Eine Forderung wird in der Praxis meistens durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner der Forderung in Verzug gesetzt. Dieser befindet sich dann in Schuldnerverzug und ist verpflichtet daraus resultierende verzugsbedingte Schäden, die dem Gläubiger entstehen, an diesen zu erstatten (bspw. Verzugszinsen, Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, Ermittlungskosten, usw.). Das in der Praxis häufigste Mittel eine Verzugsetzung des Schuldner zu bewirken ist die Mahnung der Forderung durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner. In der Mahnung drückt der Gläubiger aus, dass er kritisiert, dass die längst überfällige Zahlungsverpflichtung des Schuldners noch aussteht und es wird eine letzte – meist kürzere Frist gesetzt, in der der Schuldner die Zahlung endlich veranlassen sollte. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist liegt Verzug vor.
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