Gerichtskosten sind die Kosten, die ein Gericht für die Durchführung einer gerichtlichen Handlung kraft Gesetz verlangt. Diese Kosten werden im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Die Gebühr für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt nach Anlage 1 zum GKG (Nr. 1100) 0,5 Gebühren – mindestens jedoch 36,00 EURO. Im streitigen Verfahren fallen stets nach Anlage 1 zum GKG (Nr. 1210) 3,0 Gebühren an, die aufgrund verschiedener Tatsbestände – je nach Prozessverhalten der Parteien – reduziert werden können.
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