Was heißt denn eigentlich "Rechtskraft"?

Der Begriff der Rechtskraft beschreibt bestimmte von einem gerichtlichen Titel ausgehende Rechtswirkungen. Die Rechtskraft ist eingetreten, wenn gegen den gerichtlichen Titel kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist.

Transparenz im Inkasso

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Rechtsabteilung (Compliance)

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