Als Termin wird ein nach Datum und ggf. Uhrzeit bestimmtes im Vorfeld bekannt gegebenes Ereignis bezeichnet, an welchem eine Handlung erwartet wird.
Beispielsweise lädt ein Gericht zum Verhandlungstermin und erwartet, dass zu diesem Termin die geladenen Parteien der Streitsache erscheinen und verhandeln.