Im Verfahrensrecht steht der Begriff der Verfügung für Vorgaben zu Handlungen intern wie extern gegenüber betroffenen Parteien seitens Behörden und Gerichten.
Im Verfahrensrecht steht der Begriff der Verfügung für Vorgaben zu Handlungen intern wie extern gegenüber betroffenen Parteien seitens Behörden und Gerichten.