Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Finanzbegriffe / Forderungsaufstellung allgemein
Wenn neben der eigentlichen Hauptforderung eine oder mehrere Nebenforderungen gegen eine Vertragspartei – oft auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten – entstanden sind, muss jede dieser Nebenforderungen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Dazu schreibt der Gesetzgeber das Fertigen einer Forderungsaufstellung vor, die diese Zwecksetzung ermöglicht.