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Als registrierter Inkassodienstleister nach dem RDG mit Sitz in Nürnberg haben wir immer mal wieder an unserem Standort in Nürnberg Bedarf an qualifiziertem und motiviertem Personal.
Inkassodienstleistung bedeutet oft mehr als man sich generell vorstellt, Tätigkeiten ergeben sich dabei auf vielen Ebenen. Vielleicht bieten wir aktuell genau den Job, den Sie gerade für sich suchen?
Als registrierter Inkassodienstleister nach dem RDG mit Sitz in Nürnberg haben wir immer mal wieder abseits unseres Standortes Bedarf juristischer Unterstützung im Rahmen der gerichtlichen Fortführung von Forderungsdurchsetzungen.
Suchen Sie einen Ausbau Ihres Geschäftsfeldes mit solider und solide dokumentierter Vorarbeit und optimaler Aufbereitung aller Unterlagen?
Vielleicht könnte eine Partnerschaft mit uns für Sie sinnvoll und ansprechend sein!
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen mit Sitz in Nordbayern bearbeiten wir Forderungsfälle faktisch von Flensburg im hohen Norden bis hin zu Traunstein im tiefen Süden, sowie von Düsseldorf im Westen bis hin zu Görlitz im Osten.
In manchen dieser Forderungsfälle gelangt es zur streitigen Verhandlungen, in denen Inkassountnernehmen kraft Gesetz (§ 79 Absatz 2 Nr. 4 ZPO) nicht als Parteivertreter zulässig sind. Daher suchen wir stetig und nachhaltig Partner, die unmittelbar an unsere Dienstleistung in solchen Fällen die Bearbeitung der Forderungssache im Interesse unserer Auftraggeber fortführen. Unserer bestehenden Partner suchen darüber hinaus auch Terminvertreter (Korrespondenzanwälte) in verschiedenen Regionen des Bundesgebietes zur Wahrnehmung von persönlichen gerichtlichen Verhandlungsterminen vor Gericht, da nicht jede Dienstreise von Nürnberg nach Pinneberg wirtschaftlich Sinn macht. So können “win- win- Lösungen” geschaffen werden, die zudem bestenfalls ein bundesweites Netzwerk für Korrespondenzanwälte auch auftraggeber- und anwaltsübergreifend kreieren können.
In einigen Bearbeitungen von Forderungssachen werden durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid, bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid seitens des Schuldners oder Schulndervertreters gelegentlich auch streitige Verhandlungen über den Forderungsanspruch notwendig. In Ausnahmefällen wünschen unsere Auftraggeber auch statt einer Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens von Beginn an die Klageerhebung.
Wir suchen regelmäßig neben unseren bereits langjährig vorhandenen Kooperationsanwälten stets weitere Rechtsanwälte, die das Verfahren ab der Abgabenachricht des zentralen Mahngerichts fortführen, da unser Auftraggeberstamm und das damit verhandene Arbeitsaufkommen stetig und nachhaltig anwächst.
Bauen Sie Ihr wirtschaftliches Geschäftsfeld aus!
In einigen Streitsachen sind Terminvertreter für unsere Auftraggeber und die Kooperationsanwälte bereits aufgrund regionaler Abstände und der damit verbundenen wirtschaftlichen Faktoren zwingend notwendig, bzw. sinnvollermaßen geboten.
Daher suchen wir für jede Region und ein dadurch begrenztes Einzugsgebiet zuverlässige Terminvertreter (Korrespondenzanwälte) zur Durchführung streitiger Verhandlungen im Namen und im Auftrag unserer Auftraggeber. Wir, bzw. unsere Kooperationsanwälte erteilen dahingehend Untervollmacht für konkrete Terminwahrnehmungen vor Ort.
In einigen Regionen können Sie Ihren Kalender quasi ohne eigene Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen füllen.
Sichern Sie sich Ihre Region und Ihr Einzugsgebiet!