FAQ
Häufige Fragen und Antworten
FAQ - was ist das denn?
FAQ steht für frequently asked questions – also für übersetzt besonders häufig gestellte Fragen, die darin dann einerseits gesammelt und zugleich beantwortet werden.
Sollten in der Praxis weitere besonders häufige Fragen erkennbar werden, ergänzen wir diese FAQ – Seite entsprechend um Ihnen die notwendigen Informationen hier unmittelbar zur Verfügung zu stellen.
Der in unseren Anschreiben genannte Auftraggeber unseres Hauses hat Sie als Schuldner einer aus dessen Sicht zahlungsgestörten Forderung bei uns zur Durchführung einer entgeltlichen Forderungsbeitreibung eingemeldet. Daher mussten wir Sie auftragsgemäß in dessen Namen anschreiben und die offene Forderung bei Ihnen geltend machen.
Die Umstände zur Forderung – deren Rechtsgrund, Höhe, Fälligkeit, Verzugsetzung, etc. – und zu Ihnen wurden uns dabei von der Seite des Auftraggebers bei der Einmeldung der Forderungssache im Rahmen des Auftrages mitgeteilt.
Inkassounternehmen übernehmen die Beitreibung von offenen Forderungen, das sind z. B. nicht oder nicht vollständig bezahlte Rechnungen. Diese Forderungen übermittelt der Gläubiger (das Unternehmen oder die Privatperson der der offene Betrag geschuldet wird) im Rahmen der Beauftragung an uns.
Wir fordern Schuldner dann im Auftrag und im Namen des Auftraggebers zur Zahlung auf und unternehmen alle denkbaren und rechtlich zulässigen Schritte, Sie einvernehmlich oder im Zweifel unter dem Zwang rechtlicher Maßnahmen zur Zahlung zu motivieren.
Seriöse Unternehmen müssen als Inkassodienstleister zugelassen sein. Dies können Sie sogar online im Rechtsdienstleistungsregister↗ überprüfen.
Prüfen Sie bitte zuallererst die Inhalte unserer an Sie gerichteten Schreiben und anschließend, ob Sie dahingehend zum benannten Auftraggeber und zur Forderung selbst bereits Unterlagen in der Vergangenheit erhalten haben. Prüfen Sie anschließend die Forderung auf Höhe und Berechtigung (aus Ihrer Sicht) und reagieren Sie bitte umgehend unserem Hause gegenüber bestenfalls unmittelbar nach dem ersten Anschreiben unseres Hauses, damit die Inkassokosten für Sie so gering wie möglich gehalten werden können.
Ihre Reaktion kann dabei in jede tatsächliche Richtung gehen, muss aber inhaltlich auch Ihre Argumente sachlich enthalten, damit wir auch Ihre Sicht der Dinge kennenlernen und uns damit im Innenverhältnis mit dem konkreten Auftraggeber aus Anlass Ihrer Reaktion auseinandersetzen können.
Nach der Beauftragung durch unseren Auftraggeber ist die Euro-Invest-Inkasso GmbH grundsätzlich Ihr alleiniger Ansprechpartner in allen Fragen rund um die offene Forderung.
Bei einer Zahlung direkt an den Auftraggeber besteht die tatsächliche Gefahr, dass diese dort nicht richtig zugeordnet werden kann oder eine dahingehende Rückmeldung des Auftraggebers an uns sich zeitlich verzögert und nur deshalb weitere Inkassomaßnahmen gegen Sie – kostenerhöhend – fortgesetzt werden.
Hinweis: Für Gestaltungserklärungen wie beispielsweise Widerruf, Anfechtung oder Kündigung sind Inkassounternehmen niemals die richtigen Adressaten, Sie müssen diese Erklärungen direkt beim Forderungsinhaber abgeben und können uns diese nebst des Zugangsnachweises gerne zur zeitlichen Optimierung allerdings zusätzlich gerne zuleiten.
Bezahlt ein Kunde eine Forderung eines unserer Auftraggeber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, tritt ein sogenannter Schuldnerverzug ein.
Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es den Auftraggebern die Forderung zur entgeltlichen Beitreibung an einen externen Inkassodienstleister abzugeben.
Externe Dienstleister verlangen allerdings für die erbrachte Dienstleistung stets auch eine entsprechende Gebühr, die dann als sogenannter Verzugsschaden (Schaden, der nur wegen des Verzuges vom Schuldner überhaupt entstanden ist) die eigentlich gegen den Schuldner bestehende Forderung entsprechend erhöht.
Dieser Schadens ist aufgrund des Verzuges Ihrerseits in Bezug auf die offene Forderung dann zur Erstattung der Inkassokosten im Rahmen der Forderungsbeitreibung bei Ihnen nach gesetzlichen Regelungen ebenfalls beizutreiben.
Sollten Sie die Forderungen bereits an uns überwiesen haben, bitte wir Sie um ein paar Werktage Geduld. Sollte die Zahlung schon mehr als drei Werktage zurückliegen, senden Sie uns bitte den Zahlungsnachweis zu.
Sollten Sie den Betrag an den Gläubiger überwiesen haben, benötigen wir ebenfalls den Zahlungsnachweis.
Wenn Sie nach Ende der Zahlungsfrist an den Gläubiger überwiesen haben, müssen Sie allerdings noch die Inkassogebühren begleichen.
Wir als Inkassounternehmen sind nach dem RDG verpflichtet die Schlüssigkeit der Forderung zu prüfen. Wir prüfen dabei ob der Gläubiger nach seinen Angaben einen Anspruch gegenüber Ihnen hat.
Sie sollten sich also bei einem Brief, einer E-Mail, einer Kurznachricht oder einer WhatsApp-Nachricht unbedingt mit uns in Verbindung setzen. Etwaige Unstimmigkeiten können im gegenseitigen Einvernehmen am besten und meist überhaupt nur gelöst werden, wenn wir auch durch Sie davon in Kenntnis gesetzt werden.
Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig JA.
Nur im Gespräch mit Ihnen können wir eine Lösung finden, selbst wenn diese nur darin besteht, dass wir weitere Maßnahmen nach Vereinbarung von Zahlungserleichterungen zunächst vorübergehend gegen Sie aussetzen, bis sich Ihre Situation verbessert hat.
Sollten Sie überhaupt nicht reagieren, werden wir die Forderung auftragsgemäß gegen Sie weiter bearbeiten. Das kann bis zur gerichtlichen Titulierung und zur daraus resultierenden Zwangsvollstreckung erfolgen und wird in jeder Stufe der Dienstleistung die entsprechenden dadurch ausgelösten Kosten aufwerfen, die im Zweifel abschließend von Ihnen zusätzlich getragen werden müssen.
Eine Reaktion Ihrerseits kann uns fachlich und tatsächlich in der Bearbeitung unseres Auftrages zur Ergreifung weiterer Maßnahmen aufhalten und spart Ihnen in der Regel die dadurch vermiedenen und vermeidbaren weiteren Kosten.
Es kann praktisch vorkommen, dass durch uns angeschriebene Schuldner der Überzeugung sind, die auftragsgemäß durch unser Haus für einen konkreten Auftraggeber geltend gemachte Forderung würde nicht oder nicht gegen den angeschriebenen Schuldner bestehen.
Teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, denn nur so können wir etwaige Fehler in den eingemeldeten Daten oder in der Wahrnehmung des Auftraggebers oder auch in Ihrer Wahrnehmung überprüfen und im Rahmen unserer Beschwerdebearbeitung fachlich und tatsächlich für alle involvierten Stellen aufklären.
Grundsätzlich sind die von Ihnen verbindlich mit uns ausgehandelten und vereinbarten Vereinbarungen über Zahlungserleichterungen und die Forderung selbst für alle Seiten rechtlich und tatsächlich verbindlich, nicht umsonst können Sie uns in bester Kenntnis über Ihre eigene wirtschaftliche Situation dahingehend Vorschläge machen, die Sie nach Abschluss der Vereinbarung auch zuverlässig einzuhalten haben.
In der Lebenspraxis kommen allerdings oftmals ungeplante Ereignisse vor, die unsere menschlichen Planungen “über den Haufen” werfen können. Melden Sie sich in solchen Fällen bitte unverzüglich bei uns mit ausreichender Vorlaufzeit vor der Fälligkeit einer Rate, damit wir die praktische Möglichkeit haben, Ihre dahingehende Rückmeldung wahrzunehmen, die Unterlagen und Nachweise Ihrerseits dahingehend zu prüfen und die Forderung im System zu pausieren. Nur so können weitere Kosten und insbesondere die gerichtliche Geltendmachung zu Ihren Lasten und auf Kosten, die Sie in aller Regel final zusätzlich tragen müssen, verhindert werden. Es reicht nicht aus, wenn Sie im nachhinein den Kontakt zu uns suchen! Es reicht auch nicht aus, Behauptungen anzustellen ohne entsprechende Nachweise vorzulegen!
Melden Sie sich frühzeitig und mit entsprechenden Nachweisen, sind wir in aller Regel kulant im Umgang mit Ihrem Anliegen.
Tituliert bedeutet, dass hier bereits ein Gericht den Anspruch vom Gläubiger gegen den Schuldner als verbindlich bestehend festgestellt hat. Der Titel – das kann ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Beschluss sein – berechtigt den Inhaber des Titels per Rechtskraft aus diesem Titel zur Einleitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den im Titel genannten Schuldner.
Neben praktisch fast immer erfolglosen Versuchen sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Vollstreckungshandlung selbst zur Wehr zu setzen, haben Sie auch die Möglichkeit im Rahmen der gegen Sie laufenden Vollstreckungshandlungen Einfluss auf die Vollstreckung zu nehmen um diese in Ihrem Interesse zu beeinflussen.
In der Praxis macht es kaum Sinn, beispielsweise bei Einladung durch den Gerichtsvollzieher den Kontakt zu uns zu suchen, da Sie bei diesem auf Ihre Initiative ebenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung ohne weitere Kosten in der Forderungssache vereinbaren können.
Wirken Sie in jedem Fall bei gegen Sie laufenden Vollstreckungsmaßnahmen mit, da die Verweigerung einer Mitwirkung meist erhebliche Nachteile für Sie bringen kann.
Ja, das ist im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldner grundsätzlich möglich. Das Inkassounternehmen muss dazu einen Titel gegen den Schuldner erwirkt und per Auftrag an das zuständige Vollstreckungsorgan die Konto- oder Lohnpfändung bewirkt haben.
Schuldner können in Bezug auf ein negatives Zahlungsverhalten auch in sogenannten wirtschaftlichen Auskunfteien wie beispielsweise der Schufa eingemeldet werden. Die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist weder Vertragspartner der Schufa, noch einer anderweitigen Auskunftei und meldet auch nicht aktiv Schuldner dorthin ein.
Auftragsgemäß durch unser Haus im Rahmen der Beitreibung zahlungsgestörter Forderungen kontaktierte Schuldner können im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch uns in das Schuldnervezeichnis eingetragen werden.
Aus diesem Schuldnerverzeichnis, das öffentlich entgeltlich einsehbar ist, bezieht die Schufa und andere Auskunfteien jedoch auch aus eigener Initiative Schuldnerdaten, weshalb Sie zumindest mittelbar – bei entsprechend eigenem fehlerhaften Verhalten – tatsächlich auch in die Schufa gelangen und entsprechende Nachteile erleiden können.
Sie sind tatsächlich die Person, die Ihre eigene Vergangenheit und Ihre eigenen rechtsgeschäftlichen Handlungen im Rechtsverkehr am Besten kennen müsste. Daher sollten Sie auch zunächst umfassend selbst prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung aus Ihrer Sicht wirksam und begründet besteht. Sollten Sie zur Überzeugung gelangen, dass dies nicht der Fall ist, steht es Ihnen selbstverständlich frei, jursitischen Rechtsrat einzuholen oder gar juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dieser verlangt für seine Leistung Ihnen gegenüber in aller Regel allerdings auch Gebühren von Ihnen.
Die Erfahrung unseres Hauses zeigt allerdings leider, dass nicht jeder juristische Beistand gleichermaßen fachlich geeignet oder tatsächlich motiviert zu sein scheint. Achten Sie daher bitte im eigenen Interesse darauf, sich den richtigen Beistand zu suchen, der beide Voraussetzungen erfüllt.
Wir arbeiten u. a. zum Schutz der Umwelt viel mit der Kommunikation über digitale Medien. Dazu zählen z. B. Zahlungsvereinbarungen und Erinnerungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp Erinnerungen. Die Rechtsgrundlage für die Vereinbarungen findet sich § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Genau wie der Kauf im Internet (z. B. bei Amazon) schließen wir etwaige Vereinbarungen dabei in Textform. Diese Variante verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung – genau wie eine Unterschrift per Hand.
Derzeit können Sie auftragsgemäß durch unser Haus im Namen der Gläubiger im Rahmen der Durchführung von Inkassodienstleistungen geltend gemachte Forderungen nur und ausschließlich unbar im Wege der Überweisung auf unsere dafür vorgesehenen Fremdgeldkonten tätigen. Die entsprechenden Kontendaten finden Sie auf unseren Anschreiben, die Ihnen per Email oder Briefpost zugehen.
Geben Sie bei Überwiesungen bitte stets das intern durch uns vergebene Aktenzeichen (ebenfalls auf unseren Schreiben per Email und Briefpost angegeben) an, da nur so in einigen Fällen eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu einer konkreten Forderungssache überhaupt für uns möglich ist und wir die Zahlung korrekt einer bestimmten Forderung zurechnen und verbuchen können müssen.
Barzahlung, sowie die Annahmem von Verrechnungsschecks lehnen wir grundsätzlich ab und bieten dahingehend auch tatsächlich keinerlei praktische Möglichkeiten für eine Zahlung in diesen Wegen.
Es ist zukünftig unsererseits angedacht, weitere Zahlungsmöglichkeiten – mit Schwerpunkt auf Möglichkeiten einer online Zahlung in unserer Website einzuarbeiten und für auftragsgemäß kontaktierte Schuldner vorzuhalten. Es wird allerdings noch eine gewisse Zeit andauern, bis dies auch praktisch durch uns umgesetzt ist, wir werden sobald diese Möglichkeit besteht entsprechend darauf hinweisen und in einem Beitrag in unserem Inforportal dahingehend berichten.
Sofern Sie inhaltliche, fachliche oder tatsächliche und konkrete Fragen zur Forderung haben sollten, die vorstehend nicht oder nicht detailliert genug bereits beantwortet wurden, können Sie sich gerne über unsere Kontaktkanäle an uns wenden um diese uns gegenüber anzubringen und durch uns beantwortet zu bekommen.
postalische Anschrift:
Euro – Invest – Inkasso GmbH
Josephplatz 8
90403 Nürnberg
Elektronische Kontaktmöglichkeiten:
Der FAQ war für Sie nicht hilfreich?
Entschuldigen Sie bitte, wenn unser FAQ Ihnen nicht unmittelbar oder passgenau die Antworten auf Ihre aktuelle Frage liefern konnte.
Einerseits müssen wir hier die besonders häufig gestellten Fragen nach der Quantität des praktischen Auftretens solcher Fragen bewerten und andererseits wächst unsere Homepage stetig weiter an, weshalb einzelne Inhalte hier erst zu späterer Zeit abrufbar sind, bzw. sein könnten.
Sollten Sie in unserem FAQ keine Antworten auf Ihre Fragen erhalten haben, können SIe gerne vorab einer Kontaktaufnahme mit unserem Hause auch unser Infoportal besuchen und über die dort integrierte Suchfunktion möglicherweise Antworten auf Ihre offenen Fragen erhalten.
Infos neben den Inhalten vom FAQ
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