Eine Möglichkeit für die Beendigung eines streitigen gerichtlichen Verfahrens ist diejenige durch ein Urteil durch das Gericht. Das Gericht entscheidet, sobald der Streit aus dessen Sicht prozessual und tatsächlich entscheidingsreif ist, über die in der Klage geltend gemachten Klageanträge durch Urteil, vgl §§ 300 ff. ZPO.
Die Inhalte des Urteils sind anschließend für die Parteien – inter partes – bindendes Recht. Es entfaltet dahingehend Rechtskraft.
Aus dem Urteil kann zunächst vorläufig und nach Abschluss etwaiger Rechtsmittelfristen endgültig vollstreckt werden.

