Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Inkassobegriffe / Forderungsaufstellung, Inkasso
Inkassodienstleister sind entgeltlich für ihre Auftraggeber, die Gläubiger einer zahlungsgestörten Forderung tätig.
Sie machen bei Schuldnern neben der Hauptforderung auch alle bis dato entstandenen Kosten (Mahnkosten des Gläubigers, Inkassokosten, Adressermittlungskosten, etc.) und Zinsen im Rahmen außergerichtlicher Kontaktaufnahmen zur Forderungsbeitreibung geltend.
Da diese Inhalte aller Forderungspositionen für Schuldner nachvollziehbar sein sollen, sind Inkassounternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Forderungsaufstellung zu erstellen und dem Schuldner zuzuleiten. Aus dieser muss sich jede Einzelforderung (Haupt- und Nebenforderung) mit Grund, Datum und aktueller Höhe schlüssig und nachvollziehbar ablesen lassen.

