Als Vorsteuer wird diejenige Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer bezeichnet, die für Unternehmen beim eigenen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt.
Sie kann bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen von der durch eigene Leistungen von Kunden gesetzlich zu vereinnahmenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden, weshalb nur der dann übrige Differenzbetrag an das Finanzamt auszuzahlen ist.

