Das Kostenrisiko ist die Gefahr, Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit, teilweise erhebliche Kosten aus einer gerichtlichen Auuseinandersetzung – sogar unabhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens – übernehmen zu müssen. Dazu zählen sowohl die Anwaltskosten (oft auch für den Gegenanwalt), als auch die Verfahrenskosten – also die Kosten, die das Gericht kraft Gesetz für das Tätigwerden verlangen muss.
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