Schuldnerberatung (rechtlich)
Die rechtliche Schuldnerberatung befasst sich primär mit der Vorbereitung und Begleitung des gesetzlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens. Im Zentrum steht hierbei die rechtliche Sanierung einer überschuldeten Person mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist die Einbeziehung einer rechtlichen Schuldnerberatung ein klares Signal für ein strukturiertes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Wir agieren in diesem Kontext als sachkundiger Ansprechpartner für die beratenden Stellen, um Forderungsaufstellungen zu validieren und am gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch mitzuwirken.
Definition (Bezug zum Gesetz)
Die rechtliche Schuldnerberatung ist eng an die Vorschriften der Insolvenzordnung geknüpft und erfordert eine besondere staatliche Legitimation:
Geeignete Stelle (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO): Um einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen zu können, muss der Schuldner nachweisen, dass eine gütliche Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten sechs Monate erfolglos versucht wurde. Diese Bescheinigung darf nur von einer „geeigneten Stelle“ (z. B. Rechtsanwälte, Notare oder staatlich anerkannte Beratungsstellen) ausgestellt werden.
Versuch der außergerichtlichen Einigung: Die rechtliche Beratung ist gesetzlich verpflichtet, zunächst einen ernsthaften Einigungsversuch auf Basis eines Schuldenbereinigungsplans zu unternehmen, bevor der Weg zum Insolvenzgericht frei ist.
Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO): Ziel der rechtlichen Begleitung ist es, den Schuldner durch die Wohlverhaltensphase zu führen, an deren Ende der gerichtliche Erlass der noch offenen Restschulden steht.
Bedeutung im Inkasso für die Euro-Invest-Inkasso GmbH
Wenn ein Schuldner durch eine „geeignete Stelle“ vertreten wird, ändert sich der Rahmen der Beitreibung für die Euro-Invest-Inkasso GmbH:
Prüfung von Bereinigungsplänen: Wir erhalten detaillierte Pläne über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH prüft diese im Sinne ihrer Auftraggeber auf Plausibilität und wirtschaftliche Vernunft.
Rechtssichere Korrespondenz: Die Kommunikation erfolgt auf einem hohen juristischen Niveau direkt mit der beratenden Stelle. Dies reduziert Missverständnisse und stellt sicher, dass alle Fristen der Insolvenzordnung gewahrt bleiben.
Forderungsanmeldung: Sollte das außergerichtliche Verfahren scheitern und das Insolvenzverfahren eröffnet werden, übernimmt die Euro-Invest-Inkasso GmbH die form- und fristgerechte Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle.
Fallbeispiel
Ein überschuldeter Verbraucher sucht eine anerkannte Rechtsanwaltskanzlei auf, die als geeignete Stelle fungiert. Ziel ist die Einleitung einer Verbraucherinsolvenz. Die Kanzlei fordert bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH eine aktuelle Forderungsaufstellung an und legt einen Schuldenbereinigungsplan vor, der eine Rückzahlung von 15 % der Gesamtsumme über drei Jahre vorsieht.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH gleicht diesen Plan mit den hinterlegten Informationen ab. Da erkennbar ist, dass im Falle einer gerichtlichen Insolvenz die Quote für den Gläubiger deutlich geringer ausfallen würde, empfiehlt die Euro-Invest-Inkasso GmbH ihrem Auftraggeber die Annahme des Plans. Durch die fachliche Moderation der rechtlichen Schuldnerberatung wird so ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden und eine verbindliche Lösung für alle Parteien erzielt.
Checkliste für Schuldner
Status der Stelle klären: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Berater tatsächlich eine „geeignete Stelle“ nach § 305 InsO ist, falls Sie eine Insolvenz anstreben.
Vollständigkeit: Geben Sie alle Aktenzeichen der Euro-Invest-Inkasso GmbH an Ihren Berater weiter, damit keine Forderung im Bereinigungsplan vergessen wird.
Ehrlichkeit: Ein Insolvenzplan oder eine Restschuldbefreiung kann gefährdet sein, wenn Vermögenswerte oder Einkünfte gegenüber der Euro-Invest-Inkasso GmbH oder dem Berater verschwiegen werden.
Kosten der Beratung: Staatliche Stellen sind oft kostenfrei, haben aber lange Wartezeiten. Rechtsanwälte als „geeignete Stellen“ arbeiten gegen Honorar, können den Prozess aber oft beschleunigen.
Mitwirkungspflicht: Auch während der Beratung durch eine geeignete Stelle bleiben Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. neuer Job) umgehend mitzuteilen.

