Auslagen (Gläubiger- und Inkassoauslagen)
In der Beitreibung offener Forderungen spielen Auslagen eine zentrale Rolle, da sie neben der eigentlichen Hauptforderung die Kostenlast für den Schuldner erhöhen. Auslagen sind keine Honorare für eine Dienstleistung, sondern der Ersatz für tatsächliche Aufwendungen, die im Rahmen des Mahnwesens entstanden sind.
Für die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist eine transparente Aufschlüsselung dieser Kosten entscheidend, um die Nachvollziehbarkeit der Gesamtforderung zu gewährleisten. Wir setzen auf eine klare Differenzierung zwischen den Kosten, die dem Gläubiger vorab entstanden sind, und jenen, die durch unsere Tätigkeit als Inkassodienstleister anfallen.
Definition (Bezug zum Gesetz)
Der Begriff der Auslagen im Inkassowesen unterteilt sich rechtlich in zwei Kategorien, die unterschiedlichen Grundlagen folgen:
Gläubigerauslagen (§§ 280, 286 BGB): Hierbei handelt es sich um den Verzugsschaden des Gläubigers. Hat der Gläubiger bereits vor Einschaltung eines Inkassobüros Kosten gehabt (z. B. Portokosten für eigene Mahnungen oder Gebühren für eine Adressermittlung), kann er diese gemäß dem Schadensersatzrecht vom Schuldner zurückfordern.
Inkassoauslagen (Nr. 7002 VV RVG): Diese Entgeltersatzpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verankert, welches analog auch für Inkassounternehmen gilt.
Pauschale vs. Einzelnachweis: Nach Nr. 7002 VV RVG kann ein Inkassodienstleister entweder die tatsächlich entstandenen Kosten einzeln nachweisen oder eine Pauschale in Höhe von maximal 20 % der Gebühren (jedoch maximal 20,00 € pro Angelegenheit) berechnen.
Bedeutung im Inkasso für die Euro – Invest – Inkasso GmbH
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH legt großen Wert auf die Rechtskonformität der geltend gemachten Auslagen. Oftmals herrscht auf Schuldnerseite Unklarheit darüber, warum neben der Hauptforderung zusätzliche Kleinstbeträge für Porto oder Kommunikation anfallen. Hier leistet unser Fachlexikon Aufklärungsarbeit:
Rechtsgrundlage des Verzugs: Wir prüfen konsequent, ob sich der Schuldner zum Zeitpunkt der Entstehung der Auslagen bereits im Verzug befand. Nur dann ist er gesetzlich verpflichtet, diese Kosten als Teil des Verzugsschadens zu tragen.
Kostendämpfungspflicht: Die Euro – Invest – Inkasso GmbH achtet darauf, dass Auslagen nur im notwendigen Rahmen anfallen. Wir vermeiden unnötige Kostenanhäufungen und halten uns strikt an die Deckelung der Pauschalen nach dem RVG.
Transparente Kommunikation: In unseren Forderungsaufstellungen werden Gläubigerauslagen (z. B. Ermittlungskosten) und Inkassoauslagen (Portopauschale) getrennt ausgewiesen, um Rückfragen zu vermeiden und die Akzeptanz der Forderung zu erhöhen.
Fallbeispiel
Ein Kunde hat eine Dienstleistung der Creditor Consulting GmbH bestellt und in Anspruch genommen, die Rechnung jedoch trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen.
Die Creditor Consulting GmbH musste vorab 13,00 EURO für eine einfache Melderegisterauskunft bezahlen, da der Kunde verzogen war, ohne seine neue Adresse mitzuteilen. Nach Übergabe des Falls an die Euro – Invest – Inkasso GmbH fordern wir nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die 5,00 € (Gläubigerauslagen) sowie die gesetzliche Pauschale für Post- und Telekommunikation gemäß Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 % der Inkassogebühr (Inkassoauslagen) ein. Der Schuldner bestreitet zunächst die Mehrkosten. Wir erläutern ihm daraufhin die gesetzliche Basis des Verzugsschadens und belegen die Notwendigkeit der Adressermittlung durch den vorherigen Postrücklauf bei der Creditor Consulting GmbH. Durch diese sachliche Herleitung erkennt der Schuldner die Pflicht zur Erstattung der Auslagen an.
Checkliste für Schuldner
Verzugszeitpunkt prüfen: Auslagen müssen erst erstattet werden, wenn Sie sich im Zahlungsverzug befinden (z. B. nach Erhalt der ersten Mahnung oder Ablauf einer festen Zahlungsfrist).
Pauschalengrenze: Achten Sie bei der Post- und Telekommunikationspauschale darauf, dass diese bei Inkassodienstleistern 20,00 € pro Stufe nicht überschreiten darf.
Nachweis der Gläubigerauslagen: Bei höheren Beträgen für Ermittlungen oder Rücklastschriften haben Sie das Recht, einen entsprechenden Beleg anzufordern.
Doppelabrechnung vermeiden: Prüfen Sie, ob dieselbe Auslage (z. B. Adressermittlung) nicht mehrfach vom Gläubiger und vom Inkassobüro berechnet wurde.
Zahlungsbelege prüfen: Falls Sie Auslagen bereits direkt an den Gläubiger gezahlt haben, teilen Sie dies der Euro – Invest – Inkasso GmbH umgehend mit, um die Forderungsaufstellung zu korrigieren.

