Was heißt denn eigentlich "Vollstreckungsportal"?

Im staatlich geführten Vollstreckungsportal kann sich jeder zur Einsichtnahme kostenfrei registrieren und sofern eine Berechtigung zur Einsicht geltend gemacht wird gegen Gebühr Informationen und Auskünfte über im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldner abrufen.

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