Der Gegenstandswert ist der Wert einer außergerichtlichen rechtlichen Verfolgung eines Anspruches.
Er dient dabei als gesetzliche Bemessungsgrundlage für gesetzliche Gebühren von Anwälten und Inkassounternehmen für die außergerichtliche Bearbeitung des Sachverhaltes.
Im Fall von Forderungsbeitreibungen im Bereich Inkasso, ist der Gegenstandswert der Höhe nach, der Wert der beizutreibenden Hauptforderung.