Streitig gerichtlich
Streitig gerichtlich verhandeln als Partner der Euro - Invest - Inkasso GmbH
Mögliches neues Geschäftsfeld einer gerichtlichen Forderungsdurchsetzung in der streitigen Verhandlung für unsere Auftraggeber gegen deren Schuldner als Partner unseres Hauses – haben Sie Interesse?
Partner der Euro - Invest - Inkasso GmbH werden
Haben Sie uns als Gläubiger eine Forderung zur engeltlichen Beitreibung gegen Ihre Schuldner in Auftrag gegeben, bearbeiten wir diese nach den auftragsgemäßen Vorgaben des Inkassovertrages in der Regel zunächst außergerichtlich und im Zweifelsfall auch gerichtlich im sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren.
Es kann vorkommen, dass Schuldner bis zur Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides oder auch erst des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides gänzlich reaktionslos auch auf unsere Kontaktversuche bleiben und erst im gerichtlichen Mahnverfahren eine Reaktion per Widerspruch auf den gerichtlichen Mahnbescheid oder per Einspruch auf den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid überhaupt erstmalig aufzeigen.
Beim fristgerechten Widerspruch auf den Mahnbescheid kann von Beginn an bereits im Mahnantrag oder später (nach Widerspruchsnachricht per gesondertem Antrag) von beiden Parteien des Mahnverfahrens die Durchführung der streitigen Hauptverhandlung beantragt werden. Beim Einspruch auf den Vollstreckungsbescheid erfolgt die Überleitung in das streitige Verfahren bereits kraft Gesetz.
Wann wird streitig gerichtlich verhandelt?
Gesetzliche Regelungen zur Vertretung
Inkassodienstleister dürfen Gläubiger im Parteiprozess (Verfahren ohne gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwang) gerichtlich grundsätzlich nur im gerichtlichten Mahnverfahren vertreten, nicht aber in einer gegebenenfalls notwendigen und erforderlichen streitigen Verhandlung, dies ergibt sich aus § 79 Absatz 2 Nr. 4 ZPO↗.
Die Regelung schreibt eine Vertretungsmöglichkeit leider ausdrücklich nur “bis zur Abgabe an das Streitgericht” vor.
Wir bereiten den Fall anhand aller bisherigen Unterlagen bereits bestens geordnet und bestmöglich dokumentiert für das streitige Verfahren für Gläubiger vor und beauftragen – sofern Sie das auftragsgemäß wünschen – eine zuverlässige anwaltliche Vertretung für Sie.
Dazu greifen wir auf ein stetig anwachsendes Netzwerk von zuverlässigen und erfolgreichen, anwaltlichen Kooperationskanzleien zurück, die das streitige Verfahren anschließend in Ihrem Namen für Sie gegen Ihre Schuldner durchführen können. Es gelten dabei hinsichtlich der dadurch ausgelösten anwaltlichen Gebühren die allgemeinen uns gesetzlich vorgegebenen Grundsätze, insbesondere verlagen unsere Kooperationskanzleien ausschließlich gesetzliche Gebühren, keine frei darüber hinaus mit Ihnen vereinbarten Gebühren und es werden sämtliche gesetzliche Anrechnungsvorschriften – soweit Tatbestände solcher Vorliegen sollten – auch zu Ihren Gunsten angewandt.
Selbstverständlich können Sie auch den Anwalt Ihres Vertrauens stattdessen auswählen und beauftragen, gerne wirken wir auch diesem gegenüber vollumfänglich dahingehend mit, dass der Rechtsstreit den bestmöglichen Ausgang für unsere Kunden nehmen wird.
Wie können wir Ihnen dennoch helfen?
Wir suchen Kooperationsanwälte
Zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen im Rahmen streitiger Verfahren suchen wir stetig bundesweit sowohl Kooperationsanwälte als auch Korrespondenzanwälte.
Fühlen Sie sich dazu berufen und suchen Ihr Geschäftsfeld entsprechend auszubauen, so kontaktieren Sie uns bitte über entsprechende Eingaben in unserem “Karriereportal“.