Der Gesetzgeber hat für zivilrechtliche Streitigkeiten den Begriff der Zinsen beispielsweise bei den sogenannten Verzugszinsen normiert. Diese richten sich nach einem jeweils gesetzlich aktuellen Basiszinssatz, der Dauer des Verzuges (in Tagen) durch den Schuldner und der Höhe der zu verzinsenden Hauptforderung.
Reagiert ein Schuldner auf Kontaktversuche durch den Gläubiger oder ein Inkassounternehmen nicht, so laufen diese Verzugszinsen ununterbrochen weiter auf und erhöhen die Schuld täglich.
Verzugszinsen sind als Schadensersatz aus Schuldnerverzug vom Schuldner an den Gläubiger zu erstatten.

