Soweit Unternehmer Verträge zu Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar über das Internet nicht nur anbieten, sondern sogar abschließen, liegt sogenannter E-Commerce vor. Übersetzt heißt dies elektronischer Handel und er findet unter Nutzung der Telemedien statt. Im E-Commerce, bei dem ein elektronischer Vertragsschluss vorliegt, gelten zur Wirksamkeit eines Vertrages zivilrechtliche Sondervorschriften.
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