**Haftungsausschluss:** Dieses Tool dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die **regelmäßige Verjährungsfrist** beträgt **drei Jahre** (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat.
Dieses Datum ist relevant, um festzustellen, wann der Anspruch **entstanden** ist.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres des **späteren** Datums (Entstehung oder Kenntnisnahme).