Was heißt denn eigentlich "Vermögensauskunft"?

Vermögensauskunft

Im modernen Forderungsmanagement stellt die Vermögensauskunft (ehemals als „Offenbarungseid“ oder „Eidesstattliche Versicherung“ bekannt) das zentrale Instrument zur Schaffung von Transparenz dar. Für die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist sie eine sachliche Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse, die als Grundlage für faire und realistische Zahlungsvereinbarungen dient.

Definition und rechtlicher Rahmen

Die Vermögensauskunft ist ein staatlich geregeltes Verfahren gemäß § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei ist der Zahlungspflichtige verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher gegenüber Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Diese Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und werden durch eine eidesstattliche Versicherung bekräftigt.

Der Inhalt einer Vermögensauskunft umfasst unter anderem:

  • Einkommensverhältnisse: Angaben zu Arbeitseinkommen, Renten oder Sozialleistungen.

  • Bankguthaben: Auflistung aller Konten, Depots und Schließfächer.

  • Sachwerte: Informationen über Wohneigentum, Fahrzeuge, wertvollen Schmuck oder elektronische Geräte.

  • Forderungen gegenüber Dritten: Zum Beispiel Steuererstattungsansprüche oder Lebensversicherungen.

Die Daten werden vom Gerichtsvollzieher in ein elektronisches Dokument aufgenommen und im zentralen Vollstreckungsportal der Länder hinterlegt. Dort können berechtigte Gläubiger, wie die Euro – Invest – Inkasso GmbH, die Informationen abrufen, sofern ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Die Auskunft ist in der Regel für zwei Jahre gültig, es sei denn, die Vermögensverhältnisse ändern sich wesentlich.


Bedeutung für ein lösungsorientiertes Inkasso

Aus Sicht der Euro – Invest – Inkasso GmbH ist die Vermögensauskunft kein Mittel zur bloßen Druckausübung, sondern eine wertvolle Entscheidungshilfe für beide Seiten.

  • Vermeidung sinnloser Kosten: Stellt sich durch die Auskunft heraus, dass der Betroffene derzeit über keinerlei pfändbares Vermögen verfügt, können wir weitere kostspielige Vollstreckungsmaßnahmen (wie Kontopfändungen) stoppen. Dies schützt den Zahlungspflichtigen vor einer weiteren Erhöhung der Gesamtschuld.

  • Basis für Tilgungspläne: Erst wenn wir wissen, welcher Betrag nach Abzug der Lebenshaltungskosten tatsächlich zur Verfügung steht, können wir einen Tilgungsplan erstellen, der nicht nach wenigen Monaten aufgrund finanzieller Überlastung scheitert.

  • Rechtssicherheit: Die eidesstattliche Versicherung sorgt dafür, dass die Verhandlungen auf einer Basis von Fakten statt auf Vermutungen geführt werden.


Praxisbeispiel: Von der Auskunft zur nachhaltigen Einigung

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den konstruktiven Charakter dieses Verfahrens:

  • Die Ausgangslage: Gegen einen ehemaligen Kunden eines Versandhauses liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. Da alle Kontaktversuche scheitern, beauftragt die Euro – Invest – Inkasso GmbH den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft.

  • Die Erfassung: Der Betroffene gibt gegenüber dem Gerichtsvollzieher an, dass er derzeit nur ein geringes Gehalt bezieht, das knapp über der Pfändungsfreigrenze liegt, aber er besitzt ein älteres Fahrzeug, das er für den Weg zur Arbeit benötigt.

  • Die Analyse durch Euro – Invest – Inkasso: Wir prüfen das Protokoll der Vermögensauskunft sachlich. Anstatt nun das Fahrzeug pfänden zu lassen (was den Arbeitsplatz gefährden könnte), erkennen wir die Bemühungen des Kunden an, die Situation offen zu legen.

  • Das Ergebnis: Auf Basis der Vermögensauskunft unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot für eine Kleinst-Ratenzahlung. Da wir nun schwarz auf weiß sehen, dass nicht mehr möglich ist, akzeptiert auch der Gläubiger diese Lösung. Die Vermögensauskunft hat hier den Weg von einer drohenden Konfrontation hin zu einer stabilen, langfristigen Erledigung geebnet.

Zusammenfassend ist die Vermögensauskunft das Fundament für ein faktenbasiertes und faires Forderungsmanagement. Wir nutzen diese Informationen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, um individuelle Wege aus der Verschuldung aufzuzeigen.

Transparenz im Inkasso

Inhaltsverzeichnis

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Rechtsabteilung (Compliance)

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