
„Mit vorzüglicher Hochachtung“ – eine Grußformel, die überaus viel – und dabei vor allem Negatives – über den Verwender eines solchen Grußes im – vor allem anwaltlichen – Schriftverkehr aussagen kann, bzw. in bestimmten Zusammenhängen auch eindeutig aussagt!
Vereinzelt – was für die den Großteil der Anwälte spricht, die dabei nicht negativ auffallen und dem Berufsstand als Organ der Rechtspflege↗ zumindest erkennbar versuchen zu entsprechen – stellen wir in praktischen Forderungsbearbeitungen im Schriftverkehr mit einzelnen anwaltlichen Schuldnervertretern leider auch immer wieder negativ fest, dass Erziehung und / oder ein sachlicher Umgang im Schriftverkehr nicht unbedingt erkennbar ist. Dabei werden häufig entweder ausdrücklich oder „zwischen den Zeilen“ immer wieder mal leicht, mal stärker negativ konnotierte Aussagen oder Phrasen verwendet um unser Haus – und vermutlich auch andere Inkassodienstleister offensichtlich provozieren zu wollen. So auch mit Grußformeln im Schriftverkehr, wobei diejenige, die auf „Mit vorzüglicher Hochachtung“ lautet, sicherlich die schwerwiegensten und diffamierensten darstellt.
Wir werten dieses und analoges Vorgehen solcher anwaltlicher Schuldnervertreter einerseits als Armutszeugnis in Hinsicht auf den vertretenen Berufsstand und in fachlicher Hinsicht, sowie andererseits vor allem als Zeichen von Schwäche und des Versuches eine eigentlich sachliche Thematik – die man ja eigentlich als Anwalt auch sachlich lösen können müsste – psychologisch in den „persönlichen Bereich“ verschieben zu wollen, um im Rahmen der Provokation eine Reaktion auf selbiger Ebene herbeizuführen und vom eigentlich fachlich geprägten Thema – vermutlich aufgrund von erkennaten Mängeln in der eigenen Sphäre – abzulenken.
Über die Top 10 der häufigsten Fehler anwaltlicher Schuldnervertreter haben wir ja bereits für Sie in der Vergangenheit gesondert berichtet.
Anwälte fühlen sich dabei scheinbar – so ist zumindest unser dahingehender Eindruck – von Inkassodienstleistern – sowohl fachlich, als auch in Bezug auf den eigenen Anteil an wirtschaftlich interessanten (Inkasso-) Mandaten am Markt – bedroht, was wir als Beleg dafür deuten und einordnen, dass Inkassounternehmen aus der Perspektive von solchen Anwälten – auch aufgrund der zwischenzeitlich gesetzlich normierten Gleichstellung in zahlreichen Bereichen des Rechts und dort in Hinsicht auf Kompetenzen, Rechten und Pflichten im Inkasso – überaus „ernst genommen werden„.
Auch dieser Beitrag – der sich zu negativ auffallenden und dem Berufsstand eines Anwaltes dahingehend unwürdig erscheinenden Inhalten im anwaltsseitigen Schriftverkehr ausschließlich mit deren Grußformeln befasst – ist als Teil einerseits unserer Aufklärungskampagne des Jahres 2024 zu verstehen, soweit darin Umstände dargestellt werden, die die fragwürdige Praxis von anwaltlichen Schuldnervertretern abbildet um Verbraucher vor solchen oftmals fachlich unqualifizierten Vertretern zu schützen und andererseits zugleich auch ein Teil unserer Transparenzkampagne, soweit darin abgebildet wird, wie wir – die Euro – Invest – Inkasso GmbH – auf inhaltlich und offensichtlich stillose bis provozierende anwaltliche Schuldnervertreter reagieren.
„Mit vorzüglicher Hochachtung“ | Herkunft, Inhalt & Aussage
„Mit vorzüglicher Hochachtung“ klingt doch irgendwie für den normalen Sprachgebrauch in schriftlichen Grußformeln zumindest unnatürlich, wenn nicht sogar komisch, oder?
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Grußformel um einen praktisch fast nicht mehr gängigen Gruß. Aber woher stammt er, wer hat ihn geprägt und verwendet? Was war der ursprünglich bezweckte Inhalt dieses Grußes und welche Aussage ist diesem Gruß denn heutzutage zuzurechnen?
Nachstehend gehen wir dahingehend auf alle diese Fragen für Sie ein:
Herkunft: „Mit vorzüglicher Hochachtung„
Beim Abfassen von Briefen ist in privaten und beruflichen Bereichen sowohl am Anfang des Briefes, als auch an dessen Ende (vor der Unterschrift oder dem Namenszeichen) eine Grußformel standardmäßig in der Gesellschaft üblich. Dies hat sich schon so herausgebildet seit Menschen Briefe verfassen und verschicken, denn dadurch nimmt der Absender ja einen tatsächlichen Kontakt zum Adressaten auf persönlicher Ebene auf.
Die Grußformel wird dabei seit jeher in der Regel sowohl am konkreten Inhalt des betroffenen Schreibens, dessen Ausrichtung als privat oder beruflich und nicht zuletzt auch anhand der konkreten Tiefe einer etwaigen Beziehung des Absenders zum Adressaten durch den Absender ausgerichtet und genutzt.
Die Grußformel „Mit vorzüglicher Hochachtung“ stammt dabei als historisch „spezielle Grußformel“ ursprünglich aus der geschäftlichen oder beruflichen Korrespondenz im Kontext von behördlichem oder amtlichem Schriftverkehr und sollte dabei in diesem Behördenverkehr im Kontext von Stand, Standesrecht und sozialer Bedeutung des Amtes in einen speziellen Zweig der „Benimm-Literatur“ integriert entsprechend ursprünglich tatsächlich etwas positives und wertschätzendes gegenüber dem Adressaten ausdrücken, da man so der Stellung einerseits gerecht wurde und diese andererseits auch – es wurde damals viel Wert auf Stand und Stellung gelegt – diese Stellung angemessen zu Ausdruck im zwischenmenschlichen Verhältnis der korrespondierenden brachte.
Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ gehörten damals – sogar mehr als heute – gefühlt eher in den behördlichen Zweig der Justiz, als in den Bereich privater Unternehmen und verwendeten diese Grußformel historisch aus dieser Stellung und Position heraus häufig in beruflichem Schriftverkehr im Außenervältnis zu Kollegen und / oder Behörden.
Während es damals zum guten Ton gehörte und eher ein Zeichen von Missbilligung gewesen wäre, standstypische Grußformeln zur Wertschätzung des sozialen Standes des Adressaten nicht zu verwenden, hat sich die Gesellschaft erheblich gewandelt und damit auch die Sprache und die „Benimm-Kultur“ mit ihren Regeln.
Die soziale Rolle – auch der Anwälte – hat sich in den letzten 70 Jahren massiv verändert, was unter anderem dazu führte, dass diese Grußformel nicht nur „aus der Mode geraten ist„, sondern heute sogar bei deren aktiven Verwendung im anwaltlichen Schriftverkehr gegenüber dem Adressaten eines mit dieser Grußformel versehenen Schreibens ein mehr als eindeutiges und deutliches Zeichen größtmöglicher Missbilligung des Adressaten in seiner konkreten sozialen Stellung im Verhältnis un der Perspektive des Absenders ausdrückt.
Sogar der Versuch einer Diffamierung, einer Ehrverletzung und einer Provokation ist in solch einer Grußformel nach heute geltenden sozialen Standards vom Absender gegenüber dem Adressaten darin mittlerweile offenkundig erkennbar, wie auch immer mehr Gerichte erkennen, die solche Grußformeln bereits vor mehreren Dekaden intern als nicht mehr praktisch zu verwenden deklariert haben.
Inhalt: „Mit vorzüglicher Hochachtung„
Was sagt diese Grußformel denn inhaltlich eigentlich aus und was sollte sie denn ursprünglich aussagen?
Wörtlich kann „vorzüglich“ eigentlich nur ein kulinarischer Hochgenuss sein und nicht das Gefühl einer „Hochachtung„, wenn man den aktuell geltenden und wörtlich angewandten Sprachgebrauch der Gesellschaft einmal heranzieht. Das Adjektiv „vorzüglich“ wird allerdings laut Duden auch verwendet, um die Art oder Qualität von anderen Dingen, als Speisen und Getränke als besonders gut, ausgezeichnet oder hervorrangend zu klassifizieren. Als Adverb steht der Begriff für „besonders, bevorzugt, hauptsächlich oder im Besonderen„.
Im Rahmen einer Grußformel wird der Begriff vorzüglich dabei in seiner Begrifflichkeit als Adverb verwendet. Demnach beinhaltet diese Grußformel „Mit vorzüglicher Hochachtung“ rein wörtlich übersetzt den Inhalt einer bevorzugten Hochachtung des Adressaten.
Was ist denn eigentlich mit dem Begriff der „Hochachtung„? Der Begriff der „Hochachtung“ ist laut Duden eine Substantiv, das eine besonders große Achtung des Absender gegenüber dem Adressaten ausdrücken soll. Eigentlich klingt das doch gut, oder?
Im Ergebnis würde das als gesamte Grußformel doch wortlich hinterfragt ausdrücken, dass der Abender dem Adressaten eines Briefes mit einer solchen abschließenden verwendeten Grußformel eine bevorzugte und besondere Achtung entgegenbringen möchte. Historisch, wurde genau das ausgedrückt um den sozialen oder beruflichen Stand des Adressaten angemessen zu Ausdruck zu bringen. Einen König hat man ja auch nicht mit „Hey Alter„, sondern mit „Ihre Majestät“ angesprochen.
Heißt das, dass Anwälte, die diese Formel gegenüber Inkassounternehmen verwenden, den sozialen oder beruflichen Stand der Inkassodienstleister analog historischer Herleitung huldigen wollen? Nein, weit gefehlt!
Immanente Aussage aktuell: „Mit vorzüglicher Hochachtung„
Hinterfragen Sie einmal, ob und inwiefern in der Grußformel „Mit vorzüglicher Hochachtung“ denn wirklich ein Gruß enthalten ist! Bei genauerer Betrachtung und objektiver Hinterfragung der Verwendung einer solchen Grußformel ist der Ausdruck einer „bevorzugten und besonderen Achtung“ nach heutigen sprachlichen und gesellschaftlichen Standards gerade kein Gruß im eigentlichen Sinne, sondern etwas anderes.
Heute enthält die Grußformel auch einen tatsächlichen Gruß, wie beispielsweise in „Mit freundlichen Grüßen“ oder in „Mit kollegialen Grüßen“ und eben keine historische Anspielung oder Bezugsetzung zu einem sozialen oder beruflichen Stand des Adressaten. Fehlt demnach der ausdrückliche Gruß, wie in „Mit vorzüglicher Hochachtung“ so drückt der Absender zwischen den Zeilen aus, dass er gerade nicht grüßen will, sondern mit der veralteten und verwendeten Formel gerade etwas gänzlich anderes ausdrücken möchte.
Exkurs: Anwaltliche Sprache und Sprachcodes
Wer von Ihnen schon einmal ein rechtlich geprägtes Schreiben, sei es von einer Behörde oder einem Anwalt gelesen hat, dem wird aufgefallen sein, dass neben den meist zahlreich verwendeten Fachbegriffen auch der Satzbau in Art und Länge und nicht zuletzt auch die gesamte, verwendete Sprache ziemlich
- schwer von den verwendeten Begriffen,
- schwer verständlich,
- ausschweifend in Satzbau und Satzlänge und
- insgesamt oftmals auch stimmungsmäßig widersprüchlich erscheint.
Das ist oft tatsächlich so gewollt und bezweckt! Behörden verwendetn eine Sprache, die sich aus dem Gesetz, gesetzlichen Definitionen und historisch gewachsenen Erwartungen entstammt. Anwälte nutzen eine ähnliche, insbesondere mit Rechtsbegriffen durchsetzte Sprache. Aber Anwälte formulieren nicht nur rechtliche Schreiben, sondern auch alltägliche Schreiben.
Haben Sie beispielsweise schon einmal ein Arbeitszeugnis gelesen?
Auslassungen oder Umstellungen in weinem zu erwartenden Inhalt oder einer eigentlich hierarchischen Reihenfolge bedeuten in Arbeitszeugnissen fast immer etwas Schlechtes über den Arbeitnehmer, dem das Zeugnis erteilt wurde. Formulierungen klingen dabei in Arbeitszeugnissen fast immer positiv und werden nur durch einen „geheimen Code“ für verständige Leser entschlüsselt als oftmals total negative Aussagen erkennbar.
Was beispsielsweise bedeutet: „Herr X. zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit anderen„? Übersetzt ist das eine Aussage zu einem Arbeitnehmer wie folgt: „Herr X. ist frech und hat keine Manieren!“ Krass, oder?
Praktische Anwendungsfälle für sprachliche Codes sind in der Praxis sehr viel häufiger anzufinden, als vielen tatsächlich bewusst ist. Nicht zu letzt auch in Grußformeln von schriftlicher Korrespondenz! Insbesondere im Berufsfeld der Anwälte – denen eine Kenntnis in der codebasierten Verwendung von Sprache in einem sehr erhöhten Maß unterstellt werden kann – nutzen daher untypische „Grußformeln“ gerne um etwas ganz anderes als sinngemäß ursprünglich gemeint war gegenüber einem Adressaten mit einer konkreten Formel tatsächlich diesem gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Verwenden Anwälte die Formel „Mit vorzüglicher Hochachtung“ so ist dies bei grundsätzlich zu unterstellender Kenntnis deren immanenter und historischer Bedeutung im Kontext aktuell geltender sozialer, gesellschaftliche rund sprachlicher Standards als eine vorsätzlich geäußerte Missbilligung des Adressaten und als eine zusätzlich versteckte Drohung einzustufen, denn es wird damit zum Ausdruck gebracht, dass man den Adressaten einerseits überhaupt nicht wirklich grüßen will oder gar subjektiv für „grußwürdig einordnet“ und andererseits eine „besondere uns spezielle Achtung“ entgegenbringen wird. Letzteres aus der Sphäre eines Anwaltes, der beruflich auf der Gegenseite einzuordnen ist, ist dabei klar als Drohung zu interpretieren, ersteres als soziale Herabsetzung der Stellung und des Ansehens des Adressaten.
Wer verwendet praktisch solch „eine Grußformel“Mit vorzüglicher Hochachtung“ negativ konnotiert?
Die Antwort ist einfach: In aller Regel verwenden Rechtsanwälte in Ihrer Stellung als Gegnervertreter eine solche „Grußformel“ in vorsätzlich negativer Konnotierung im beruflichen Schriftverkehr mit der Gegenseite um dieser eine Missbilligung und Geringschätzung auszudrücken, eine Drohung zu artikulieren und im Versuch durch diese Provokation eine unsachliche Rückmeldung zu erhalten.
In den mehr als 5 Jahren der marktaktiven Tätigkeit der Euro – Invest – Inkasso GmbH fielen dabei vor allem zwei Vertreter des anwaltlichen Berufsstandes mit dieser konkreten Abschlussformel in beruflichen Schreiben negativ auf, einer davon wird häufig von einer Verbraucherzentrale beauftragt und ein anderer vertritt regelmäßig die Mitglieder eines privatrechtlich organisierten Verbrauchervereins.
Offensichtlich – so zumindest unser dahingehender Eindruck – sind offenkundig und nachweislich scheinbar vor allem Anwälte, die für oder von verbraucherschützenden Stellen beauftragt werden im Rahmen der Abschlussformel beruflicher Schreiben daher als gelegentlich überaus stillos einzuordnen, was sicherlich nicht für eine beruflich hochwertige Arbeit sprechen dürfte und nicht zuletzt auch belegt, dass in solchen Fällen das anwaltliche Berufsrecht gelegentlich eher missachtet, als eingehalten zu werden scheint.
Was wird vermutlich mit solchen Grußformeln vom Absender beim Adressaten bezweckt?
Absender von Schreiben mit solch einer abschließenden Formel wollen provozieren. Dies einerseits um den eigenen Mandanten das Gefühl zu vermitteln, die anwaltlich erbrachte Leistung wäre besonders streiterisch ausgerichtet und andererseits sicherlich um eigene fachliche Defizite in der konkreten Mandatsbearbeitung zu kaschieren. Nicht umsonst heißt es im Sprichwort „Wer schreit hat Unrecht„, wobei das schreien in Briefen praktisch nicht möglich ist und deshalb auf das versteckte provozieren zurückgegriffen werden muss.
Wie grüßt denn eigentlich die Euro – Invest – Inkasso GmbH?
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH hat den eigenen Anspruch an sich selbst, im Rahmen der beauftragten Erbringung entgeltlicher Inkassodienstleistungen stets und ausschließlich sachlich im Außenverhältnis gegenüber Schuldnern aufzutreten und daraus abgeleitet auch als sachlich von diesen wahrgenommen zu werden – auch und vor allem, wenn die anwaltlich vertretene Gegenseite unsachlich im Schrift- oder Telefonverkehr auftritt.
Sachlichkeit ermöglicht oder begünstigt in der Praxis – psychologisch nachgewiesen – erfolgreichere und bestenfalls einvernehmlichere Einigungen, den ein Streit über eine zahlungsgestörte Forderung in den Bereich der persönlich werdenden Kommunikation zu verschieben bewirkt das diametrale Gegenteil und erschwert Einigungen oder gar eine argumentative Auseinandersetzung in der Sache selbst.
Unser Unternehmen arbeitet mit standartisierten Schreiben im Rahmen der Forderungsbearbeitung, die je nach Bearbeitungstatus für die meisten unterschiedlichen Fallvarianten gesonderte und prozessorientierte Muster zur Verwendung in der Praxis darstellen. Durch die Verwendung solcher praktischer Bearbeitungsmuster ist inhaltlich im Schriftverkehr jede denkbare Unsachlichkeit aus unserer Sphäre ausgeschlossen.
Wie geht die Euro – Invest – Inkasso GmbH mit Grüßen wie „Mit vorzüglicher Hochachtung“ um?
Wie vorstehend erwähnt, bleiben wir selbst stets sachlich in der Korrespondenz im Außenverhältnis.
Nichtsdestotrotz erweisen sich Schuldner, deren anwaltliche Vertreter mit einer solchen negativen Abschlussformel unserem Hause gegenüber diffamierend vorgehen in der Praxis meist einen Bärendienst, denn neben der sachlichen Beabreitung der Forderungssache selbst leiten wir entsprechende und ebenfalls überaus sachliche und fundierte Mitteilungen in solchen Fällen an die jeweils für die konkret negativ auffallenden Rechtsanwälte zuständige Anwaltskammer (ohne die Anwälte darüber im Vorfeld gesondert zu informieren) und bewirken damit gelegentlich eine standesrechtliche Überprüfung der Mandantsbearbeitung dieser betroffenen Rechtsanwälte im Rahmen berufsrechtlicher Regelungen und standesrechtlich gebotener tatsächlich an den Tag gelegter Verhaltensweisen durch die Rechtsanwaltskammer als Aufsichtsbehörde der Anwälte.
Solche Anwälte werden durch entsprechende Rückfrage Ihrer Kammer in Kenntnis über eine Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Kammer informiert und werden dann ab entsprechender Kenntnis des gegen Sie geführten Kammerverfahren sicherlich eine beauftragte Forderungsabwehr praktisch nicht immer anschließend sachlicher im Sinne des Mandanten bearbeiten (sie sind ja schon vorher wegen Unsachlichkeit in der Bearbeitung aufgefallen) sondern eher noch persönlicher werdend das konkrete Mandant praktisch fortführen und werden dabei durch ihr konkretes Auftreten im Schriftverkehr oftmals jede Verhandlungsbasis zu, für den betroffenen Mandanten akzeptablen Einigungsmöglichkeiten dabei häufig gänzlich verbauen.
Nebenbei bemerkt zur Vollständigkeit: In ganz extremen Ausnahmefällen, haben wir auch bereits trafrechtliche Schritte gegen vereinzelte anwaltliche Schuldnervertreter eingeleitet. Vorstehendes haben wir leider schon wie vorstehend abgebildet in der Praxis einige – zum Glück eher wenige – Male erleben müssen.
Schade für die armen von solch einer anwaltlichen Vertretung betroffenen Mandanten, denn die leidtragenden sind abschließend meist diese!
Hinweis für anwaltlich vertretene Schuldner:
Überprüfen Sie bitte, ob der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wirklich Ihre Interessen sachlich und damit professionell vertritt oder ob die Inhalte seiner Korrespondenz gegenüber der Gegenseite eher persönlich werdend geprägt ist, denn eine negative persönliche Prägung ist meist in der Praxis ein Zeichen dafür, dass der konkrete Rechtsanwalt nicht den zur professionellen Bearbeitung des Mandates notwendigen mentalen Abstand einnimmt, sondern statt sachlich zu agieren eher persönlich betroffen agierend wirkt. Letzteres ist meist schlecht für die Mandanten solcher Anwälte in Bezug auf ein etwaiges Ergebnis eines rechtlichen Streitfalles.
Nicht nur belegt ein so agierender Anwalt praktische und tatsächliche Stillosigkeit gegenüber der Gegenseite und oftmals auch fehlende sachliche Argumente in der Sache, sondern wird auch von außenstehenden Stellen eher negativ wahrgenommen.
Stellen Sie sich vor, der Anwalt würde in einem Schreiben an ein Inkassounternehmen formulieren, dass das Inkassounternehmen beispielsweise „blöd sei“ und der Streit geht später vor ein Gericht, wo dieses anwaltliche Schreiben dem Gericht mit diesem Inhalt vorgelegt wird. Was denken Sie, was das Gericht – manchmal unterbewusst, manchmal bewusst – von einem so auftretenden Anwalt denken wird?
Eher nichts Gutes!
Ähnlich verläuft die Situation, wenn ein anwaltlicher Vertreter „Mit vorzüglicher Hochachtung“ seine Schreiben abschließt und das Gericht solche Schreiben auswertet.
Also nichts wirklich gute Gutes für den betroffenen Schuldner!
Beispiele für weitere negative Abschlussformeln im Schriftverkehr
„Mit vorzüglicher Hochachtung“ ist nicht die in der Praxis einzige negativ konnotierte und verwendete Abschlussformel in der Korrespondenz. Daneben gibt es zahlreiche weitere Varianten wie beispielsweise
- „Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung“,
- „Hochachtungsvoll“
- „Gruß“
- „Mit Gruß“
- „Es grüßt Sie …“
- usw.
Sie sehen also, Sprache kann extrem unterschiedlich verwendet werden, nicht jede Art der Verwendung ist dabei zielführend, sinnvoll oder gegenüber einem konkreten Adressaten überhaupt angebracht.
Nachtrag 042025: Aktuell erfreuliches zum Thema
Einer der beiden, der in diesem Beitrag thematisierten Abschlussformel in beruflichen Schreiben verwendenden und in der Vergangenheit häufig damit negativ auffallenden Anwälte – hat nach entsprechendem anwaltlichen Hinweis unseres extern beauftragten Rechtsanwaltes in einer Rechtssache, die wechselseitig anwaltlich bearbeitet wurde, in seinem aktuellstem Schreiben im Fall eines Mandates zum Versuch einer Forderungsabwehr für seinen Mandanten erstmalig seit mehr als 5 Jahren eine normale und inhaltlich auch tatsächliche Grußformel in Bezug zu unserem Unternehmen verwendet und vorstehend thematisierte Formel „nur noch“ im Verhältnis zur auftraggebenden Gläubigerin in vorangegangener und unmittelbarer, dortiger Korrespondenz verwendet.
Vielleicht ein erster Ansatz zu mehr Sachlichkeit im Umgang? Wir werden es sehen und zukünftig weiter im Auge behalten.