich alle registrierten und damit erlaubten Rechtsdienstleister aufführt und abbildet. Sucht man demnach eine Antwort auf die Frage, ob ein Rechtsdienstleister eine erleubte Tätigkeit durchführt, so beantwortet dieses Register diese Frage verbindlich.

Rechtsdienstleistungsregister
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