Der Vergleich ist eine verbindliche Einigung zwischen zivilrechtlichen Parteien über einen bis dato zwischen den Parteien streitigen Anspruch und zeichnet sich praktisch durch ein wechselseitiges inhaltlich auf den Anspruch bezogenes Einlenken unter den Parteien aus.
Vergleiche können außergerichtlich durch Vertrag ausgehandelt werden oder gerichtlich durch eine durch das Gericht förmlich protokollierte Einigung in die Welt gesetzt werden.