Was heißt denn eigentlich "Rechtsdienstleistungsgesetz"?

Das Rechtsdienstleistungsgesetz – kurz RDG – regelt die Zulassung, die Voraussetzungen einer Zulassung und die Tätigkeiten von Rechtsdienstleistern. Es wird durch das Einführungsgesetz zum RDG (RDGEG) und eine Verordnung (RDV) ergänzt. Für alle darin genannten Rechtsdienstleister sind die Inhalte dieser Gesetze bindend und verpflichtend einzuhalten.

Rechtsdienstleistungsgesetz
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