Als Wiedervorlage bezeichnet man den Umstand, dass ein bestimmter Geschäftsfall, wie beispielsweise eine Aktensache oder Forderungssache meist systematisch in bestimmten zeitlichen Abständen für den zuständigen Sachbearbeiter abermals vorgelegt wird um fortgeführt zu werden.
Läuft beispielsweise eine Frist ab, wird der Vorgang erneut nach Ablauf dieser Frist – meist systemimmanent – wieder vorgelegt um etwaige weitere Schritte umzusetzen.