FAQ

Häufige Fragen und Antworten
Ermittlung - Transparenz im Inkasso
Ermittlung - Transparenz im Inkasso bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH

FAQ - was ist das denn?

FAQ steht für frequelntly asked questions- also besonders häufig gestellte Fragen, die darin dann einerseits gesammelt und zugleich beantwortet werden.

Sollten in der Praxis weitere besonders häufige Fragen erkennbar werden, ergänzen wir diese FAQ – Seite entsprechend um Ihnen die notwendigen Informationen hier unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

Antworten auf FAQ´s
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Der in unseren Anschreiben genannte Auftraggeber unseres Hauses hat Sie als Schuldner einer aus dessen Sicht zahlungsgestörten Forderung bei uns zur Durchführung einer entgeltlichen Forderungsbeitreibung eingemeldet. Daher mussten wir Sie auftragsgemäß in dessen Namen anschreiben und die offene Forderung bei Ihnen geltend machen.

Inkassounternehmen übernehmen die Beitreibung von offenen Forderungen, das sind z. B. nicht bezahlte Rechnungen. Diese übermittelt der Gläubiger (das Unternehmen oder die Privatperson der der offene Betrag geschuldet wird) im Rahmen der Beauftragung an uns.

Wir fordern Schuldner dann im Auftrag und im Namen des Auftraggebers zur Zahlung auf.

Seriöse Unternehmen müssen als Inkassodienstleister zugelassen sein. Dies können Sie sogar online im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen.

Prüfen Sie bitte zuallererst die Inhalte unserer an Sie gerichteten Schreiben und anschließend, ob Sie dahingehend zum benannten Auftraggeber und zur Forderung selbst bereits Unterlagen in der Vergangenheit erhalten haben. Prüfen Sie anschließend die Forderung auf Höhe und Berechtigung (aus Ihrer Sicht) und reagieren Sie bitte umgehend unserem Hause gegenüber bestenfalls unmittelbar nach dem ersten Anschreiben unseres Hauses, damit die Inkassokosten für Sie so gering wie möglich gehalten werden können.

Ihre Reaktion kann dabei in jede tatsächliche Richtung gehen, muss aber inhaltlich auch Ihre Argumente sachlich enthalten, damit wir auch Ihre Sicht der Dinge kennenlernen und uns damit im Innenverhältnis mit dem konkreten Auftraggeber aus Anlass Ihrer Reaktion auseinandersetzen können.

Nach der Beauftragung durch unseren Auftraggeber ist die Euro-Invest-Inkasso GmbH grundsätzlich Ihr alleiniger Ansprechpartner in allen Fragen rund um die offene Forderung.

Bei einer Zahlung direkt an den Auftraggeber besteht die tatsächliche Gefahr, dass diese dort nicht richtig zugeordnet werden kann oder eine dahingehende Rückmeldung des Auftraggebers an uns sich zeitlich verzögert und nur deshalb weitere Inkassomaßnahmen gegen Sie – kostenerhöhend – fortgesetzt werden.

Bezahlt ein Kunde eine Forderung eines unserer Auftraggeber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, tritt ein sogenannter SchuldnerVerzug ein.

Dieser ermöglicht es den Auftraggebern die Forderung zur entgeltlichen Beitreibung an einen externen Inkassodienstleister abzugeben. Dieser verlangt allerdings für seine erbrachte Dienstleistung eine entsprechende Gebühr, die dann als Verzugsschaden die eigentlich gegen den Schuldner bestehende Forderung entsprechend erhöht.

Dieser Schadens ist aufgrund des Verzuges Ihrerseits in Bezug auf die offene Forderung dann zur Erstattung der Inkassokosten im Rahmen der Forderungsbeitreibung bei Ihnen nach gesetzlichen Regelungen ebenfalls beizutreiben.

Sollten Sie die Forderungen bereits an uns überwiesen haben, bitte wir Sie um ein paar Werktage Geduld. Sollte die Zahlung schon mehr als drei Werktage zurückliegen, senden Sie uns bitte den Zahlungsnachweis zu.
Sollten Sie den Betrag an den Gläubiger überwiesen haben, benötigen wir ebenfalls den Zahlungsnachweis.

Wenn Sie nach Ende der Zahlungsfrist an den Gläubiger überwiesen haben, müssen Sie allerdings noch die Inkassogebühren begleichen.

Wir als Inkassounternehmen sind nach dem RDG verpflichtet die Schlüssigkeit der Forderung zu prüfen. Wir prüfen dabei ob der Gläubiger nach seinen Angaben einen Anspruch gegenüber Ihnen hat.

Sie sollten sich also bei einem Brief, einer E-Mail, einer Kurznachricht oder einer WhatsApp-Nachricht unbedingt mit uns in Verbindung setzen. Etwaige Unstimmigkeiten können im gegenseitigen Einvernehmen am besten und meist überhaupt nur gelöst werden, wenn wir auch durch Sie davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig JA.

Nur im Gespräch mit Ihnen können wir eine Lösung finden, selbst wenn diese nur darin besteht, dass wir weitere Maßnahmen nach Vereinbarung von Zahlungserleichterungen zunächst vorübergehend gegen Sie aussetzen, bis sich Ihre Situation verbessert hat.

Sollten Sie überhaupt nicht reagieren, werden wir die Forderung auftragsgemäß gegen Sie weiter bearbeiten. Das kann bis zur gerichtlichen Titulierung und zur daraus resultierenden Zwangsvollstreckung erfolgen und wird in jeder Stufe der Dienstleistung die entsprechenden dadurch ausgelösten Kosten aufwerfen, die im Zweifel abschließend von Ihnen zusätzlich getragen werden müssen.

Eine Reaktion Ihrerseits kann uns fachlich und tatsächlich in der Bearbeitung unseres Auftrages zur Ergreifung weiterer Maßnahmen aufhalten und spart Ihnen in der Regel die dadurch vermiedenen und vermeidbaren weiteren Kosten.

Es kann praktisch vorkommen, dass durch uns angeschriebene Schuldner der Überzeugung sind, die auftragsgemäß durch unser Haus für einen konkreten Auftraggeber geltend gemachte Forderung würde nicht oder nicht gegen den angeschriebenen Schuldner bestehen.

Teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, denn nur so können wir etwaige Fehler in den eingemeldeten Daten oder in der Wahrnehmung des Auftraggebers oder auch in Ihrer Wahrnehmung überprüfen und im Rahmen unserer Beschwerdebearbeitung fachlich und tatsächlich für alle involvierten Stellen aufklären.

Tituliert bedeutet, dass hier bereits ein Gericht den Anspruch vom Gläubiger gegen den Schuldner als verbindlich bestehend festgestellt hat. Der Titel – das kann ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Beschluss sein – berechtigt den Inhaber des Titels per Rechtskraft aus diesem Titel zur Einleitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den im Titel genannten Schuldner.

Ja, das ist im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldner grundsätzlich möglich. Das Inkassounternehmen muss dazu einen Titel gegen den Schuldner erwirkt und per Auftrag an das zuständige Vollstreckungsorgan die Konto- oder Lohnpfändung bewirkt haben.

Sie sind tatsächlich die Person, die Ihre eigene Vergangenheit und Ihre eigenen rechtsgeschäftlichen Handlungen im Rechtsverkehr am Besten kennen müsste. Daher sollten Sie auch zunächst umfassend selbst prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung aus Ihrer Sicht wirksam und begründet besteht. Sollten Sie zur Überzeugung gelangen, dass dies nicht der Fall ist, steht es Ihnen selbstverständlich frei, jursitischen Rechtsrat einzuholen oder gar juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dieser verlangt für seine Leistung Ihnen gegenüber in aller Regel allerdings auch Gebühren von Ihnen.

Die Erfahrung unseres Hauses zeigt allerdings leider, dass nicht jeder juristische Beistand gleichermaßen fachlich geeignet oder tatsächlich motiviert zu sein scheint. Achten Sie daher bitte im eigenen Interesse darauf, sich den richtigen Beistand zu suchen, der beide Voraussetzungen erfüllt.

Wir arbeiten u. a. zum Schutz der Umwelt viel mit der Kommunikation über digitale Medien. Dazu zählen z. B. Zahlungsvereinbarungen und Erinnerungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp Erinnerungen. Die Rechtsgrundlage für die Vereinbarungen findet sich § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Genau wie der Kauf im Internet (z. B. bei Amazon) schließen wir etwaige Vereinbarungen dabei in Textform. Diese Variante verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung – genau wie eine Unterschrift per Hand.

Sofern Sie inhaltliche, fachliche oder tatsächliche und konkrete Fragen zur Forderung haben sollten, die vorstehend nicht oder nicht detailliert genug bereits beantwortet wurden, können Sie sich gerne über unsere Kontaktkanäle an uns wenden um diese uns gegenüber anzubringen und durch uns beantwortet zu bekommen.

 

postalische Anschrift:

Euro – Invest – Inkasso GmbH

Josephplatz 8

90403 Nürnberg

 

Elektronische Kontaktmöglichkeiten:

info@euroinvestinkasso.de

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FAQ - Hinweis der Euro-Invest-Inkasso GmbH
FAQ - Hinweis der Euro-Invest-Inkasso GmbH

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