Was heißt denn eigentlich "Bonität"?

Bonität

Der Begriff Bonität leitet sich vom lateinischen Wort bonitas für Güte oder Vortrefflichkeit ab und beschreibt im wirtschaftsrechtlichen Sinne die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schuldner bereit und in der Lage sein wird, seine künftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Die Bonität ist somit das zentrale Kriterium für die Vergabe von Krediten, den Abschluss von Lieferantenverträgen oder die Einräumung von Zahlungszielen im Warenverkehr.

Man unterscheidet bei der Beurteilung grundsätzlich zwischen zwei Ebenen: der persönlichen und der sachlichen Kreditwürdigkeit. Die persönliche Bonität befasst sich mit der Zuverlässigkeit und der Zahlungswilligkeit des Schuldners. Hierbei spielen die bisherige Zahlungshistorie und die Vertragstreue eine entscheidende Rolle. Die sachliche Bonität hingegen bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also die finanzielle Substanz, das Einkommen und die vorhandenen Vermögenswerte, die zur Tilgung einer Forderung zur Verfügung stehen.

Die Bedeutung der Bonität im Forderungswesen

In der Phase der Beitreibung offener Forderungen ist die Bonität der entscheidende Indikator für die Erfolgsaussichten einer Maßnahme. Bevor rechtliche Schritte wie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Durchführung einer Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, erfolgt eine Prüfung der Bonitätsdaten. Dies dient dem Zweck, das Risiko einer fruchtlosen Vollstreckung zu minimieren. Würden Maßnahmen gegen einen nachweislich zahlungsunfähigen Schuldner ohne Aussicht auf Erfolg durchgeführt, entstünden lediglich zusätzliche Kosten, die die wirtschaftliche Belastung des Gläubigers weiter erhöhen würden.

Die Bewertung der Bonität erfolgt heute weitgehend datengestützt durch Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien. Diese sammeln Informationen über das Zahlungsverhalten und berechnen daraus einen sogenannten Score-Wert. Dieser Wert stellt eine mathematisch-statistische Prognose über das künftige Zahlungsrisiko dar. In diese Berechnung fließen unter anderem Informationen über laufende Kredite, die Anzahl von Bankkonten, bisherige Zahlungsausfälle sowie öffentliche Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte ein.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von Bonitätsdaten unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO↗) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG↗). Ein Gläubiger oder ein beauftragter Dienstleister darf Bonitätsauskünfte nur dann einholen, wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne des Artikels 6 DSGVO vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gläubiger mit einer Vorleistung (z. B. Lieferung auf Rechnung) ein wirtschaftliches Ausfallrisiko eingeht oder wenn bereits ein Zahlungsverzug vorliegt.

Ein wesentlicher Aspekt des Verbraucherschutzes ist in diesem Zusammenhang das Recht auf Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO. Jede Person hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Übersicht über die bei Auskunfteien gespeicherten Daten zu verlangen. Dies ermöglicht es dem Einzelnen, die Korrektheit der hinterlegten Informationen zu prüfen und gegebenenfalls die Löschung veralteter oder die Korrektur falscher Einträge zu verlangen. Da eine negative Bonität weitreichende Konsequenzen für die Teilhabe am Wirtschaftsleben haben kann – von der Ablehnung eines Mobilfunkvertrags bis hin zur Verweigerung einer Mietwohnung –, kommt der Richtigkeit dieser Daten eine hohe Bedeutung zu.

Bonität als dynamischer Prozess

Die Bonität einer Person ist kein statischer Zustand, sondern verändert sich im Zeitverlauf. Eine aktuell schlechte Bonität, etwa durch eine temporäre Arbeitslosigkeit, kann sich durch die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit und die konsequente Rückführung von Schulden wieder verbessern. Im professionellen Forderungsmanagement wird dieser Umstand durch ein sogenanntes Monitoring berücksichtigt. Dabei werden titulierte Forderungen über einen langen Zeitraum (bis zu 30 Jahre) überwacht. Sobald sich Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Bonität ergeben, können die Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden.

Staatliche Register wie das Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht spielen hierbei eine wichtige Rolle. Einträge über die Nichtabgabe einer Vermögensauskunft oder die Unzulänglichkeit der Befriedigung von Gläubigern führen zu einer massiven Herabstufung der Bonität. Erst nach Ablauf gesetzlicher Löschungsfristen oder nach Nachweis der vollständigen Befriedigung des Gläubigers werden diese Einträge entfernt, was den Weg für eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit ebnet.

Fazit für das Fachlexikon

Die Bonität ist die Währung des Vertrauens in einer modernen Kreditwirtschaft. Sie schützt den Gläubiger vor unkalkulierbaren Risiken und dient dem Schuldner als Anreiz für ein vertragstreues Verhalten. Im Rahmen der Rechtsverfolgung bildet sie die rationale Entscheidungsgrundlage für den Einsatz gerichtlicher Mittel. Eine transparente und rechtskonforme Handhabung von Bonitätsinformationen sichert die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs und gewährleistet, dass rechtliche Schritte zielgerichtet und verantwortungsbewusst eingeleitet werden. Für alle Beteiligten ist die Pflege einer guten Bonität somit von elementarem Interesse für eine erfolgreiche Teilnahme am Marktgeschehen.

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