Was heißt denn eigentlich "Bestreiten"?

Bestreiten (der Forderung)

Das Bestreiten einer Forderung ist ein formaler Akt, bei dem der Schuldner die Existenz, die Höhe oder die Fälligkeit einer geltend gemachten Forderung in Abrede stellt. In der Inkassopraxis führt ein substantiiertes Leugnen dazu, dass der automatisierte Mahnprozess unterbrochen werden muss, um eine individuelle Prüfung des Sachverhalts einzuleiten.

Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH stellt das Bestreiten mit Einwänden einen wesentlichen Moment der tatsächlichen Einzelfallklärung dar. Wir sehen darin die Aufforderung, die Beweiskette zwischen dem Gläubiger und dem Kunden lückenlos zu prüfen und eine sachliche Grundlage für die weitere Bearbeitung zu schaffen. Die korrekten Kontaktwege sind dabei unsere E-Mail Adresse beschwerde@euroinvestinkasso.de und unser Beschwerdeportal unserer Website.

Definition (Bezug zum Gesetz)

Das Bestreiten ist rechtlich im Zivilprozessrecht und im materiellen Recht verankert und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zulässigkeit weiterer Inkassomaßnahmen:

  • Substanziiertes Bestreiten: Ein bloßes „Ich zahle nicht“ reicht rechtlich oft nicht aus. Der Schuldner sollte konkret darlegen, warum die Forderung nicht besteht (z. B. fehlender Vertragsschluss, bereits erfolgte Zahlung oder mangelhafte Leistung gemäß § 320 BGB↗).

  • Ausschluss des Schufa-Eintrags (§ 31 BDSG↗): Eine Forderung, die vom Schuldner substantiiert bestritten wird, darf in der Regel nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden, solange die Rechtslage ungeklärt ist. (Hinweis: Die Euro-Invest-Inkasso GmbH meldet nicht aktiv dort oder bei anderen Auskunfteien ein!)

  • Darlegungslast: Sobald eine Forderung bestritten wird, ist die Euro-Invest-Inkasso GmbH verpflichtet, auf Einwände des Schuldners fachlich einzugehen und sich damit auseinander zu setzen.

 

Bedeutung im Inkasso für die Euro-Invest-Inkasso GmbH

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH legt großen Wert auf einen fairen Prozess durch Aufklärung und Transparenz. Wenn ein Schuldner dann eine Forderung argumentativ und mit sachlichen Gründen bestreitet, wird der Fall aus der automatisierten Bearbeitung genommen und einer manuellen Prüfung durch unsere Fachabteilung unterzogen. Unser Fachlexikon leitet dahingehend bereits einen Teil der konkreten Aufklärungsarbeit, indem es zahlreiche Begriffe klärt und dabei praktische Informationen zum Verständnis aufzeigt:

  • Prüfungszyklus: Wir fordern beim Gläubiger alle relevanten Unterlagen an, um den Einwand des Schuldners objektiv abzugleichen. Nur bei einer validen Beweisgrundlage wird das Verfahren fortgesetzt.

  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch die detaillierte Offenlegung von Vertragsprotokollen nach einem Bestreiten hilft die Euro-Invest-Inkasso GmbH, Missverständnisse zu klären, bevor es zu kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

  • Schutz vor unberechtigten Forderungen: Sollte das Bestreiten berechtigt sein (z. B. bei nachgewiesenem Identitätsdiebstahl), stellt die Euro-Invest-Inkasso GmbH das Verfahren umgehend ein und informiert den Gläubiger über den Sachverhalt.

 

Fallbeispiel

Ein Verbraucher erhält ein Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH bezüglich einer Forderung der Kreditor AG aus einer Finanzsanierung. Der Betroffene reagiert sofort und dementiert die Forderung mit der Begründung, er habe lediglich Informationen angefordert, aber nach eigenen Angaben seiner Eingabe unserem Hause gegenüber niemals einen kostenpflichtigen Auftrag erteilt.

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH stoppt daraufhin vorerst weitere Mahnschritte. Wir fordern bei der Kreditor AG das Log-Protokoll des Online-Vertragsschlusses sowie den Nachweis über die erfolgte Button-Lösung an. Diese Dokumente übermitteln wir dem Schuldner. Kann dieser daraufhin belegen, dass die Bestätigungs-E-Mail ihn nie erreicht hat oder die IP-Adresse nicht seinem Standort entspricht, prüft die Euro-Invest-Inkasso GmbH gemeinsam mit der Kreditor AG eine Stornierung der Forderung. Erfolgt das Bestreiten jedoch unbegründet trotz klarer Beweislage, wird der Schuldner über die Konsequenzen eines unberechtigten Bestreitens aufgeklärt.

Checkliste für Schuldner

  • Präzision zählt: Geben Sie beim Bestreiten genau an, was Sie bestreiten – den Grund der Forderung, die Höhe der Zinsen oder die gesamte Rechnung.

  • Beweise mitschicken: Wenn Sie behaupten, bereits gezahlt zu haben, fügen Sie dem Schreiben an die Euro-Invest-Inkasso GmbH direkt einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug) bei.

  • Keine Angst vor Kosten: Ein berechtigtes Bestreiten schützt Sie vor weiteren Inkassokosten. Unberechtigtes Bestreiten hingegen kann bei einem späteren Prozess die Kostenlast erhöhen.

  • Reaktion auf Nachweise: Wenn Ihnen die Euro-Invest-Inkasso GmbH Beweise für den Vertragsschluss vorlegt, prüfen Sie diese sorgfältig, bevor Sie das Bestreiten aufrechterhalten.

  • Kommunikationsweg: Nutzen Sie für das Bestreiten idealerweise das Online-Portal der Euro-Invest-Inkasso GmbH oder den Postweg, um eine klare Dokumentation Ihres Einwands zu haben.

Transparenz im Inkasso OVM GmbH Fi0008796825

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