Inkasso – “ernst” zu nehmen? | wichtige Aufklärung 2024

Inkasso ernst nehmen? - Transparenz im Inkasso
Inkasso ernst nehmen? – Transparenz im Inkasso bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Sind Inkassounternehmen und Kontaktversuche vom Inkasso bei kontaktierten Schuldner von diesen eigentlich ernst zu nehmen? Muss oder sollte ein Schuldner auf Inkasso – Kontaktversuche eigentlich wirklich reagieren, wenn ja warum – oder handelt es sich hier vielleicht sogar um einen gesellschaftlichen Irrglauben?

Dieser Beitrag beleuchtet diese Frage für Sie im Versuch mit Mythen aus dem Internet aufzuräumen und diese bestenfalls aus der Welt zu schaffen. Dabei nehmen wir in diesem Beitrag die Sicht und Perspektive eines hypothetischen Schuldners ein, nachdem wir für Sie grundlegende Fragen zu diesem Thema vorangestellt beleuchtet haben.

Auch dieser Beitrag gehört inhaltlich zu unserer seit Beginn des Jahres 2024 für unbefristete Zeit gestarteten Aufklärungs- und Transparenzkampagne und soll Verbraucher mit Schwerpunkt auf von Inkassomaßnahmen betroffene Schuldner verständlich informieren (vielleicht sogar teilweise schuldenpräventiv Wirkung bei diesen entfalten), sowie für die Allgemeinheit und sogar Gläubiger von zahlungsgestörten Forderungen gleichermaßen informativ sein um die Arbeitsweise von marktaktiven Inkassounternehmen einerseits besser kennenzulernen und andererseits auch die Sensibilisierung zu erlangen mit gefährlichem, in Internet verbreiteten Halbwissen (meist in öffentlich zugänglichen Foren) verständig umgehen zu können und dieses fachlich zukünftig bestenfalls richtig (er) einordnen zu können.

Was heißt sprachlich eigentlich “ernst nehmen“?

Ernst nehmen” klingt sprachlich doch irgendwie gefährlich, doch was ist damit konkret gemeint? Laut dem “digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS)↗” wird diese Redewendung in vielfacher Weise dargestellt. Im Sinne der Bedeutung der Redewendung helfen einem die synonymen Verwendungen und die typischen praktischen Verbindungen der Redewendung am Besten weiter:

Demnach versteht man unter “ernst nehmen” u. a. auch, dass man einer Sache oder einem Umstand “Glauben schenkt“, der man “Folge leisten sollte” oder an die “man sich halten sollte“, weil “damit kein Spaß verstanden wird“, weshalb man diese Sache “nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte“. Die autmoatisch von der Website berechneten Verbindungen mit dieser Redewendung lauten dabei u .a. auf “Warnung“, “Drohung“, “Sorge” und weitere ähnliche Begriffe.

In Bezug auf Inkasso ist demnach die Frage, ob man dieses im Rahmen seiner konkreten marktaktiven Erbringung auftragsgemäßer Inkassodienstleistungernst nehmen“, also diesem “Folge leisten sollte“, weil damit eine “Warnung” für die konkreten Schuldner der auftragsgemäßen Kontaktaufnahme verbunden sein könnte.

Warum überhaupt ein Beitrag zum “ernst nehmen“?

Im Internet kursieren unzählige Quellen, von denen die meisten vollkommen kostenlos für jeden einseh- und abrufbar sind. Nicht jede dieser Quellen ist inhaltlich gleichermaßen seriös oder oftmals auch nur ansatzweise richtig. Gerade in Bezug mit Spezialmaterie – wie hier bei “Rechtsdienstleistungen” dem damit verbundenen Recht – das in der Regel bereits sprachlich schwieriger verständlich wirkt, findet man dabei erfahrungsgemäß sogar verhältnismäßig mehr unqualifizierte Quellen als fachlich richtige Fundstellen.

Ziel dieses Beitrages ist es dabei allen Quellen, die Schuldnern suggerieren, diese könnten sich entspannt nach Inkassokontakt zurücklehnen und müssten nichts befürchten und das konkrete Inkasso schonmal erst gar nicht “ernst nehmen“, weil ein Inkassounternehmen vermeintlich ohnehin nichts “Schlimmes” gegen diese tun könne – teilweise sogar unter dem ausdrücklichen Vergleich auf einen “zahnlosen Papiertiger” – den fachlich-sprichwörtlichen “Zahn ziehen” und die Leser dieses Beitrages fachlich und tatsächlich in dieser Hinsicht auf die Gefahren der Befolgung solcher Behauptungen zum Ernst von Inkassomaßnahmen zu sensibilisieren.

Screenshot vom 01.08.2024 eines ältern Kommentars in einem Forum
Forenbeispiel 1 – gefährlicher Ratschlag
Screenshot vom 01.08.2024 eines ältern Kommentars in einem Forum
Forenbeispiel 2 – gefährliche Vermutung
Screenshot vom 01.08.2024 eines ältern Kommentars in einem Forum
Forenbeispiel 3 – gefährtlicher Ratschlag und gefährliche Behauptung
Screenshot vom 01.08.2024 eines ältern Kommentars in einem Forum
Forenbeispiel 4 – Antwort auf die Frage was man tun muss, wenn Inkasso Kontakt per Mail aufnimmt
Screenshot vom 01.08.2024 eines ältern Kommentars in einem Forum
Forenbeispiel 5 – wow, diese Quelle scheint Axel gelesen zu haben (vgl. Beispiel nachfolgend)

Verbraucher – oftmals als von Inkassomaßnahmen betroffene Schuldner – durchforsten in der alltäglichen Praxis der Forderungsbeitreibung häufig das Internet in der Hoffnung Hilfe oder gar eine Anleitung im Umgang mit Schulden oder gar bereits Inkassounternehmen aufzufinden und finden dabei häufig Quellen mit – diplomatisch ausgedrückt – fragwürdiger tatsächlicher und / oder fachlicher Qualität auf. Würde ein Schuldner jetzt den Behauptungen einer solchen fragwürdigen Quelle Glauben schenken und die darin genannten Behauptungen praktisch übernehmen, so könnte sich die Situation für den betroffenen Schuldner schlichtweg erheblich zu dessen Lasten verschlechtern.

Im Rahmen unserer Verantwortung als Rechtsdienstleister sehen wir – die Euro – Invest – Inkasso GmbH – uns auch zumindest teilweise aus den Aspekten sozialer Verantwortung und des Gemeinschaftssinnes dahingehend beauftragt, mit solchem gefährlichen Halbwissen rigoros aufzuräumen.


Praxisbeispiel eines Schuldners aus dessen Perspektive

Wir stellen nachfolgend für Sie einmal einen durchschnittlichen hypothetischen Fall – allerdings angelehnt an Praxisfälle unseres Alltages in der auftragsgemäßen praktischen Forderungsbeitreibung -eines Schuldners aus dessen Perspektive dar, um Ihnen die Eingangsfrage dieses Beitrages (des “ernst nehmen müssens“) einmal ganz praktisch vor Augen zu führen und dabei zumindest latent auch eine eigene Antwort daraus ableiten zu können:

Hinweis:

Obwohl inhaltlich angelehnt an mehrere reale Fälle, die in diesem Beitrag alle als “ein” Einzelfall abgebildet werden, ist sowohl der Name des Schuldner, als auch unser intern vergebenes Aktenzeichen und auch die konkreten Reaktionen überwiegend frei erfunden und dienen vorwiegend der Visualisierung von praktischen Erfahrungen für Sie. Etwaige Ähnlichkeiten zu realen Personen oder Institutionen sind dabei ebenso frei erfunden und jegliche Parallele zu realen Personen oder Institutionen sind einerseits vollständig unsererseits unbeabsichtigt, sowie andererseits – sofern es zu solchen kommen sollte – rein zufällig.

Lediglich Angaben zu unserem Hause, den Inhalten unserer Maßnahmen und Abläufe, sowie die Inhalte von online auffindbaren Quellen entsprechen der Wahrheit und sind so wie dargestellt auch tatsächlich bereits praktsich mehrere 100.000 Male auch so umgesetzt worden.

Das ist Axel F. (Name frei erfunden, nicht der “Beverly Hills Cop” 🙂 aber alle Namen sind an diesen angelehnt)

Axel sieht sich als ein normaler Typ mittleren Alters (40 Jahre alt). Er “kämpft” sich so durch das Leben und ist überwiegend eigentlich ganz zufrieden damit und mit sich selbst. Er hat eine tolle Frau (Jeanette, Hausfrau) und zwei manchmal nervige, aber im Großen und Ganzen gut gelungene Kinder (John T., 17 Jahre alt & Billy R. 12 Jahre alt – beide sind derzeit noch schul- und unterhaltspflichtig).

Axel ist in seiner Familie aktuell der Alleinverdiener und hat es aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit bei seinem Arbeitgeber bereits vor 4 Jahren zum Vorarbeiter im Betrieb gebracht, sein Verdienst liegt mittlerweile bei jährlich 45.358 EURO* brutto (entspricht monatlich etwa 3.779,83 EURO brutto).

(*hierbei wird das aktuelle Durchschnittseinkommen laut der DRV in 2024↗ angenommen)

Axel hat einen Traum und möchte diesen endlich umsetzen

Neben allem Spaß gibt es natürlich gibt es immer auch mal wieder Probleme – das Leben ist manchmal einfach auch ab und zu ernst – und wie in jeder Familie hält man dabei zusammen um gemeinsam damit umzugehen und sie zu bewältigen. So auch ab und an in finanzieller Hinsicht.

Axel würde sich so gerne seinen Jugendtraum erfüllen und endlich wieder ein Motorrad anschaffen. Er hat damals bei der Familiengründung seine Maschine (auch wegen der Bedenken seines Frau) verkauft und vermisst diese seither jedes Jahr. Er hat jetzt sogar seine Frau endlich davon überzeugt, dass diese sich – “im Ernst” – keine Sorgen machen muss, wenn er endlich wieder unter die Biker gehen würde, da er ja mittlerweile (was nicht immer so in seinen wilden jüngeren Jahren war) eher ruhig und gesittet – fast schon seriös und ernst – geworden ist.

Über das Internet findet er in einem bekannten Fahrzeugportal (klingt leicht wie “fragile.de“) seine Traummaschine (Kawasaki “Ninja” ZX-12R) gebraucht, für den nach seiner Meinung “unschlagbaren Preis” (natürlich VHB) von “nur6.500 EURO in der modelltypischen giftgrünen Lackierung in einem fast neuwertigen Zustand mit einer tatsächlich vergleichsweise sehr geringen bisherigen Laufleistung für das Alter der Maschine, die überdies sogar aus 1. Hand abgegeben wird.

Das Problem von Axel – finanzielle Fehler der Vergangenheit

Steigende Lebenshaltungskosten, die immer noch zumindest leicht spürbaren Nachwirkungen der Kurzarbeitsphasen während der komischen weltweiten Pandemie vor ein paar Jahren und ein Streit mit dem eigenen Mobilfunkanbieter vor 3 Jahren (rechtskräftiger Titel, Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft in der Zwangsvollstreckung, Eintragung im zentralen Schuldnerregister des Vollstreckungsgerichts) lassen Axel bei einem Gespräch mit seiner Hausbank – auch aufgrund einer nicht optimalen Schufa Auskunft – tatsächlich und auch rechnersich keinen Kredit für den Kauf des Motorads zu. So ein Mist!

Die perfekte Lösung im Internet?

Axel hat noch nie in seinem Leben aufgegeben, nicht gegen den Mobilfunkriesen (nenen wir diesen einmal “Talakom“), nicht gegen die GEZ (er lässt diese gerne die Vollstreckung ankündigen, damit sich deren Aufwand intern erhöht und er das Gefühl hat, sein Geld wäre zwangsweise wenigstens durch diese Ausbeuter dadurch schwerer erarbeitet) und auch nicht gegen seine “böse“, ihm den Kredit verweigernde Hausbank!

Das Internet wird schon helfen … oder?

Er gibt in die Browserzeile seiner Suchmaschine “Gaagle” folgendes ein: “Kredit ohne Schufa” und startet seine Suche. Sofort werden gefühlt tausende Ergebnisse in sekundenschnelle von der Suchmaschine ausgeworfen und angezeigt. Axel ist schlichtweg überwältigt und überfordert – im Ernst, so viel auf einmala ist manchmal schon eine Reizüberflutung!

Ohne groß abzuwarten klickt er sich durch zahlreiche Ergebnisse und landet irgendwann auf der Website “kredit-sogar-schufafrei.de↗” der “MoneyFix Direct GmbH” (Website und Firmierung sind unsererseits komplett frei erfunden und gab es zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages nach entsprechender Recherche nicht).

Dort werden u. a. Kreditkarten, eine Dienstleistung zur Auskunft über die eigene Bonität, Finanzsanierungen und auch Kredite ohne Schufa angeboten. Axel gibt sofort in der Antragsmaske der Website für “Kredit ohne Schufa” seine personenbezogenen Daten entsprechend der Abfragemaske auf der Website im Rahmen der verbindlichen Antragstellung ein. In Folge bekommt er fast sofort auch eine automatische Bestätigung seiner Anfrage von einer “noreply”- Emailadresse. In dieser wird ihm mitgeteilt, dass sein Antrag würde jetzt intern geprüft wird.

Wenige Zeit (etwa 36 Stunden danach) später erhält er eine weitere Email, dass ein Kredit nach seinen Vorgaben und anhand seiner eingereichten Unterlagen (u. a. Ablichtung Personalausweis und Gehaltsabrechnung) leider nicht durch das Unternehmen “MoneyFix Direct GmbH” an Axel vermittelt werden kann. Stattdessen bietet das Unternehmen Axel in derselben Email mit entsprechenden Hyperlinks auf die entsprechende Website eine “Finanzsanierung” an, dazu müsse Axel lediglich dem link zur entsprechenden Website folgen und diese dort in gesonderter Anfragemaske für sich beantragen.

Ohne groß zu lesen oder gar wahrzunehmen, um was es sich dabei handeln soll (obwohl es gut sichtbar auf der Website, dem Vertragsformular der Website und in den AGB mehrfach abgebildet ist), ist Axel begeistert und euphorisch, er stellt seinen Antrag auf die Finanzsanierung und sieht sich bereits in seinerm inneren Auge auf seiner neuen “Ninja cruisen“. Er nimmt demnach dieses Angebot über die Website mit dem Button “kostenpflichtig beauftragen” an.

Dabei klickt er – da es sich um lästige Pflichtfelder handelt ohne die eine Bestellung nicht möglich ist – das Kästchen an, dass er die AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat (ohne dies auch wirklich wahrzunehmen, denn es ist ja eh nur schwer verständliches “Blabla“) und dass er den Auftrag zur Vermittlung der Kontaktdaten zu einem geeigneten und bereiten Finanzsanierungsunternehmen verbindlich erteilt und diese kostenpflichtig bestellt.

Alles scheint perfekt

Einige Tage später kommt Axel von der Arbeit nach Hause und sieht die Emails des Tages durch. Dabei fällt ihm eine neu Mail der “MoneyFix Direct GmbH” auf und darin enthalten ist neben einer Rechnung über 371,70 EURO und der Bestätigung des Angebotes der Homepage im Rahmen einer Annahme durch die MoneyFix Direct GmbH auch ein “Finanzsanierungsvertrag” des vermittelten Partneruntnernehmens, das wiederum ein Angebot für Axel darstellt.

Der Finanzsanierungsvertrag kann mit dem Finanzsanierungsunternehmen mittels einer “elektronsichen Signatur” im Internet abgeschlossen und an das Unternehmen zurückgeleitet werden, Axel legt unmittelbar los, signiert diesen Vertrag und klickt auf “Bestätigen“. Die Rechnung der “MoneyFix Direct GmbHvergisst Axel an dieser Stelle, er denkt nur noch an das Motorrad und wie schön seine Haare im Fahrtwind wehen werden.

Das böse “Erwachen

Es dauert wenige Tage da erhält Axel abermals Post vom Finanzsanierungsunternehmen und er soll diverse Fragebögen ausfüllen über seine “bestehenden Schulden” und den “Verfahrensstand” dieser Schulden, sowie über seine “Gläubiger“, deren “Anzahl“, die jeweilige beim “jeweils konkreten Gläubiger offene Schuld” und er soll “sein Einkommen und seine Ausgaben“, “seine Unterhaltspflichten“, sowie weitere Informationen zu seinen “persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen” – alles sogar mit entsprechenden Nachweisen machen und dem Unternehmen zeitnah für den Beginn der Sanierung zurück schicken.

Wo bleibt denn jetzt das Geld?” fragt sich Axel und wundert sich. Er liest jetzt erstmalig alles zu dieser Finanzsanierung gewissenhaft durch und erkennt, dass er sich dabei offensichtlich – so weit er die Unterlagen richtig zu verstehen scheint – geirrt zu haben scheint, um was sich bei einer Finanzsanierung handelt.

Es gibt scheinbar im Ernst und ganz offensichtlich kein Geld für Axel, es ist ja auch faktisch gar kein Kredit. Die helfen bei einer Finanzsanierung dem Axel ja “nur” seine eigene Finanzlage zu regeln und mit seinen eigenen finanziellen Spielräumen auf lange Sicht zu verbessern. Das hat sich Axel eigentlich gaaaanz anders vorgestellt, in seiner Vorstellung wird er gerade seines Motorrades beraubt, was fällt denen denn eigentlich ein?

Es kommt sogar “noch besser“!

Etwa 2 Monate später erhält Axel eine Email von einem / einer komischen “Euro – Invest – Inkasso GmbH” und dem Aktenzeichen “MF0000000666” die urplötzlich neben der offenen und von Axel tatsächlich vollkommen vergessenen Rechnung der “MoneyFix Direct GmbH” in Höhe von 371,70 EURO auch noch “Verzugszinsen” und “Inkassogebühren” in Höhe von 29,40 EURO (bestehend aus 24,50 EURO Geschäftsgebühr und 4,90 EURO Auslagenpauschale) von ihm wollen (vgl. Gebührenrechner Inkasso – außergerichtlich). Sind in Summe damit schon 401,10 EURO zzgl. der Verzugszinsen, die täglich weiter höher werden und mit dem “Wucherzins” in Höhe von aktuell 8,62 %, bzw. ab dem 01.07.2024 mit 8,37 %.

Die Straftat – hier: zahlreiche Beleidigungen

Wirklich innerlich ernorm erregt bis erzürnt und sich kaum im Zaum haltend ruft er direkt beim Inkasso an und beschimpft und beleidigt die merklich verdutzte Sachbearbeiterin mit allem, was ihm gerade so einfällt (“Sie stinke demnach u. a. wie abgestandene Bockwurstwasser und viel, viel schlimmeres”), er verweigert überdies in der Sache selbst jegliche Zahlung, er habe zudem auch überhaupt keinen Vertrag über eine “Finanzsanierung” geschlossen und falls doch, dann habe er einen solchen einfach einmal nicht gewollt – von ihm wird jedenfalls keiner jemals und absolut im Ernst irgendein Geld sehen.

Dann legt er auf und die hat die Sache seiner Meinung nach endgültig und abschließend mit denen geklärt. Wieder zu den wichtigen und wirklich ernsten Dingen: “Wie kommt er denn jetzt an das Geld für das Motorrad?

Die Sachbearbeiterin dieser “Euro – Invest – Inkasso GmbH” vermerkt den kompletten Gesprächsinhalt – in diesem Fall sogar so gut es geht wörtlich – in der Akte und leitet den Aktenvermerk zur rechtlichen Verfolgung der zahlreichen Beleidigungen einerseits und zur anlassbezogenen abermaligen Forderungsprüfung im Rahmen des Beschwerdemanagements an die jeweils zuständigen internen Abteilungen des Unternehmens. Von dort werden die zuständigen staatlichen Stellen eingeschaltet.

Ernst gemeinter Hinweis zu Reaktionsmöglichkeiten von Schuldnern:

Wir verstehen menschliche Reaktionen vollkommen. Wir verstehen auch, dass auftragsgemäß durch uns kontaktierte Schuldner innerlich aufgewühlt oder aufgeregt sein können, denn ein Kontakt zu einem Inkassounternehmen ist in der Regel für Schuldner weder schön noch der Regelfall. Dennoch betonen wir, dass wir lediglich beauftragt wurden die offene Forderung einzuziehen und dabei nur unsere Arbeit machen. Unsere Mitarbeiter haben niemals verdient, sich auf unterster persönlicher Schiene anreden und beleidigen zu lassen!

Wir gehen rigoros auch im Rahmen der Forderungsdurchsetzung in solchen Fällen unsachlicher Angriffe seitens Schuldnern gegen diese vor und warnen daher vor unsachlichen und diffamierenden schuldnerseitigen Ausbrüchen. Dies gilt auch in Bezug auf online Bewertungen und ähnliches.

Wir haben Ihnen mittlerweile – und es werden noch einige folgen – zahlreiche Beiträge und Hilfestellungen auf unserer Website zur Verfügung gestellt, die Ihnen helfen können, sich sachlich mit uns in Verbindung zu setzen und die sprichwörtliche “Kuh vom Eis” zu holen, nutzen Sie diese bitte in Ihrem eigenen Interesse:

  • Infoportal: hier finden Sie all unsere auch aufklärenden Beiträge.
  • Beitrag zur Registrierung Inkasso: in diesem Beitrag können Sie uns prüfen.
  • Beitrag zur Seriösität eines Inkassounternehmens: hier erklären wir Ihnen wie Sie die Seriosität eines konkreten Inkassounternehmens prüfen können.
  • Downloadportal: hier finden Sie downloadbare Unterlagen, die Sie praktisch verwenden können.
  • Schuldnerportal: hier finden Sie gesammelt und gut verlinkt zahlreiche Quellen der Website, die Ihnen helfen können.
  • Post von uns: auf dieser Seite stellen wir Ihnen vor, wie Sie mit Kontaktaufnahmen von uns (und jedem anderen Inkasso) umgehen sollten.
  • Beschwerdeportal: hier können Sie Einwendungen gegen unsere Dienstleistung oder die geltend gemachte Forderung an uns einreichen.
  • Glossar: Fachbegriffe, die Sie möglicherweise nicht verstehen werden in unserem Begriffslexikon einfach erklärt.
  • Beitrag zur Reaktion des Schuldners: in diesem Beitrag werden verschiedene Reaktionsnweisen vorgestellt.
  • und viele, viele mehr!

Situation spitzt sich zu – Hilfe im Internet?

Weitere zahlreiche und seitens Axel unbeantwortete und zumeist sogar ungelesene Inkassoschreiben per Post und Email, sowie mindestens auch eine SMS von diesem Inkasso lässt er anschließend vollständig unbeachtet, wobei ein mulmiges Gefühl in ihm aber jedesmal, wenn er diese löscht oder wegwirft aufkommt.

In der Post ist auch einmal ein polizeilicher Anhörungsbogen, in welchem er komischerweise als “Beschuldigter im Strafverfahren” Angaben zu seiner Person und zu dem Vorwurf strafrechtlich relevanter Beleidigungen gegenüber dieser Inkassosachbearbeiterin äußern soll. Parallel erhält er Post in einem gelben Brief von einem Amtsgericht – zentrales Mahngericht – den er erneut weder öffnet noch inhaltlich wahrnimmt – er fühlt sich ja im Recht. Gleiches gilt für den zweiten gelben Brief von diesem Mahngericht zwei Wochen später – “Mann, mann, mann, sind die aber wieder penetrant!” Alles landet in “Ablage rund” (= Mülleimer).

Dennoch beschließ er sich einmal über Inkasso allgemein, diese komische “Euro – Invest – Inkasso GmbH” konkret und was damit zusammenhängt in der am schnellsten und leichtesten zugänglichen Quelle – dem Internet – ernst zu recherchieren.

Er findet neben einer gar nicht so geringen Anzahl von Seiten der Webstie des Inkassounternehmens selbst auch zahlreiche Quellen über die Suche bei “Gaagle” und dabei vor allem zahlreiche Portale wie “grandiosefrage.net“, “finanziellefrage.net“, “rechts-anwalt24.de“, “rechts-anwalt.de“, “456recht.de” und “einfacheantwort.de” sehr gut, da sich darin Menschen austauschen, die wie er sind – in letzterem Portal beantworten sogar “richtig echte Anwälte” die Fragen der Menschen, wow (alle genannten Webseiten sind durch uns frei erfunden, wenn auch an reale Portale inhaltlich angelehnt).

In diesem Portalen wird von den “Experten” – im 21. Jahrhundert, dem Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung – dann “wirklich ernst” behauptet, dass angeblich weder Verträge im Internet wirksam geschlossen werden können, noch ein seriöses Inkassounternehmen den Kontakt zu Schuldnern angeblich per Email oder SMS aufnehmen würde oder gar dürfte und die Anwälte im letztgenannten Portal geben in der Hoffnung zumindest die “dumping” Beratungsgebühren einfahren zu können meist Antworten, die der konkrete Fragesteller auch gerne lesen möchte um diesen “zufrieden zu stellen“, denn nur gute Bewertungen werden dort portalseitig auch finanziell für die Anwälte honoriert werden. Das alles bestätigt Axel in seiner Ansicht, dass er nichts zahlen werden muss.

Auch findet Axel Beiträge die komisch nach Werbung klingen und fast immer überaus wenig beschreiben von verschiedenen – vor allem zwei verschiedenen – Anwälten zur “MoneyFix Direct GmbH” im Internet und überlegt sich kurz, ob er entweder die Anwältin aus “Will Nich” oder den Anwalt aus “der online Kanzlei” zur Hilfe einschalten soll, er entscheidet sich für letzteren, denn Axel denkt sich, “ein Mann versteht mich sicherlich besser“.

Auch die anschließende Kommunikation mit der von Axel ausgewählten Internet Kanzlei findet nur via Email und Telefon statt, es reicht eigentlich aus, dort das Inkassoschreiben – oh Gott, wo war das noch gleich (?) – und eine Vollmacht unterschrieben dort hinzuschicken. Weiteres wird kaum gefragt und läge Axel ja – weil er es gelöscht oder weggeworfen hat – eh nicht mehr vor. Trotzdem klingt alles irgendwie überaus ernst für Axel. Er vertraut auf die gefundenen Internetquellen und die von ihm eingeschaltete Kanzlei, die das Inkassounternehmen “außergerichtlich” anschreiben und den Sachverhalt damit sicherlich endgültig klären wird.

Resultat der Geschichte

Auf das Anschreiben der von Axel beauftragten Kanzlei reagiert das Inkassounternehmen einfach nicht, na die trauen sich was!

Zwischenzeitlich liegt nämlich ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid gegen Axel vor und das Inkassounternehmen betreibt bereits die Zwangsvollstreckung gegen Axel. Er merkt das erst, als er seine nächste Lohnzahlung erhält und feststellt, dass diese um knapp 31,00 EURO niedriger ist, als er es erwartet hat. Nach einem Blick auf den Gehaltszettel stellt er fest, dass diese 31,00 EURO gerade von seinem Lohn gepfändet werden. Das wird so lange passieren, wie die Pfändungstabelle↗ und der Lohn gleich bleiben und der Anspruch nicht vollständig getilgt ist. Der Arbeitgeber findet diesen Mehraufwand, den Axel ihm da bereitet absolut und ernst (-haft) nicht toll.

Auch ist zwischenzeitlich ein “Strafbefehl” gegen Axel ergangen – war wohl einer der vielen gelben Briefe, die Axel weggeworfen hat. Nach diesem Strafbefehl muss Axel jetzt auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen aus seinem durch die Staatsanwaltschaft “geschätzten Einkommen” zahlen. Das machen hier immerhin 600,00 EURO aus, da der Staat von einem geschätzten Einkommen “nur” in Höhe von 2.000,00 EURO zu Gunsten von Axel ausgegangen ist (hier hat der Staat das Einkommen im Beispiel sehr kulant geschätzt, was nicht immer so ausfallen wird).

Es erreichen Axel auch weiterhin Schreiben des Finanzsanierungsdienstleisters, aktuell wieder eine Rechnung für die zahlreichen erfolglosen Versuche der vertragsgemäßen Durchführung der Sanierung seiner Finanzen, auf die Axel bislang nie reagiert hat. Auch die beauftragte Anwaltskanzlei stellt plötzlich eine Gebührennote an Axel für die “außergerichtlich erfolgte anwaltliche Tätigkeit” oder / und die erfolgte “Beratung“.

Statt 6.500,00 EURO Kreditsumme hat Axel etwa 1.400,00 EURO Schulden und das nur, weil er nicht richtig beim Vertragsschluss aufgepasst hat, nicht nur nicht richtig auf das beauftragte Inkassounternehmen reagiert hat, sondern die dortige Sachbearbeiterin übelst beschimpft und beleidigt hat und letztlich sogar den Überblick über die zahlreichen Emails und Postsendungen verloren hat.

Axel ist mal so richtig bedient!

Ernst gemeinter Hinweis – Umgang mit Straftaten durch Schuldner:

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH hält sich selbst nachweislich zahlreicher staatlicher Überprüfungen rigoros und ausnahmslos an alle gesetzlichen Vorgaben, sowie einen sachlichen bis kooperativen Umgang mit den Parteien einer Forderungssache. Vergreift sich ein Schuldner wie in vorstehendem Beispiel derartig mit strafrechtlicher Relevanz im Ton setzen wir eine “Null-Toleranz-Richtlinie” um und lassen solche Sachverhalte stets durch die zuständigen Behörden prüfen, bewerten und gegebenenfalls bis zu einer Entscheidung verfolgen.

Hinweis – BMS der Euro – Invest – Inkasso GmbH:

Hier im Beispiels hat – und das ist der 99,00 %- ige Regelfall – die anlassbezogene Prüfung der “Einwendungen” des Schuldners im Rahmen des Beschwerdemanagementsystems unseres Hauses in Bzug auf die konkrete Forderung ergeben, dass die Einwendungen von Axel rechtlich und tatsächlich nicht erfolgreich durchdringen. Die Dokumentation – nicht nur der fiktiven “MoneyFix Direct GmbH” ist überaus gut in Bezug auf Vertragsschluss, Vertragserfüllung, Rechnungslegung und Verzugsetzung weshalb das Inkassoverfahren im Beispiel auch nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung unverändert auftragsgemäß fortzuführen war.

Die Rechtsprüfung zur Forderungen durch Inkassounternehmen sind fachlich und tatsächlich mit denen durch einen qualifizierten Anwalt zu vergleichen. In tatsächlicher hinsicht fällt diese Prüfung seitens der Inkassounternehmen sogar deutlich versierter aus, da dem Inkassounternehmen oftmals deutlich mehr Unterlagen und Informationen zur Forderungssache vorliegen, als diese dem anwaltlichen Schuldnervertreter überhaupt vorzulegen wären, vgl. § 13a RDG.

Hinweis – anwaltliches Vorgehen:

Das Vorgehen der im Beispiel erwähnten hypothtischen Anwaltskanzlei entbehrte hier – wie in der Praxis unserer Erfahrung nach leider überaus häufig – nahezu jeglicher interner, ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung zwischen Anwalt und Axel, nur deshalb fiel anwaltlich überhaupt nicht auf, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorlag, gegen den ein außergerichtliches Anwaltsschreiben selbstverständlich keinerlei zu beachtende Wirkung entfalten konnte.

Sofern eine Anwaltskanzlei in solchen Fällen tatsächlich Gebühren gegenüber dem Mandanten – wie hier gegenüber Axel – abrechnen sollte, so stellen sich diese als fachlich aufgrund eines deswegen möglicherweise erkennbaren anwaltlichen Haftungsfalles wegen eines berufsrechtlichen Fehlers zumindest überaus fraglich dar und könnte mit entsprechender Argumentation zur Verweigerung der Zahlung des Gebührenanspruches – ggf. über die zuständige Rechtsanwaltskammer – führen.

Es gibt Anwälte, die seit Jahren glauben, dass – sofern nicht bereits eine Titulierung des Anspruches unerkannt vorliegen sollte, ein außergerichtliches Schreiben zur Forderungsabwehr gegenüber einem Inkassounternehmen ausreichen würde (zu den Fehlern solcher Schreiben haben wir bereits einen gesonderten Beitrag verfasst). Diese Ansicht ist praktisch überaus verfehlt, das beispielsweise die Auftraggeber unseres Hauses jährlich in steigenden Zahlen tatsächlich die gerichtliche Titulierung von Forderungen in streitig geführten Verfahren betreibt. Derzeit werden dort die Strukturen geschaffen, die auch in deutlich größerer Anzahl zukünftig in die Wege zu leiten.


Ist die Euro – Invest – Inkasso GmbH denn “ernst zu nehmen“?

Das vorstehende Beispiel ist der Versuch zahlreiche Thematiken des praktischen Alltags von Schuldnern und Inkassounternehmen abzudecken, jedoch in den einzelnen aufgeführten Bereichen weder Einzelfall noch als abschließende Spielwiese für Maßnahmen zu verstehen. Im Lichte der zahlreichen – meist fachlich fragwürdigen – Beiträge der Eigenwerbung mancher Anwälte unter Nennung unserer Firmierung, dürfte deutlich werden, dass die Euro – Invest – Inkasso GmbH nicht nur überaus marktaktiv ist, sondern dabei auch überdies eine ernome Reichweite und Sichtbarkeit im Internet inne hat.

Zurück zur Frage der Überschrift: “Sind wir denn nun “ernst” zu nehmen?”

Wir denken die Antwort lautet für uns eindeutig: “Ja”.

Diese Antwort ergibt sich für uns anhand und aus zahlreichen tatsächlichen, überwiegend rein praktischen Gesichtspunkten der uns beauftragten Forderungsbeitreibung:

  • Beitreibungsquote außergerichtlich
    • bei sachlich agierenden Schuldnern
    • bei fachlich korrekt anwaltlichen Schuldnern
  • Beitreibungsquote gerichtlich
  • Beitreibungsquote in der Vollstreckung
  • Schriftverkehr mit verschiedenen Behörden
  • Schriftverkehr mit unzähligen Gerichten
  • Schriftverkehr mit unzähligen Vollstreckungsorganen
  • Beschwerdestatistik BMS und deren Ergebnisse
  • Beschwerdestatistik BFIF e. V. und deren Ergebnisse
  • Beschwerdestatistik Aufsichsbehörde und deren Ergebnisse
  • Urteilsbegründungen in streitigen Verfahren zur Forderungen durch das jeweils erkennende Gericht in Bezug auf unsere Dienstleistung
  • strafrechtliche Verurteilungen von Schuldnern auf unsere Initiative
  • zivilrechtliche Verurteilungen von Schuldnern (hier abseits der eigentlichen Forderungsbearbeitung) zum Schutz unserer Reputation

Während sich die “Anwälte der Eigenwerbung” offensichtlich lieber nicht mit Größe der Branche anlegen wollen, versuchen sie es immer wieder auch mit unserem Hause – offensichtlich aufgrund des erst jungen Alters von “nur” knapp 5 Jahren des Bestehens. Dennoch merken diese Anwälte zunehmend, dass wir uns stets erfolgreich gegen deren Angriffe zur Wehr setzen und in diesem Kontext auch unsere Auftraggeber aus den Erfahrungen mit ihnen immer besser agieren. Sie werden es zukünftig deshalb zunehmend schwerer haben und wir kündigen – nicht erstmalig – verbindlich an, gegen unseriöse Beiträge und fachlich unqualifizierte Fallbearbeitung entsprechend proaktiv zunehmend – auch im Sinne des Verbraucherschutzes in Bezug auf betroffene Schuldner – in die Offensive gehen werden. Dies wird sich sicherlich nicht nur in Gegendarstellungen und Richtigstellungen äußern.

Durchsucht man das Internet, so findet man insbesondere belegt durch das jeweilige Datum der jeweiligen Veröffentlichung diverser Quellen, auch zunehmend die Antwort auf die Frage, ob man unser Haus “ernst nehmen sollte“. Machen Sie sich dahingehend gerne ein eigenes Bild und bemühen diesbezüglich die Sucher Ihrer Suchmaschine, Sie werden sicherlich eine eindeutige Antwort im Lichte der Gesamtschau über zahlreiche Quellen erhalten!

Einige Beispiele:

Ein mit uns in der Vergangenheit sehr “befreundeter” Verein aus Essen (über den wir auch bereits revanchierend bislang zumindest einmal in 2024 berichtet haben und zukünftig gesondert noch umfangreich und umfassend berichten werden) beschreibt uns exemplarisch in einer Überschrift eines TikTok Beitrages mit “Achtung! Kein Fake!“, ist zugleich verbreitend über unsere Rechtsform und unsere Mitgliedschaft beim BFiF e. V. berichtent aufgefallen (Beitrag dabei bereits vom 12.05.2022) und eine auf “Online-Recht” spezialisierte Kanzlei bietet ihre Hilfe in eigenwerbenden Beiträgen mit Bezug zu unserem Haus aktuell im Jahr 2024 an, um ausdrücklich “Waffengleichheit” für Schuldner durch “anwaltliche Beratung” uns gegenüber zu schaffen (die haben die Gleichstellung von Inkassounternehmen und Anwälten im Inkasso demnach endlich begriffen).

Selbst manche Anwälte, die auf öffentlichen online Portalen zu Dumpingpreisen und berufsrechtlich fragwürdig (vgl. § 49b Absatz 1 BRAO) und gegen gute Bewertungen im Portal selbst “rechtliche Beratung” durchführen, fassen sich in Tonfall und Inhalt dieser jeweiligen auch öffentlich für jeden einsehbaren “Beratungen” in neueren Fällen tatsächlich überaus sachlich und fachlich korrekter als dies bei einigen Vertretern solcher Anwälte in diesen Portalen in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Sogar ein Anwalt aus Thüringen widmet uns (dabei beileibe nicht als einziger Vertreter seines Berufsstandes) sogar mittlerweile exklusive Beiträge über unser Unternehmen und selbst das Bewertungsportal Trustpilot nimmt uns mittlerweile (auch aufgrund rechtlich durch uns durchgesetzter Zwänge gegen diese Portal) überaus ernst.

Sogar Goolge, sowie Bing ranken uns zwischenzeitlich in vielen Keywords überaus hoch und dabei – aufgrund der erkannten Qualität in unseren Beiträgen – im Falle von Google mittlerweile sogar in sogenannten “hervorgehobenen Snippets” in ihren Suchergebnissen. Sicherlich auch, weil wir mit unserer steigenden Anzahl an Veröffentlichungen auch zunehmend entsprechenden “Space” im Internet beanspruchen und dabei die – auch für Google unseriöseren Quellen schlichtweg verdrängen. Zudem dürfen die Gegner unseres Hauses auch nicht vergessen, dass wir auch rein marketingtechnisch sicherlich nicht gänzlich ahnungslos agieren und in dieser Hinsicht sicherlich schon ziemlich optimiert auftreten.

(Stand: 01.08.2024)
Beispiel 1 Google – hervorgehobenes Snippet in den Suchergebnissen
(Stand: 01.08.2024)
Beispiel 2 Google – hervorgehobenes Snippet in den Suchergebnissen
(Stand: 01.08.2024)
Beispiel 3 Google – hervorgehobenes Snippet in den Suchergebnissen
(Stand: 01.08.2024)
Beispiel 4 Google – hervorgehobenes Snippet in den Suchergebnissen

Hinweis zu den Ergebnissen der Google Suche:

Google ist immer dynamisch – auch und vor allem in seiner Suche und der Darstellung der konkreten Suchergebnisse. Manchmal haben wir auch bereits ja nach Tageszeit unterschiedliche Hervorhebungen aus unseren Quellen hervorgehobenen Snippets bei Google gefunden. Daher haben wir Ihnen die jeweilige Suchanfrage in den Abbildungen aufgeführt, damit Sie zum Stand 01.08.2024 etwa 16:00 Uhr auch erkennen können, wie Sie das Snippet – wenn es denn weiterhin von Google hervorgehoben wird – aufgefunden werden kann.

Wir finden immer wieder einmal – und haben in der Vergangenheit bereits vereinzelte – in Anzahl und Tendenz steigende Snippets zu uns uund aus unseren Quellen aufgefunden. Die vorstehend abgebildeten Beispiels sind weder abschließend noch vollzählig, sondern lediglich – wie die Einleitung schon aussagt – “Beispiele“, die wir ohne größere Suche in wenigen Sekunden auffinden konnten.

Ob Sie ein Inkassounternehmen als Schuldner ernst nehmen wollen, können und werden letztlich Sie selbst entscheiden. Dieser Beitrag soll Ihnen in Ihrer Stellung als Schuldner aufzeigen, dass wenn wir auftragsgemäß eine Forderung bei Ihnen beizutreiben haben, wir dies menschlich fair bis pragmatisch – sachlich, in der Sache selbst jedoch verbindlich und in gesetzlicher Art und Weise, im Zweifel auch in allen für Inkassounternehmen zulässigen rechtlichen Bereichen rigoros versuchen für unsere Auftraggeber durchzusetzen. Auch werden wir uns gegen Angriffe jeder Art stets mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Als anwaltliche Schuldnervertreter, die ein eigenes wirtschaftliches Geschäft im vermeintlichen Versuch einer angepriesenen Forderungsabwehr “wittern“, werden Sie feststellen, dass wir Ihre Fehler zukünftig (wie bereits ansatzweise durch uns begonnen wurde) schonungslos und umfassend offenlegen und Ihrem Mandanten diese auch leicht verständlich zur Kenntnis bringen werden, wenn Sie denn solche uns gegenüber auch aufzeigen. Sie werden bei fachlich korrekter und sachlicher Bearbeitung von Forderungssachen allerdings auch wahrnehmen, dass wir auf einvernehmliche Lösungen in der Praxis hinarbeiten und dahingehend auch gerne mit Ihnen verhandeln, denn nur so werden praktisch auch die besten Ergebnisse – auch im Sinne von Schuldnern – erzielt.

Als potentieller oder aktueller Auftraggeber können Sie uns sicherlich am Besten einschätzen und unsere Arbeitsweise, die Kommunikation unseres Hauses und nicht zuletzt auch die Realisierungsquote zum Maßstab heranziehen. Dahingehend stehen wir Ihnen intern gerne jederzeit innerhalb unserer Geschäftszeiten (und manchmal auch darüber hinaus) auf den gewohnten Kontaktwegen zur Verfügung.


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Updated on 2. August 2024

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