Gelber Brief vom Inkasso – die 100%-ige Wahrheit

Gelber Brief vom Inkasso - Transparenz im Inkasso
Gelber Brief vom Inkasso – Transparenz im Inkasso bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Gelber Brief vom Inkasso: Mit gelber Brief ist korrekterweise zunächst festzustellen, dass damit gemeint ist, dass ein normaler und normalfarbiger Brief in einem gelben Briefumschlag versendet wird. Gelbe Briefumschläge werden in Deutschland landläufig oft als ein Symbol für offizielle und wichtige Mitteilungen dargestellt und wahrgenommen. Sie werden häufig mit der Zustellung von behördlichen Dokumenten assoziiert und lösen bei Empfängern meist eine sofortige und erhöhte Aufmerksamkeit aus.

Doch ist die Verwendung gelber Umschläge allgemein oder gar durch Inkassodienstleister zulässig? Oder würde diese Nutzung durch ein Inkassounternehmen eine unzulässige Nutzung dieser Farbe bei Postsendungen darstellen?

Dieser Blogbeitrag beleuchtet – als Teil unserer Aufklärungskampagne 2024 – die Verwendung gelber Briefumschläge im Postverkehr und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen von allen denkbaren Seiten und insbesondere auf eine solche Nutzung der Farbe bei Briefumschlägen durch Inkassodienstleister.

Gelber Brief – wann wird er verwendet?

In der Praxis – wird der gelbe Brief, bzw. werden gelbe Briefumschläge sehr viel häufiger verwendet, als man denken würde. Behörden, Unternehmen und Privatpersonen verwenden diese im Schriftverkehr gleichermaßen. Wir beleuchten anschließend, wann welche Stelle solche Briefe in gelben Umschlägen versendet.

Förmliche Zustellung von Gerichts- / oder Behördenpost

Gelbe Briefe spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, da sie die förmliche Zustellung von Dokumenten sicherstellen. Diese Art der Zustellung wird in den §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)↗ geregelt und ist von Bedeutung, wenn der Zugang eines Schriftstücks nachgewiesen werden soll.

Die förmliche Zustellung durch einen gelben Brief wird in der Regel von Gerichten oder Behörden veranlasst, um sicherzustellen, dass der Empfänger rechtlich einwandfrei über wichtige Angelegenheiten informiert wird. Dies kann beispielsweise bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Ladungen zu Gerichtsterminen oder anderen wichtigen behördlichen Mitteilungen der Fall sein.

Das Datum auf dem gelben Umschlag ist dabei von großer Bedeutung, da es zur Berechnung von Fristen dient. Der Zeitpunkt der Zustellung des gelben Briefes löst eine Frist oder auch eine Rechtsfolge aus, wie zum Beispiel die Widerspruchsfrist bei Mahnbescheiden, die in der Regel zwei Wochen beträgt. Es ist wichtig zu betonen, dass die ordnungsgemäße Zustellung des gelben Briefes unabhängig davon ist, ob der Inhalt tatsächlich gelesen wurde. Es zählt allein die Tatsache der Zustellung.

Wie sieht ein mittels PZU zugestellter Brief aus?

Ein mittels Postzustellungsurkunde zugestellter Brief weist neben der gelben Farbe des Briefumschlages auf der Vorderseite ein Zustellungskästchen für die Eintragung von Zustellungsdatum und Unterschrift des Zustellers, sowie weitere zwei Kästchen für die “förmliche Zustellung“, in welchen weitergehende Umstände durch ankreuzen vermerkt werden können. Auf der Rückseite eines auf diese Art und Weise versendeten gelben Briefumschlages findet man einen “wichtigen Hinweis” zur förmlichen Zustellung und den damit verbundenen inhaltlich gesetzten Fristen innerhalb des Schreibens.

Genaueres zu dieser Zustellungsart und der entsprechenden optischen Umsetzung können Sie auf entsprechender Website im Infomaterial (Produktbroschüre) der Deutschen Post einsehen↗.

Gelber Brief - Förmliche Zustellung
Gelber Brief – Förmliche Zustellung mittels Postzustellungsurkunde

Post von Inkassounternehmen

Auch Unternehmen – sogar Inkassounternehmen – haben in der Vergangenheit bereits nachweislich einiger Internetquellen↗ Postsendungen an die entsprechenden Adressaten in gelben Briefumschlägen veranlasst. Dies kann auf mindestens zwei unterschiedlichen sich allerdings praktisch aufdrängenden Gründen beruhen. Wir beleuchten dahingehend beide Gründe etwas eingehender für Sie:

Normale Briefsendung per “gelber Brief” unzulässig?

Stellen wir uns einmal vor, beispielsweise Borussia Dortmund versendet Werbematerial oder Mitgliederinformationen per Post an Kunden oder Vereinsmitglieder. Welche Farbe wird dieser bekannte Verein dann wohl heranziehen? Sicherlich nicht unbedingt “königsblau” oder die Kombination von “rot und blau“, oder? Doch wohl eher gelb, vielleicht auch in der Kombination gelb und schwarz! Glauben Sie, wenn wie in unserem exemplarischen Beispiel mit Borussia Dortmund Mitgliederpost in gelben Briefumschlägen versendet werden ist dies unzulässig oder gar gegen irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?

Erst kürzlich haben wir von einer karitativen Einrichtung eine Postsendung in gelbem Briefumschlag erhalten, worin inhaltlich eine Patenschaft für ein Kind in einem Entwicklungsland beworben und angeboten wurde. Soll das denn tatsächlich unzulässig sein? Auch einige bekannte Energievorsorger nutzen für Werbemaßnahmen sogar vorsätzlich und nahezu ausschließlich gelbe Briefumschläge. Wirklich Unzulässig? Eher nicht, oder?

Glauben Sie wirklich, dass alle Bürobedarfsanbieter am Markt, die zumeist auch gelbe Briefumschläge an Endkunden verkaufen, sind Anstifter oder Beihelfer von unzulässiger Nutzung dieser Umschläge in der Praxis im Rahmen eines entsprechenden Postversands?

Besondere Zustellung der Briefsendung

Die Möglichkeit, Briefsendungen mit einer Postzustellungsurkunde der Deutschen Post zu veranlassen, steht grundsätzlich jedem offen. Dies umfasst sowohl Privatpersonen und Unternehmen als auch Behörden und Gerichte. Gemäß § 132 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗ können sogar Privatpersonen eine Zustellungsurkunde dergestalt nutzen, indem sie das zuzustellende Schriftstück an einen Gerichtsvollzieher in Deutschland senden und diesen beauftragen, die Zustellung an den Empfänger vorzunehmen.

Daher besteht auch eine solche Nutzungsmöglichkeit für Inkassounternehmen im Rahmen besonderer Zustellungsvariante mit erhöhtem Beweisgehalt vollkommen unproblematisch, da auch in Hinsicht Inkassounternehmen die Möglichkeiten und Rechte wahrnehmen dürfen wie jede andere private sonstige Stelle auch.

Post von Privatpersonen

Auch Privatpersonen dürfen grundsätzlich jede mögliche und denkbare Farbe bei Briefumschlägen in Alltagspostsendungen heranziehen, somit auch gelbe Briefumschläge. Stellen Sie sich einmal vor, wie trist und unromantisch beispielsweise Liebesbriefe per Postversand wären, wenn rosarote Briefumschläge plötzlich unzulässig wären. Stellen Sie sich einmal vor, man will dem Empfänger eine Freude machen und seine Lieblingsfarbe – beispielsweise gelb – nutzen und dies wäre unzulässig.

Bei Post von Privatpersonen steht es tatsächlich und rechtlich grundsätzlich frei, für ihre Korrespondenz Umschläge in jeder beliebigen Farbe zu verwenden. Die Wahl eines gelben Umschlags hat hier in der Regel keine rechtliche Bedeutung.

Welche Regelungen gibt es dazu?

Die Verwendung gelber Briefumschläge ist nicht explizit in deutschen Gesetzen geregelt. Der Versand von Briefen in gelben Umschlägen ist grundsätzlich für jeden zulässig, insbesondere werden dadurch keine staatlichen Marken- oder Warnzeichen durch den Versender solcher Briefumschläge genutzt oder verletzt.

Allerdings kann die Verwendung im geschäftlichen Verkehr unter Umständen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, wenn sie dazu dient, den Empfänger über die Bedeutung des Schreibens zu täuschen oder diesen im Rahmen besonders aggressiver Geschäftspraktiken unter Druck zu setzen.

Worin aber soll dabei beispielsweise die Täuschung praktisch liegen, wenn behördliche oder gerichtliche Briefe, versandt per gelber Postzustellungsurkunde lediglich auf verbindliche Fristen hinweisen und durch die Farbe aufzeigen, dass der Inhalt des Schreibens dahingehend wichtig ist und zur Kenntnis genommen werden sollte? Sollen privatrechtlich gesetzte Fristen, wenn diese privatrechtlich verbindlich gesetzt werden etwa weniger verbindlich kommuniziert werden müssen? Eine Täuschung kann daher rechtlich und tatsächlich nur vorliegen, wenn inhaltlich im Schreiben selbst zusätzlich der Eindruck für den Empfänger – ausgehend von einem objektiv durchschnittlichen Empfängerhorizont – erweckt wird, das Schreiben stamme auch von einer staatlichen Stelle. Dies wäre bei Inkassounternehmen schon spätestens unter Verwendung der Firmierung entkräftet.

Worin soll bei Inkassounternehmen nur durch die Verwendung gelber Briefumschläge ein besonders aggressives Vorgehen erkennbar sein? Für Fehlinformation zu und mangelnde Kenntnisnahme und Interpretation von Inhalten des auf diese Art versandten Briefes sind letztlich entweder fehlerhaft publizierende und aufklärende Stellen oder der Adressat solcher Schreiben verantwortlich.

Mythen in der Praxis und deren Quellen

Ein Monopol auf die gelbe Farbe bei Briefumschlägen zu Gunsten des Staates und seiner Behörden oder Gerichte besteht nicht. Demnach dürfen alle – auch privaten – Stellen Briefsendungen in gelben Briefumschlägen veranlassen.

Wichtig ist dabei lediglich, dass die optische Gestaltung der Briefsendung auf dem Briefumschlag selbst nicht eine Täuschung dahingehend erweckt, dass damit suggeriert und in die Irre geführt wird, die Briefsendung stamme von einer Behörde oder einem Gericht. Zusätzlich kann es notwendig sein, dass die Inhalte des Schreibens zusätzlich ausgewertet werden müssen um eine Täuschung durch die Nutzung gelber Briefumschläge festzustellen.

Woher kommen also die Mythen um ein “Monopol” auf den gelben Brief? Wir können uns dahingehend nur vorstellen, dass Ungenauigkeiten und / oder Aussparungen in Bezug auf Forenbeiträge bei Nennung von Zustellungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden als “gelber Brief“, sowie in Aufklärungsbeiträgen von Schuldnervertretern und verbraucherschützenden Stellen dazu führen, dass sich gesellschaftlich ein Irrglauben zur konkreten gelben Farbe von Briefumschlägen ergeben hat.

Haben wir gelbe Briefumschläge auch bereits genutzt?

Ja, in der Vergangenheit haben wir in Bezug auf konkret eine Forderungscharge den praktischen Versuch unternommen und alle in dieser Forderungscharge betroffenen Schuldner – es handelte sich um eine Charge in einem Umfang von 200 Forderungen – mit Briefen, verpackt in gelben Briefumschlägen anzuschreiben.

Dies haben wir zeitgleich auch in gleicher Anzahl mit roten, weißen und grauen Briefumschlägen in selbigem Zeitraum bei gleichem Auftraggeber und inhaltlich identischer Forderung versucht um anschließend zwischen allen verwendeten Farben einen Vergleich zu ziehen und insbesondere aus der Rückmelde- und Einzugsquote der betroffenen Forderungen Rückschlüsse zu ziehen.

Warum haben wir einmal gelbe Briefe versendet?

Gelbe Briefe weisen in Laiensphäre oftmals eine besondere Wichtigkeit auf, weshalb wir diese These im Rahmen eines Praxisversuches überprüfen wollten. Da wir im Vorfeld von Maßnahmen, die wir testweise zur späteren Auswertung auf rechtliche Zulässigkeit stets umfassend überprüfen, war dies auch ohne weiteres im normalen Briefverkehr – also nicht einmal im Wege besonderer Zustellung – möglich.

Interessanterweise zeigte sich trotz der These, dass die Gesellschaft gelben Briefumschlägen eine angeblich höhere Bedeutung zumisst, keine signifikante Steigerung von Rückmeldungen oder Zahlungen seitens der von unseren Schreiben in gelben Briefumschlägen betroffenen Schuldner.

Eine leichte Signifikanz ergab sich in diesem Testversuch allerdings tatsächlich bei Briefen in grauen Briefumschlägen aus Recyclingpapier. Die Rückmeldequote war bei diesen im kumulierten Mittel um immerhin knapp 3,8 % höher und die Zahlquote um 2,6 % höher, als in den jeweiligen anderen Referenzfarben.

Fazit zum Thema “gelber Brief

Ein “gelber Brief” kann in verschiedenen Formen vorkommen. Als normale Briefsendung und als besondere Zustellungsform. In normaler Briefsendung gibt es keine farblichen Vorgaben – es sind daher alle Farben zulässig. Wichtig ist nur, dass die Daten von Absender, Adressat und Frankierung durch die Verwendung der konkreten Farbe des Briefumschlages korrekt und einfach wahrgenommen werden können.

Bei korrekter Umsetzung von Versendung gelber Briefumschläge durch Privatpersonen, Unternehmen und sogar Inkassounternehmen ist die Verwendung dieser Briefumschlagfarbe (gelb) daher vollkommen unproblematisch zulässig und rechtlich wie tatsächlich unangreifbar. Ein wirtschaftlicher Mehrwert – durch vermeintlich dadurch erzeugte Wichtigkeit – hat sich dabei zumindest im Rahmen unseres Praxistests tatsächlich in Bezug auf die gelbe Farbe von Briefumschlägen allerdings tatsächlich nicht gezeigt.

Abschließend haben – zumindest wir – festgestellt, dass ein “gelber Brief” bei den durch uns angeschriebenen Schuldnern in der Praxis nicht den Eindruck erweckt hat, dass diesem insgesamt oder inhaltlich eine besondere oder sofortige Aufmerksamkeit geschenkt werden würde. Leider trifft dieser Umstand allerdings auch auf durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ausgelösten Postsendung im Rahmen förmlicher gerichtlicher Zustellung zu.

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Updated on 2. Juli 2024

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