Quasi so eine Art von Preisliste für staatliche Institutionen ist die sogenannte Gebührentabelle. Darin wird aufgeführt, für welche hoheitliche Handlung (Gebührentatbestand), welche Gebühren entstehen und zu zahlen sind. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften.
Soweit der Staat Gründe ausmacht, auch privaten Stellen Vorgaben zu machen, können Gebührentabellen auch für private Stellen bestehen. Im Inkasso besteht eine solche im RVG, für Gerichte im GKG.

