Die Leistungsklage ist eine von mehreren Klagearten, die unter anderem in der Zivilprozessordnung vorgesehen und normiert ist. Mit ihr kann der Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zu einer Handlung oder Zahlung gerichtlich Titulieren lassen. Andere Klagearten wären beispielsweise die Auskunftklage, die Unterlassungsklage oder die Herausgabeklage. Die Leistungsklage hat Vorrang vor anderen Klagearten.
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