Was heißt denn eigentlich "Inkassogebühren"?

Inkassogebühren

Wird ein Inkassodienstleister für einen Gläubiger gegenüber dessen Schuldner tätig, so fallen stets Kosten für den Gläubiger gegenüber dem Inkassounternehmen an, da dieses seine Dienstleistung grundsätzlich nicht kostenlos anbietet und erbringt. Dabei muss zwischen dem Innenverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen einerseits und dem Außenverhältnis zwischen Inkassounternehmen und dem Schuldner des Auftraggebers unterschieden werden.

Im Innenverhältnis kann grundsätzlich im Sinne der zivilrechtlichen Privatautonomie zwischen dem Inkassodienstleister und dem auftraggebenden Gläubiger alles komplett frei verhandelt und vereinbart werden. Deshalb kann man in der Praxis auch die unterschiedlichsten dahingehenden Regelungen in den Vertragsunterlagen von Inkassodienstleistern auffinden. Von Abo Modellen über Mitgliedsbeiträge bis hin zu Pauschalvergütungen findet man fast alles und noch viel mehr.

Im Außenverhältnis – also in der Beitreibungsbeziehung zwischen Inkassodienstleister und dem Schuldner des Auftraggebers – dürfen Inkassodienstleister dagegen nur so viel vom Schuldner als sogenannten Verzugsschaden verlangen (und an den Auftraggeber nach Vereinnahmung auszahlen), wie dies das Gesetz erlaubt. Die erstattungsfähigen Inkassogebühren sind dabei der Höhe nach auf die Gebühren beschränkt, die anstelle des Inkassounternehmens ein beauftragter Rechtsanwalt maximal verlangen dürfte. Deshalb richten sich solche erstattungsfähigen Inkassogebühren auch nach den gebührenrechtlichen Regeln, an die sich Rechtsanwälte berufsrechtlich halten müssen.

Die gesetzliche Deckelung durch das RVG↗ und RDG

Da die Rechtsprüfung bei einem registrierten Inkassobüro durch drei verschiedene qualifizierte Personen erfolgt und somit auf dem fachlichen Niveau eines ordnungsgemäß arbeitenden Anwalts liegt, ist die Gleichstellung der Gebühren sachgerecht. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der erstattungsfähigen Kosten bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG).

Wesentliche Merkmale der Gebührenstruktur im Außenverhältnis sind:

  • Gegenstandswert: Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Hauptforderung.

  • Gebührensatz: Für die außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) erhoben. Seit der Inkassoreform 2021 sind für unbestrittene Forderungen gedeckelte Sätze (z. B. 0,5 oder 0,9) vorgesehen, um die Belastung für den Schuldner angemessen zu halten.

  • Auslagenpauschale: Zusätzlich zur Grundgebühr können pauschale Kosten für Post und Telekommunikation geltend gemacht werden.

 

Erstattungsfähigkeit als Verzugsschaden

Die Inkassogebühren sind für den Schuldner nur dann eine verpflichtende Zahlung, wenn er sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Dienstleisters bereits im Verzug befand (§§ 280, 286 BGB). Die fachliche Qualität der Euro-Invest-Inkasso GmbH stellt sicher, dass vor der Geltendmachung dieser Gebühren eine fundierte Rechtsprüfung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und internen Qualitätsstandards stattfindet, die den Verzugseintritt zweifelsfrei belegt. Die ständige Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz garantiert, dass die Abrechnung dieser Gebühren transparent und gesetzeskonform erfolgt.

Da das Unternehmen über drei qualifizierte Personen verfügt, ist die Durchsetzbarkeit der Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren auf Anwaltsniveau abgesichert. Gerichte erkennen Inkassokosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung an, sofern sie die Sätze eines Rechtsanwalts nicht überschreiten und die Beauftragung zweckentsprechend war.

Transparenz und Aufsicht

Die Berechnung der Inkassogebühren unterliegt einer strengen Kontrolle. Inkassodienstleister sind gesetzlich verpflichtet, dem Schuldner gegenüber die Zusammensetzung der Forderung detailliert offenzulegen. Dies beinhaltet die klare Trennung zwischen Hauptforderung, Zinsen und den eigentlichen Inkassogebühren. Die prozessuale Expertise der registrierten Personen stellt sicher, dass keine unzulässigen Doppelkosten oder fiktive Gebühren erhoben werden, was durch die behördliche Überwachung des Bundesamtes für Justiz zusätzlich flankiert wird.

Fazit für das Fachlexikon

Inkassogebühren sind das Entgelt für eine qualifizierte Rechtsdienstleistung. Während im Innenverhältnis die Vertragsfreiheit dominiert, sorgt im Außenverhältnis die gesetzliche Bindung an das Anwaltsgebührenrecht für Fairness und Vorhersehbarkeit. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH bietet hierbei eine Bearbeitungsqualität auf Anwaltsniveau, die durch drei qualifizierte Personen abgesichert ist. Dies gewährleistet, dass die geltend gemachten Gebühren einer gerichtlichen Nachprüfung jederzeit standhalten und die professionelle Beitreibung auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

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