Gegen das Ergebnis einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung können sogenannte Rechtsmittel eingelegt werden.
Es handelt sich dabei in der Zivilprozessordnung vornehmlich um die Berufung und / oder Revision, aber auch um die Beschwerde und / oder Rechtsbeschwerde und bringt den Streit in die nächste gerichtliche Instanz zur dortigen abermaligen Überprüfung.
Ziel ist es dabei, die ursprüngliche gerichtliche Entscheidung durch ein anderes Gericht inhaltlich zu überprüfen.