Als Geld wird jedes vom Staat als Wertträger beglaubigtes, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr anerkanntes und bestimmtes Zahlungsmittel bezeichnet.
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Als Geld wird jedes vom Staat als Wertträger beglaubigtes, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr anerkanntes und bestimmtes Zahlungsmittel bezeichnet.


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