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Finanzbegriffe
In dieser Kategorie werden einschlägige und schwerpunktmäßig in der Finanzsprache verwendete Begriffe abgebildet und erläutert.
Als Abtretung versteht man, wenn eine Forderung durch Vertrag von einem ursprünglichen Gläubiger dieser Forderung auf einen anderen Gläubiger übertragen wird. Der Vertrag mit dem dies geschieht ist praktisch meistens ein Kaufvertrag in seiner speziellen Ausprägung eines sogenannten Rechtskaufes nach § 453 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Der Fachbegriff für die Abtretung lautet "Zession". Der ursprüngliche Gläubiger wird "Zedent" genannt, der neue Gläubiger wird "Zessionar" bezeichnet. Geregelt wird das Rechtsinstitut der Abtretung in den §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Obwohl sich ein Austausch der Gläubiger im Rahmen der Abtretung ergibt, bleiben sowohl der Schuldner der Forderung als auch die Forderung selbst der Höhe und Begründung nach ohne Änderung. Eine Vertrags- oder Kundenbeziehung entsteht zwischen dem neuen Gläubiger und dem Schuldner der Forderung durch diese Abtretung der Forderung grundsätzlich nicht, da der neue Gläubiger lediglich das Recht erworben hat, die Forderung als eigene gegen den Schuldner geltend zu machen. Schuldner müssen sich hinsichtlich der, der Forderung zugrundliegenden Leistungsansprüche aus dem Vertrag mit dem alten Gläubiger weiterhin an diesen wenden, Einwendungen gegen die Forderung, welche gegen den alten Gläubiger rechtlich beachtlich wären, hat der neue Gläubiger hingegen gleichermaßen, wie dies beim alten Gläubiger der Fall wäre zu beachten.
Jursitische Dienstleister, zu denen auch Inkassounternehmen zählen, berechnen für die Erbringung Ihrer auftragsgemäßen Tätigkeit auch etwaige anfallende Auslagen. Solche sind als spezielle Auslagentatbestände im Gebührenrecht (RVG) in den Verzeichnisnummern 7000 der Anlage 1 zum RVG geregelt. Als Beispiele werden dort Auslagen für Geschäftsreisen oder Postentgelte, sowie zahlreiche weitere Tatbestände aufgeführt.
B2BCategory: Finanzbegriffe Alle
Die Abkürzung B2B steht für Business to Business und heißt, dass eine Unternehmen mit einem anderen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen steht oder auf solche Geschäftsbeziehungen den Schwerpunkt legt.
B2CCategory: Finanzbegriffe Alle
Die Abkürzung B2C steht für Business to Consumer und heißt übersetzt, dass ein Unternehmen mit einem Verbraucher in Geschäftsbeziehungen steht oder auf solche Geschäftsbeziehungen schwerpunktmäßig abzielt.
BilanzCategory: Finanzbegriffe Alle
Im Rahmen von steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben zu einer sogenannten "doppelten Buchführung" ensteht die Bilanz eines Unternehmens.
Die Bilanz ist dabei die Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Kapitalgegenstände eines Unternehmens zu einem bestimmten (Bilanz-) Stichtag. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Lagebericht ist die Bilanz Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses.
BonitätCategory: Finanzbegriffe Alle
Das Merkmal der Bonität beschreibt die Umstände zur Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Eine gute Bonität ist oftmals Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen. Besonders bei Kreditvergaben ist die Bonität und somit die Kreditwürdigkeit wichtig.
CashflowCategory: Finanzbegriffe Alle
Der Cashflow, oder auch Kapitalfluss, oder Kapitalflussrechnung oder einfach Geldfluss genannt, ist eine wichtige buchhaltarische betriebswirtschaftliche Kennzahl, welche die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens widerspiegelt.
CreditreformCategory: Finanzbegriffe Alle
Im Bereich Inkasso hört und liest man oftmals von der “Schufa“ und der "Creditreform".
Auch bei letzterer handelt es sich um ein privates Unternehmen, das als sogenannte Wirtschaftsauskunftei am Markt tätig ist und dabei die wirtschaftlichen Umstände zu Unternehmen und Privatpersonen sammelt, bewertet und entgeltlich nach Zuweisung eines internen Scores zur Verfügung stellt. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dürfen Inkassodienstleister Schuldner auftragsgemäß dort melden. Dies hat für eingemeldete Schuldner meist nachteilige Auswirkungen auf die eigene Bonität, die bei Finanzierungsgeschäften und anderen Verträgen dort häufig abgefragt wird.
CRIFCategory: Finanzbegriffe Alle
Im Bereich Inkasso hört und liest man oftmals von der “Schufa“ und der “CRIF”. Auch bei letzterer handelt es sich um ein privates Unternehmen, das als sogenannte Wirtschaftsauskunftei am Markt tätig ist und dabei die wirtschaftlichen Umstände zu Unternehmen und Privatpersonen sammelt, bewertet und entgeltlich nach Zuweisung eines internen Scores zur Verfügung stellt. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dürfen Inkassodienstleister Schuldner auftragsgemäß dort melden. Dies hat für eingemeldete Schuldner meist nachteilige Auswirkungen auf die eigene Bonität, die bei Finanzierungsgeschäften und anderen Verträgen dort häufig abgefragt wird.
DebitorCategory: Finanzbegriffe Alle
Der Debitor wird nach dem lateinischen Wort „debere“ (= etwas schulden) auch Schuldner genannt und ist der Empfänger, also das Unternehmen oder die Person, die eine vereinbarte Leistung angenommen hat, ohne anschließend unmittelbar dafür zu bezahlen.
Siehe dazu bitte auch --> "Schuldner"
DebitorenmanagementCategory: Finanzbegriffe Alle
Das sogenannte Debitorenmanagement beschreibt die prozessorientierte, systematische Steuerung des gesamten Forderungsprozesses, von der Erstellung und Buchung einer Rechnung über die Prüfung, Zahlungserinnerung und Mahnung der Forderung bis bestenfalls hin zur positiven Verbuchung des vollständigen, geschuldeten Zahlungseingangs.
E-CommerceCategory: Finanzbegriffe Alle
Soweit Unternehmer Verträge zu Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar über das Internet nicht nur anbieten, sondern sogar abschließen, liegt sogenannter E-Commerce vor. Übersetzt heißt dies elektronischer Handel und er findet unter Nutzung der Telemedien statt. Im E-Commerce, bei dem ein elektronischer Vertragsschluss vorliegt, gelten zur Wirksamkeit eines Vertrages zivilrechtliche Sondervorschriften.
EinnahmenüberschussrechnungCategory: Finanzbegriffe Alle
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Abkürzung: EÜR) handelt es sich um eine vereinfachte Methode, mit der Steuerpflichtige Unternehmen ihren Gewinn ermitteln. Die Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt und verrechnet, am Ende bleibt im Ergebnis der Gewinn oder Verlust als "Jahresabschluss", der wiederum als Kennzahl die Grundlage der individuellen Besteuerung des Unternehmers selbst dient.
EÜRCategory: Finanzbegriffe Alle
EÜR ist die Abkürzung für "Einnahmenüberschussrechnung"
Siehe dazu bitte --> "Einnahmenüberschussrechnung"
FactoringCategory: Finanzbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Abtretung"
FakturierungCategory: Finanzbegriffe Alle
Innerhalb eines Vertragsverhältnisses wird die Rechnungsstellung seitens eines Vertragspartners an den jeweils anderen Vertragspartner als Fakturierung bezeichnet.
Der Begriff der Fälligkeit beschreibt das zeitliche Moment, an welchem eine bestimmte - meist vertraglich geschuldete - Leistung verlangt werden kann. Bezogen auf Zahlungsansprüche (Forderungen) bedeutet Fälligkeit, den Zeitpunkt an welchem die Zahlung zu erfolgen hat. Die Grundregel lautet dabei, dass die Zahlung sofort verlangt werden kann, vgl. § 271 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Abweichendes gilt nur, wenn vertraglich oder aus anderen Umständen (beispielsweise Vorleistungspflicht der anderen Vertragspartei oder Zurückbehaltungsrecht kraft Gesetz) ein Zeitpunkt für die Zahlungspflicht durch die Parteien vereinbart wurde oder in der Rechnung des Forderungsgläubigers ein entgegenkommendes "Zahlungsziel" - also eine freiwillige weitere Frist für den Eingang der Zahlung angegeben wird. Überschreitet der Schuldner hinsichtlich der verpflichtet zu leistenden Zahlung der Forderung den Fälligkeitszeitpunkt, stellt sich die Forderung als "überfällig" dar.
FinanzsanierungCategory: Finanzbegriffe Alle
Als Finanzsanierung wird in der Praxis die gewerbliche - rein wirtschaftliche - Schuldensanierung, Schuldnerberatung und Schuldenbereinigung bezeichnet. Dabei hilft ein darauf spezialisierter Unternehmer einer - in der Regel - verschuldeten Person, durch Überprüfen und Auswerten der finanziellen Situation dieser Person, die Ausgabenseite sukzessive zu reduzieren und die Einnahmenseite entweder zu erhöhen oder besser praktisch einzusetzen um mit eigenem vorhandenen Kapital die vorhandenen Schulden - ohne Eingehung weiterer Verbindlichkeiten oder eine Umschuldung - sukzessive abzubauen. Der Finanzsanierer überwacht darüber hinaus die Bemühungen des verschuldeten Kunden bis zu dessen vollständiger Entschuldung und verhandelt rein wirtschaftlich mit allen bekannten Gläubigern über Schuldenerlässe, Beitreibungsaussetzungen, Aussetzungen von kostenauslösenden Maßnahmen und einvernehmliche, tatsächlich für die Person des Kunden mögliche und wirtschaftlich stemmbare monatliche Ratenzahlungen.
Siehe dazu bitte --> "Anspruch"
Wenn neben der eigentlichen Hauptforderung eine oder mehrere Nebenforderungen gegen eine Vertragspartei - oft auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - entstanden sind, muss jede dieser Nebenforderungen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Dazu schreibt der Gesetzgeber das Fertigen einer Forderungsaufstellung vor, die diese Zwecksetzung ermöglicht.
Quasi so eine Art von Preisliste für staatliche Institutionen ist die sogenannte Gebührentabelle. Darin wird aufgeführt, für welche hoheitliche Handlung (Gebührentatbestand), welche Gebühren entstehen und zu zahlen sind. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften.
Soweit der Staat Gründe ausmacht, auch privaten Stellen Vorgaben zu machen, können Gebührentabellen auch für private Stellen bestehen. Im Inkasso besteht eine solche im RVG, für Gerichte im GKG.
GeldCategory: Finanzbegriffe Alle
Als Geld wird jedes vom Staat als Wertträger beglaubigtes, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr anerkanntes und bestimmtes Zahlungsmittel bezeichnet.
Ein Gläubiger ist eine Partei, die sich eines "Anspruches" gegenüber einem "Schuldner" rühmt. Jede Person, die der Meinung ist, einen Anspruch gegen eine andere Person zu haben, wird als Gläubiger dieses Anspruches bezeichnet.
Inkasso als Begriff bedeutet das Einziehen zahlungsgestörter, überfälligen und in Verzug gesetzter Forderungen. Der Begriff stammt aus dem italienischen "incassare" und heißt übersetzt Geld eintreiben oder einkassieren.
Insolvenz bedeutet in etwa Zahlungsunfähigkeit und steht zeitgleich auch für das gerichtliche Verfahren, dass sich diesem Umstand anschließt. Ein solches kann vom Schuldner oder den Gläubigern beantragt werden, wenn drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit ausgemacht wird.
Eine Insolvenz liegt beispielsweise vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ihm die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen.
KMUCategory: Finanzbegriffe Alle
Die Abkürzung KMU steht schwerpunktmäßig in der Finanzwelt für "kleine und mittlere Unternehmen". Gesetzlich ist diese Einordnung des wirtschaftlichen Mittelstandes an zahlreiche finanzielle und tatsächliche Förderprogramme gebunden.
KreditorCategory: Finanzbegriffe Alle
Ein Kreditor ist ein externes Unternehmen, welches Dienstleistungen oder Produkte gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt zur Verfügung stellt. Er stellt dem Empfänger der Leistung oder des Produktes - auch Debitor - eine Rechnung darüber aus. Im Kreditwesen wird der Kreditor auch als Gläubiger bezeichnet.
Siehe dazu bitte auch --> "Gläubiger"
LiquiditätCategory: Finanzbegriffe Alle
Der Begriff der "Liquidität" beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens oder auch einer Privatperson, die eigenen laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.
Es stellt eine Bewertung über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens oder die Privatperson dar und gibt an, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson über ausreichende Mittel verfügt, um die eigenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Eine Forderung wird in der Praxis meistens durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner der Forderung in Verzug gesetzt. Dieser befindet sich dann in Schuldnerverzug und ist verpflichtet daraus resultierende verzugsbedingte Schäden, die dem Gläubiger entstehen, an diesen zu erstatten (bspw. Verzugszinsen, Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, Ermittlungskosten, usw.). Das in der Praxis häufigste Mittel eine Verzugsetzung des Schuldner zu bewirken ist die Mahnung der Forderung durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner. In der Mahnung drückt der Gläubiger aus, dass er kritisiert, dass die längst überfällige Zahlungsverpflichtung des Schuldners noch aussteht und es wird eine letzte - meist kürzere Frist gesetzt, in der der Schuldner die Zahlung endlich veranlassen sollte. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist liegt Verzug vor.
OutsourcingCategory: Finanzbegriffe Alle
Outsourcing steht für die unternehmerische Entscheidung Aufgaben oder Tätigkeiten, die ehemals selbst im Unternehmen umgesetzt wurden aus dem eigenen Betrieb auszulagern und an einen außenstehenden Diestleister zur zukünftigen Durchführung durch diesen zu übertragen.
Die Pfändung ist eine von unzähligen möglichen Vollstreckungshandlungen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Es gibt zahlreiche verschiedene Arten und Kombinationen zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Pfändung.
Dabei werden - allgemein gesprochen - stets Vermögenswerte des Schuldners staatlich beschlagnahmt um diese beschlagnahmten Vermögenswerte zur Befriedigung des Gläubigers zu nutzen.
QuoteCategory: Finanzbegriffe Alle
Im in Inkasso wird Effizienz der Inkassodienstleistung unter anderem auch an der Quote der beigetriebenen Forderungen gemessen. Es wird daher auch oft der Begriff "Beitreibungsquote" genutzt.
Die Ratenzahlung ist eine Zahlungserleichterung seitens eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner gewährt, die eigentlich sofort komplett fällige und geschuldete Gesamtforderung des Gläubigers in mehreren Teilbeträgen anstatt in einer vollständigen Einmalzahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes leisten zu dürfen.
RechnungCategory: Finanzbegriffe Alle
Die Rechnung ist der verkörperte praktische Ausdruck der Geltendmachung einer Forderung für eine bestimmte Leistung durch eine Vertragspartei gegenüber dem Schuldner dieser Forderung. Die Rechnung gibt dabei neben dem Ausstellungsdatum unter anderem den Fälligkeitszeitpunkt und die Höhe der Forderung an.
Die Mindestanforderungen an eine Rechnung sind gesetzlich im Umsatzsteuergesetz geregelt.
RechnungslegungCategory: Finanzbegriffe Alle
Mit der Rechnungslegung ist das Zuleiten der Rechnung an den Schuldner der Rechnungsforderung gemeint. Gläubiger lösen mit Zugang der Rechnung verschiedene Rechtsfolgen aus und machen den eigentlichen Anspruch auf die Forderung in der Praxis damit meist erstmalig verbindlich beim Schuldner geltend.
SchufaCategory: Finanzbegriffe Alle
Im Bereich Inkasso hört und liest man ständig von der "Schufa". Dabei handelt es sich um ein privates Unternehmen, das als sogenannte Wirtschaftsauskunftei am Markt tätig ist und dabei die wirtschaftlichen Umstände zu Unternehmen und Privatpersonen sammelt, bewertet und entgeltlich nach Zuweisung eines internen Scores zur Verfügung stellt.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dürfen Inkassodienstleister Schuldner auftragsgemäß dort melden. Dies hat für eingemeldete Schuldner meist nachteilige Auswirkungen auf die eigene Bonität, die bei Finanzierungsgeschäften und anderen Verträgen dort häufig abgefragt wird.
Als Schuldner wird derjenige bezeichnet, bei dem ein Gläubiger einen Anspruch geltend macht. Die Stellung als Schuldner kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Schuldnerberatung, gewerblichCategory: Finanzbegriffe Alle
Die gewerbliche, rein wirtschaftliche Schuldnerberatung ist inhaltlich analog der sozialen Schuldnerberatung - allerdings gegen Entgelt - zu verstehen. Ziel ist es hier ebenfalls eine Entschuldung mit Eigenmitteln des verschuldeten Kunden sukzessive zu erreichen.
Meistens wird dabei mangels staatlicher Zulassung nicht die Möglichkeit einer Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung bestehen, wobei dies als Zusatzservice häufig im Rahmen von Kooperationen möglich ist.
Zur eindeutigen Unterscheidung von sozialer und rechtlicher Schuldnerberatung wird dieser gewerbliche Marktzweig praktisch auch von seriösen Anbietern begrifflich nicht Schuldnerberatung, sondern Finanzsanierung bezeichnet.
Siehe dazu bitte auch --> "Finanzsanierung"
Schuldnerberatung, rechtlichCategory: Finanzbegriffe Alle
Die soziale Schuldnerberatung kann von staatlich anerkannten Stellen auch in rechtlicher Hinsicht mit einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan nach § 305 der Insolvenzordnung abgeschlossen werden. Darin schlägt der zugelassene Schuldnerberater allen Gläubigern eine Lösung vor und die Gläubiger müssen prüfen, ob diese annehmbar erscheint oder nicht. Sollten alle Gläubiger den Vorschlag annehmen, wird die Schuldsumme gemäß des Schuldenbereinigungsplans anschließend getilgt. Sollte auch nur ein Gläubiger den Vorschlag ablehnen, ist der Schuldenbereinigungsplan gescheitert und der Weg in die Privatinsolvenz möglich.
Als Stundung versteht man das vom Gläubiger zu Gunsten des Schuldners eingeräumte Recht, obwohl Fälligkeit und Verzug in Bezug auf eine vorliegenden bestehende Forderung gegen den Schuldner bereits eingetreten sind, über eine einvernehmlich zwischen den Parteien ausgehandelte Zeit seitens des Schuldners nicht leisten zu müssen ohne dass der Gläubiger innerhalb dieser Zeit gegen den Schuldner versucht die Forderung unter kostenauslösenden Maßnahmen beizutreiben.
Eine Teilzahlung ist eine nur anteilige Zahlung auf eine eigentlich höhere Gesamtschuld. Soweit eine Teilzahlung geleistet wurde, erlischt die Gesamtschuld hinsichtlich des Wertes des gezahlten Teilbetrages durch Erfüllung.
Schuldner sind grundsätzlich - sofern dies nicht vorher ausdrücklich vertraglich eingeräumt wurde - zur nur anteiligen Zahlung nicht berechtigt. Es kann unter Umständen allerdings mit dem Gläubiger oder dem beauftragten Inkassodienstleister eine Ratenzahlung nachverhandelt werden.
Nach Abschluss einer Vereinbarung von Zahlungserleichterungen (Stundung und Ratenzahlung) zwischen Inkassounternehmen und auftragsgemäß kontaktierten Schuldner ergibt sich ein verbindlicher Vertrag mit in zeitlicher Hinsicht und in Bezug auf die Höhe der monatlichen Rate festen Eckpunkten. Verschriftlicht man diese, so erhält man eine Übersicht, die einen Tilgungsplan abbildet, so wie die Vereinbarung die Modalitäten zur Tilgung vorsieht.
UmsatzsteuerCategory: Finanzbegriffe Alle
Die Umsatzsteuer ist in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Unternehmen haben diese Steuer von Kunden als durchlaufende Position für den Staat im Rahmen der Rechnungslegung mit zu vereinnahmen und an den Staat (Finanzamt) abzuführen.
Inkassounternehmen trifft diese Pflicht ebenfalls, wobei Schuldner die Umsatzsteuer für die Inkassodienstleistung meist nicht als Schaden zu erstatten haben, sofern die Auftraggeber des Inkassounternehmens zum sogenannten Vorsteuerabzug berechtigt sein sollten. Dann entstehen dem Auftraggeber des Inkassounternehmens nämlich in Hinsicht auf die vom Inkassounternehmen gesetzlich beim Kunden zu erhebende Umsatzsteuer kein Schaden. Nur wenn ein Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, könnte die vom Inkassounternehmen zu erhebende Umsatzsteuer auch einen erstattungsfähigen Schaden darstellen.
Ein Vertrag ist eine Eingehung von wechselseitigen Verpflichtungen zwischen mindestens zwei personenveschiedenen Vertragsparteien (sonstliegt ein Insichgeschäft im Sinne von § 181 BGB vor). Er beruht auf wechselseitig übereinstimmenden Willenserklärungen, an welche die Parteien inhaltlich im Falle der Einigung verbindlich gebunden sind.
Verzug nennt man allgemein die Verzögerung einer an sich fälligen Leistung durch den Schuldner dieser Leistung. Neben einer formal überfälligen Leistung (vgl. dazu gerne die Begriffserklärung zur "Fälligkeit") wird nach deutschen Recht Verzug gegenüber dem Schuldner der Leistung erst durch den Gläubiger durch entsprechende verzugsauslösende Handlungen oder Hinweise ausgelöst und entsteht ohne die gesetzlichen Voraussetzungen nicht per se automatisch oder kraft Gesetz. § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗ regelt dabei, unter welchen Voraussetzungen Verzug in der Praxis überhaupt ausgelöst wird.
Siehe dazu bitte --> "Vermögensauskunft"
Als Vorsteuer wird diejenige Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer bezeichnet, die für Unternehmen beim eigenen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt.
Sie kann bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen von der durch eigene Leistungen von Kunden gesetzlich zu vereinnahmenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden, weshalb nur der dann übrige Differenzbetrag an das Finanzamt auszuzahlen ist.
WährungCategory: Finanzbegriffe Alle
Als Währung wird ein hoheitliches, also staatliches geordnetes Geldwesen mit der Geltung für einen bestimmten Zahlungsraum mit allen zugehörigen Regelungen zur Sicherung der Geldwertstabilität bezeichnet. In der Eurozone ist beispielsweise der Euro die geltende Währung.
WirtschaftsauskunfteiCategory: Finanzbegriffe Alle
Wirtschaftsauskunfteien sind Unternehmen, die – meist unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Anfrage – gewerblich Daten über die Kreditwürdigkeit und die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Privatpersonen erhebt, sammelt und sie bei einer Anfrage dem Anfragenden gegen Entgelt zugänglich macht.
Die Zahlungserinnerung - früher auch Zahlungsaufforderung - soll wie der Name bereits zu erkennen gibt, Schuldner einer säumigen (überfälligen) Forderung an die Zahlung dieser Forderung erinnern. In der Gesellschaft wird eine Zahlungserinnerung oftmals fälschlicherweise mit einer Mahnung verwechselt oder gleichgesetzt, was rein rechtlich nicht richtig ist. Im Gegensatz zur Mahnung bewirkt eine reine Zahlungserinnerung keinen Schuldnerverzug in Hinsicht auf die offene Forderung. Es ermangelt dahingehend der Zahlungserinnerung an einer erkannbaren und verbindlichen Androhung rechtlicher Schritte.
Aber Achtung: Nicht jede als Mahnung bezeichnete Erklärung ist inhaltlich auch tatsächlich schon eine Mahnung und nicht jede als Zahlungserinnerung bezeichnete Erklärung ist inhaltlich nur eine Zahlungserinnerung. Es muss bei beiden Bezeichnungen der konkrete Inhalt der Erklärung insgesamt betrachtet und ausgewertet werden um festzustellen, welche Erklärung durch Auslegung vorliegend gegeben ist. Sind inhaltlich rechtliche Schritte in einer Zahlungserinnerung angedroht und eine letzte konkrete Frist gesetzt, dann dürfte in aller Regel trotz der Bezeichnung als Zahlungserinnerung eine Mahnung vorliegen. Ist dagegen in einer Mahnung keine verbindliche Nachfrist gesetzt oder keine Androhung rechtlicher Schritte enthalten, so liegt in aller Regel trotz der bezeichnung als Mahnung im Wege der Auslegung des Inhaltes eher eine bloße Zahlungserinnerung vor.
ZahlungsunfähigkeitCategory: Finanzbegriffe Alle
Der Schuldner einer Geldforderung ist gemäß der Insolvenzordnung (InsO) dann als zahlungsunfähig anzusehen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die gegen ihn gerichteten, fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen generell eingestellt hat. Dies kann man praktisch bereits vermuten, wenn auf Zahlungsaufforderungen von Gläubigern oder Inkassodienstleistern keine Reaktion des Schuldners mehr erfolgt.
Die Zahlungseinstellung durch den Schuldner bedeutet, dass das Verhalten des Schuldners nach außen hin in typischer Weise für objektive Betrachter der Situation ausdrückt, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Nichtzahlung an einen einzelnen Gläubiger kann hierzu bereits ausreichen, sofern es sich um eine Forderung in nicht unerheblicher Höhe handelt.
Die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit bei Zahlungseinstellungen durch den Schuldner ist grundsätzlich seitens des Schuldners widerlegbar.
Siehe dazu bitte --> "Abtretung"
Der Gesetzgeber hat für zivilrechtliche Streitigkeiten den Begriff der Zinsen beispielsweise bei den sogenannten Verzugszinsen normiert. Diese richten sich nach einem jeweils gesetzlich aktuellen Basiszinssatz, der Dauer des Verzuges (in Tagen) durch den Schuldner und der Höhe der zu verzinsenden Hauptforderung.
Reagiert ein Schuldner auf Kontaktversuche durch den Gläubiger oder ein Inkassounternehmen nicht, so laufen diese Verzugszinsen ununterbrochen weiter auf und erhöhen die Schuld täglich.
Verzugszinsen sind als Schadensersatz aus Schuldnerverzug vom Schuldner an den Gläubiger zu erstatten.
Auf angefallene oder zukünftig anfallende Zinsen, beispielsweise aus Verzug, dürfen keine weiteren Zinsen verlangt werden, vgl. §§ 248, 289 BGB.