Im Bereich der Inkassodienstleistungen kündigen unsere Wettbewerber sehr vereinzelt Hausbesuche bei Schuldnern an. Dies ist unter gewissen Voraussetzungen sicherlich rechtlich zulässig. Wie der wörtliche Begriff Hausbesuch allerdings bereits beinhaltet ist ein Besuch stets mit Freiwilligkeit des Besuchten verbunden. Im Rahmen des Hausrechts können Sie dem Inkassomitarbeiter den Zutritt rechtlich zulässig verweigern.
- 0911 477 1398 – 2
- info@euroinvestinkasso.de
- Mo - Fr: 9:00 - 17:30

