Überwachung - Nachhaltige Verantwortung

Überwachung von Forderungen | Euro - Invest - Inkasso GmbH

"Verwirf nichts, ehe du es untersucht hast."

Inkassounternehmen sind gesetzlich verpflichtet, jede Reaktion des auftragsgemäß kontaktierten Schuldners zu hinterfragen und letztlich auch hinsichtlich von etwaigen Zusagen des Schuldners zu überwachen. Dies erfolgt zweckmäßigerweise stets in der konkret betroffenen Forderungsakte dokumentiert um entsprechende Informationen beweiserheblich zugänglich zu halten.

Diese Maßnahme ist bereits in der Leistung “Prüfung” enthalten.

Reaktionen von Schuldnern Überwachen

Überwachung von Zahlungseingängen

Neben der reinen Überwachung von Zusagen des Schuldner im Rahmen schuldnerseitiger Reaktionen, werden eingehende Zahlungen von Schuldnern auch aufgrund von Zahlungsvereinbarungen überwacht um sicherzustellen, dass der konkret betroffene Schuldner die eingegangene Einigung beispielsweise aus einer Ratenzahlungsvereinbarung auch praktisch entsprechend der Einigungsinhalte umsetzt. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt eine lückenlose dahingehende Überwachung schlichtweg sicher, dass

Unter der sogenannten “Langzeitüberwachung” werden titulierte Forderungen überwacht. Dabei liegt bereits ein rechtskräftige und vollstreckbarer Schuldtitel vor, nur die praktische Durchsetzung ist aktuell aufgrund der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners noch nicht möglich.Die Verhältnisse eines Schuldners können sich in einem Zeitraum von wenigen Jahren dramatisch – auch ins Positive – verändern.

Da ein Titel praktisch sogar mehr als 30 Jahre lang↗ Gültigkeit beanspruchen kann, werden solche Forderungen durch Inkassodienstleister auch in zeitlichen Intervallen versucht im Wege der Vollstreckung gegen den Schuldner beizutreiben.

Wenn beauftragt werden dabei die stetig aufgrund der Titulierung anwachsenden Verzugszinsen auch vor Ablauf der Zinsverjährung gesondert gegen den Schuldner tituliert.

Titulierte Forderungen überwachen

Hinweis:

In der Praxis kann eine Überwachung sogar deutlich länger als “nur” 30 Jahre Sinn machen, weil es zahlreiche gesetzlich normierte Tatbestände gibt, die den Ablauf des Verjährungseintrittes zeitlich nach hinten verschieben können.