Terminsgebühr
Die Terminsgebühr ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung und im Vergütungsverzeichnis (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unter der Nummer 3104↗ geregelt. Sie entsteht für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, in denen eine mündliche Verhandlung stattfindet. Im Kontext des Forderungseinzugs durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH tritt diese Gebühr dann in Erscheinung, wenn ein Mahnverfahren nach einem Widerspruch des Schuldners in das streitige Gerichtsverfahren übergeht.
Da die Euro-Invest-Inkasso GmbH als registrierter Rechtsdienstleister die Interessen ihrer Mandanten umfassend wahrnimmt, wird für die Durchführung des streitigen Verfahrens in der Regel ein spezialisierter Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter beauftragt.
Um eine effiziente Vertretung vor Ort zu gewährleisten – insbesondere bei weit entfernten Gerichtsstandorten –, wird diesem Prozessbevollmächtigten häufig eine Untervollmacht erteilt oder ein Terminsvertreter eingeschaltet. Die Entstehung und Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr unterliegt dabei strengen gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung durch die fachliche Qualität der Euro-Invest-Inkasso GmbH sichergestellt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Entstehungstatbestände
Die Terminsgebühr beträgt im Regelfall das 1,2-fache der einfachen Gebühr nach der Tabelle der Anlage 2 zum RVG. Sie dient dazu, den zeitlichen Aufwand des Anwalts für die Vorbereitung und Durchführung des Termins sowie die mündliche Erörterung des Sach- und Rechtsstandes abzugelten. Interessanterweise kann die Terminsgebühr unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine physische Anwesenheit im Gerichtssaal entstehen:
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Mündliche Verhandlung: Der klassische Fall ist die Teilnahme an einer Sitzung vor Gericht, in der Anträge gestellt und der Fall erörtert wird.
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Einigung ohne Termin: Wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird, entsteht die Gebühr ebenfalls (§ 13 RVG↗ in Verbindung mit VV 3104).
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Entscheidung im schriftlichen Verfahren: Ergeht ein Urteil im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Absatz 2 ZPO↗, fällt die Terminsgebühr an, da der Anwalt die Bereitschaft zur mündlichen Verhandlung erklärt hat.
Da die Euro-Invest-Inkasso GmbH über drei qualifizierte Personen verfügt, die alle eine Sachkunde auf Anwaltsniveau aufweisen, wird im Vorfeld eines Gerichtstermins genau geprüft, ob die Entstehung der Terminsgebühr wirtschaftlich zweckmäßig ist. Die fachliche Qualität der Rechtsprüfung nach § 2 Absatz 2 RDG garantiert hierbei, dass nur solche Kostenpositionen gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden, die rechtlich zweifelsfrei begründet sind.
Die Rolle der Untervollmacht und Terminsvertretung
In der Praxis der Euro-Invest-Inkasso GmbH ist die Erteilung einer Untervollmacht ein gängiges Instrument zur Prozessökonomie. Wenn ein Verfahren beispielsweise vor einem Gericht stattfindet, das weit vom Sitz des Hauptbevollmächtigten entfernt ist, wird ein lokaler Anwalt mit der Terminswahrnehmung betraut. Hierbei entstehen Gebühren nach VV 3401 (Verfahrensgebühr für den Unterbevollmächtigten) und VV 3402 (Terminsgebühr für den Unterbevollmächtigten).
Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten durch den Schuldner als Verzugsschaden hängt davon ab, ob die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten zur Schadensminderung beigetragen hat – etwa weil die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten höher ausgefallen wären. Da die fachliche Qualität im registrierten Inkassobüro ständig beaufsichtigt wird, erfolgt diese Abwägung stets auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Das Ziel ist eine rechtssichere Titulierung, die den Anforderungen einer ordnungsgemäß arbeitenden Anwaltschaft in nichts nachsteht.
Umfassende Checkliste für Gläubiger zur Terminsgebühr
Gläubiger sollten bei der Durchführung streitiger Verfahren folgende Punkte im Blick behalten:
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Notwendigkeit des Termins: Wurde durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH geprüft, ob ein persönliches Erscheinen oder eine Terminsvertretung erforderlich ist?
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Vergleichsverhandlungen: Ist bekannt, dass auch außergerichtliche Besprechungen nach Rechtshängigkeit eine Terminsgebühr auslösen können, sofern sie auf die Beendigung des Verfahrens gerichtet sind?
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Reisekostenvergleich: Wurden die fiktiven Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten den Kosten eines Unterbevollmächtigten gegenübergestellt, um die Erstattungsfähigkeit zu sichern?
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Anrechnungsvorschriften: Werden vorgerichtliche Inkassogebühren korrekt auf die späteren Verfahrensgebühren angerechnet, um eine Überbelastung des Kostenschuldners zu vermeiden?
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Dokumentation der Wahrnehmung: Liegt ein Sitzungsprotokoll vor, das die Teilnahme des Vertreters und damit das Entstehen der Gebühr belegt?
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Wirtschaftlichkeit: Ist das Kostenrisiko der Terminsgebühr in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert der Forderung?
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Fachliche Aufsicht: Vertrauen Sie auf die Prüfung durch die drei qualifizierten Personen der Euro-Invest-Inkasso GmbH, um die Gebührenliquidation auf Anwaltsniveau zu halten.
Umfassende Checkliste für Schuldner zur Prüfung der Terminsgebühr
Wenn Ihnen im Rahmen eines verlorenen Prozesses eine Terminsgebühr in Rechnung gestellt wird, empfiehlt sich folgende Prüfung:
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Stattfinden des Termins: Hat tatsächlich eine mündliche Verhandlung stattgefunden oder gab es einen Grund für die Entstehung ohne Termin (z. B. schriftlicher Vergleich)?
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Höhe des Streitwerts: Basiert die Berechnung der Terminsgebühr auf dem korrekten Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wurde?
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Gebührensatz: Wurde der korrekte Satz von 1,2 (oder bei Versäumnisurteilen unter bestimmten Umständen 0,5 nach VV 3105) angewendet?
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Reisekosten vs. Unterbevollmächtigte: Wenn zwei Anwälte beteiligt waren, prüfen Sie, ob die Gesamtkosten die Reisekosten eines einzelnen Anwalts nicht unzulässig überschreiten.
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Vorgerichtliche Anrechnung: Wurde die außergerichtliche Gebühr der Euro-Invest-Inkasso GmbH berücksichtigt, um die Verfahrensgebühr des Anwalts entsprechend zu reduzieren?
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Gerichtliche Kostenfestsetzung: Liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vor, der die Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr verbindlich bestätigt?
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Sachliche Klärung: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Gebührenaufstellung durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH erläutern zu lassen. Da dort eine Rechtsprüfung auf hohem Niveau stattfindet, werden Gebührenpositionen transparent und gesetzeskonform dargelegt.
Fazit für das Fachlexikon
Die Terminsgebühr ist die Vergütung für die unmittelbare juristische Auseinandersetzung vor Gericht. Sie spiegelt den Wert der mündlichen Erörterung und der konsensualen Streitbeilegung wider.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Euro-Invest-Inkasso GmbH und qualifizierten Prozessvertretern wird sichergestellt, dass dieses Instrumentarium im Sinne einer effektiven Rechtsdurchsetzung genutzt wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde der qualifizierten Personen und die ständige Beaufsichtigung durch das Bundesamt für Justiz garantieren, dass die Geltendmachung von Terminsgebühren stets im Einklang mit dem RVG und der geltenden Rechtsprechung erfolgt.
Damit bleibt die Kostenstruktur auch im streitigen Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar, fair und auf dem fachlichen Niveau eines ordnungsgemäß arbeitenden Rechtsanwalts.