Was heißt denn eigentlich "Beklagter"?

Beklagter

Der Beklagte ist diejenige Partei im Zivilprozess, gegen die ein Kläger einen rechtlichen Anspruch gerichtlich geltend macht. Er ist der Adressat der Klageschrift und damit die Gegenpartei zum Kläger. Die Stellung als Beklagter beginnt formal mit der wirksamen Zustellung der Klageschrift (§ 253 ZPO↗). In diesem Moment wird das bereits durch die Einreichung bestehende Prozessrechtsverhältnis zur Rechtshängigkeit (§ 261 ZPO↗), was weitreichende prozessuale Folgen hat.

Im Bereich des Forderungsmanagements wechselt die Bezeichnung des Schuldners in dem Moment zu „Beklagter“, in dem das Verfahren aus dem automatisierten Mahnverfahren in das streitige Verfahren vor einem Amts- oder Landgericht übergeht. Dies geschieht regelmäßig dann, wenn der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch oder gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Verfahren den strengen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), die eine aktive Beteiligung und Verteidigung des Beklagten erfordern.

Die Rolle und Rechte des Beklagten im Prozess

Der Beklagte ist im deutschen Zivilprozess kein bloßes Objekt des Verfahrens, sondern ein gleichberechtigtes Subjekt mit umfassenden Verteidigungsrechten. Zu diesen Kernrechten und Pflichten gehören:

  1. Recht auf rechtliches Gehör: Der Beklagte muss die Möglichkeit erhalten, zu allen klägerischen Behauptungen Stellung zu nehmen (Art. 103 Abs. 1 GG).

  2. Klageerwiderung: Innerhalb vom Gericht gesetzter Fristen muss der Beklagte darlegen, warum der Anspruch des Klägers seiner Meinung nach nicht besteht.

  3. Verteidigungsmittel: Der Beklagte kann Einwendungen (z. B. Erfüllung der Forderung) oder Einreden (z. B. Verjährung) vorbringen, um die Verurteilung abzuwenden.

Ein wesentliches Element der Verteidigung ist die sogenannte Darlegungs- und Beweislast. Während der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss, obliegt es dem Beklagten, Tatsachen zu beweisen, die den Anspruch vernichten oder dessen Durchsetzung hemmen.

Prozessuale Dynamik und Risiken

Sobald eine Person Beklagter wird, entstehen prozessuale Risiken. Unterlässt der Beklagte die rechtzeitige Verteidigung, kann gegen ihn ein Versäumnisurteil (§ 331 ZPO) ergehen. In diesem Fall wird der Klageinhalt als zugestanden angenommen, ohne dass das Gericht die Beweise in der Sache prüft.

Darüber hinaus trägt der Beklagte im Falle eines Unterliegens gemäß § 91 ZPO↗ die Kosten des Rechtsstreits. Dies umfasst die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers (z. B. Anwaltsgebühren). Im Inkassowesen ist es daher ein Ziel der vorgerichtlichen Arbeit, den Schuldner so umfassend zu informieren und zur Zahlung zu bewegen, dass er gar nicht erst in die Rolle eines Beklagten geraten muss, was seine Kostenlast erheblich minimieren würde.

Besonderheiten bei mehreren Beklagten

Treten mehrere Personen auf der Passivseite auf, spricht man von einer Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO). Dies ist häufig der Fall, wenn beispielsweise Gesamtschuldner (wie Mitmieter oder Eheleute bei gemeinschaftlichen Verträgen) gemeinsam verklagt werden. Hierbei kann jeder Beklagte grundsätzlich eigenständig Erklärungen abgeben, wobei bestimmte Handlungen (wie ein Anerkenntnis) die Position der anderen Streitgenossen beeinflussen können.

Die fundierte Vorbereitung der Klageschrift stellt sicher, dass die richtigen Personen als Beklagte adressiert werden. Eine fehlerhafte Passivlegitimation – also die Klage gegen die falsche Person – führt zur Abweisung der Klage als unbegründet, was für den Kläger mit hohen Kosten verbunden ist.

Fazit für das Fachlexikon

Der Beklagte bildet den notwendigen Gegenpol zum Kläger im staatlichen Erkenntnisverfahren. Seine Stellung ist durch weitreichende Schutz- und Mitwirkungsrechte geprägt, aber auch mit erheblichen Kostenrisiken bei ungerechtfertigter Prozessführung verbunden. Im professionellen Forderungsmanagement wird die Überführung eines Schuldners in die Rolle eines Beklagten als letztes Mittel der Rechtsdurchsetzung verstanden. Eine präzise rechtliche Bewertung im Vorfeld sichert dabei ab, dass die prozessualen Schritte gegenüber dem Beklagten auf einem soliden Fundament stehen und die staatliche Justiz effektiv zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens genutzt wird.

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