Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Inkassobegriffe / Rechtsdienstleistungsverordnung
Die Rechtsdienstleistungsverordnung regelt inhaltlich konkretisiert sowohl die Voraussetzungen der Registrierung als Rechtsdienstleister, als auch das Registrierungsverfahren selbst. Diese Verordnung ist inhaltlich eine Verwaltungsvorschrift zum RDG.