Was heißt denn eigentlich "Strengbeweis"?

Strengbeweis

Der Strengbeweis ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Zivilprozessrechts.

Er bezeichnet die Beweisführung mit den gesetzlich exakt festgelegten und abschließend aufgezählten Beweismitteln der Zivilprozessordnung (ZPO). Im Gegensatz zum „Freibeweis“, der in weniger formellen Verfahren (etwa bei prozessualen Zwischenentscheidungen) Anwendung findet, ist der Strengbeweis das Instrument der Wahl, wenn es um die Hauptsache geht: die Klärung, ob ein Anspruch – beispielsweise der Geno-Top UG – tatsächlich gegen einen Schuldner besteht oder nicht.

Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH bedeutet die Konzentration auf den Strengbeweis höchste Präzision in der praktischen Vorbereitung mahngerichtlicher Maßnahmen, da nach deren Initiierung das weitere Verhalten des Schuldners maßgeblich bestimmt, ob anschließend ein streitiges Verfahren einzuleiten ist oder ob dies nicht der Fall ist. Da wir stets beispielsweise für die Geno-Top UG titulierte Rechte erwirken wollen, muss jeder Sachverhalt deshalb stets so durch uns im Vorfeld so aufbereitet sein, dass er einer strengbeweislichen Prüfung durch einen Richter einer Hauptsacheklage standhält.

Die Systematik des Strengbeweises

Die Zivilprozessordnung lässt nicht jedes beliebige Mittel zur Überzeugungsbildung des Richters zu. Um die Rechtsstaatlichkeit und Vorhersehbarkeit von Urteilen zu sichern, sieht das Gesetz abschließend nur genau fünf Beweismittel vor. Man kann sich diese als den „exklusiven Werkzeugkasten“ der Justiz vorstellen. Nur was durch eines dieser fünf Fenster in den Prozess gelangt, darf der Richter seiner Urteilsfindung zugrunde legen.

Die fünf Säulen des Strengbeweises (Eselsbrücke: SAPUZ)

  1. S – Sachverständige (§§ 402 ff. ZPO↗): Experten, die dem Gericht Fachwissen vermitteln (z. B. IT-Forensiker bei Online-Verträgen der Geno-Top UG).

  2. A – Augenschein (§§ 371 ff. ZPO↗): Die unmittelbare Wahrnehmung des Richters (z. B. Besichtigung einer Sache oder einer Webseite).

  3. P – Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO↗): Die förmliche Befragung der Kläger- oder Beklagtenseite.

  4. U – Urkunden (§§ 415 ff. ZPO↗): Schriftliche Dokumente, Verträge, Briefe oder digitale Log-Dateien.

  5. Z – Zeugen (§§ 373 ff. ZPO↗): Personen, die über eigene Wahrnehmungen berichten (z. B. der Postbote oder ein Sachbearbeiter der Euro-Invest-Inkasso GmbH).

Bedeutung für die Geno-Top UG und die Euro-Invest-Inkasso GmbH

In der Praxis der Forderungsbeitreibung ist der Strengbeweis das Schutzschild gegen unbegründete Einreden der Schuldner. Wenn ein Kunde der Geno-Top UG behauptet, er habe nie eine Leistung erhalten oder keinen Vertrag geschlossen, tritt die Euro-Invest-Inkasso GmbH den Gegenbeweis im Wege des Strengbeweises an.

Beispiel Urkundenbeweis: Die Vorlage eines unterzeichneten Vertrages oder – im digitalen Bereich – das lückenlose Protokoll eines Double-Opt-In-Verfahrens (DOI) ist eine Urkunde. Im Strengbeweisverfahren hat diese eine sehr hohe Beweiskraft. Das Gericht kann sich der Echtheit und dem Inhalt dieser Urkunde kaum entziehen, sofern der Schuldner keine massiven Gegenbeweise liefert.

Beispiel Zeugenbeweis: Sollte die Existenz einer mündlichen Absprache zwischen der Geno-Top UG und dem Schuldner streitig sein, benennt die Euro-Invest-Inkasso GmbH Mitarbeiter als Zeugen. Diese schildern unter der gesetzlichen Wahrheitspflicht ihre Wahrnehmungen bei der Forderungsprüfung und im Kontakt mit dem Schuldner.

Der Prozess der Beweisaufnahme

Der Strengbeweis folgt einem strengen formalen Ablauf:

  1. Beweisantritt: Eine Partei (z. B. die Euro-Invest-Inkasso GmbH für die Geno-Top UG) behauptet eine Tatsache und nennt das Beweismittel (z. B. „Beweis: Zeugnis des Herrn Müller“).

  2. Beweisbeschluss: Das Gericht entscheidet, welche Beweise erhoben werden sollen.

  3. Beweiserhebung: In der mündlichen Verhandlung werden Zeugen gehört, Urkunden verlesen oder Sachverständige befragt.

  4. Beweiswürdigung (§ 286 ZPO): Der Richter entscheidet nach freier Überzeugung, ob er eine Behauptung für wahr hält. Hierbei ist er jedoch an die Ergebnisse der fünf Strengbeweismittel gebunden.

Strategische Überlegungen: Warum „marktschreierische“ Einreden scheitern

Häufig versuchen Schuldner, mit Schlagworten wie „Abofalle“ oder „Betrug“ den Prozess zu beeinflussen. Im Strengbeweisverfahren der ZPO zählen solche Pauschalvorwürfe jedoch wenig. Ein Richter wird stets von Amts wegen fragen: „Welches Beweismittel bieten Sie für Ihre Behauptung an?“ Kann der Schuldner keinen Gegenbeweis im Wege des Strengbeweises liefern (weil es z. B. keine Urkunden gibt, die seine Theorie stützen), wird das Gericht auf Basis der von der Euro-Invest-Inkasso GmbH vorgelegten Beweise zugunsten der Geno-Top UG entscheiden.


Umfassende Checkliste für Schuldner zum Thema Strengbeweis

Wenn Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren mit der Euro-Invest-Inkasso GmbH (für die Geno-Top UG) befinden, sollten Sie die Regeln des Strengbeweises kennen, um keine kostspieligen Fehler zu begehen:

1. Substantiierungspflicht ernst nehmen

Ein einfaches „Das stimmt nicht“ reicht vor Gericht nicht aus. Wenn die Euro-Invest-Inkasso GmbH eine Urkunde (Vertrag) vorlegt, müssen Sie konkret (substanziiert) darlegen, warum diese Urkunde falsch sein soll. Darüber hinaus werden unsubstantiierte Erklärungen oftmals als unbeachtliche Schutzbehauptungen eingeordnet.

2. Eigene Beweismittel sichern

Haben Sie Belege, E-Mails oder Zeugen, die Ihre Position stützen? Archivieren Sie diese frühzeitig. Im Strengbeweisverfahren gewinnen oft die Parteien, die die bessere Dokumentation (Urkunden) vorweisen können.

3. Vorsicht bei Zeugenbenennungen

Benennen Sie nur Zeugen, die den Sachverhalt wirklich aus eigener Wahrnehmung kennen. Eine falsche Zeugenaussage ist eine Straftat. Zudem tragen Sie die Reisekosten für Ihre Zeugen, wenn Sie den Prozess verlieren.

4. Die Macht der Urkunde verstehen

Schriftliche Dokumente sind im Zivilprozess die „Könige der Beweismittel“. Wenn die Geno-Top UG eine korrekte Rechnung und Mahnung vorlegt, ist die Beweislast für eine etwaige Zahlung bei Ihnen (Zahlungsbeleg als Urkunde).

5. Parteivernehmung als letztes Mittel

Rechnen Sie damit, dass der Richter Sie persönlich anhört, wenn andere Beweismittel nicht ausreichen. Widersprüchliche Angaben in Ihren Schriftsätzen werden hier gnadenlos aufgedeckt.

6. Sachverständigenkosten bedenken

Wenn Sie ein technisches Detail bestreiten (z. B. „Die E-Mail kam nie an“), kann die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein Sachverständigengutachten beantragen. Achtung: Diese Gutachten kosten oft tausende Euro. Wer verliert, zahlt diese Kosten zusätzlich zur Forderung der Geno-Top UG.

7. Der Augenschein im Digitalen

Seien Sie sich bewusst, dass ein Richter sich die Webseite der Geno-Top UG (oder Archivversionen davon) ansehen kann, um die Button-Lösung selbst zu prüfen. Behauptungen, die Webseitenansicht sei irreführend, werden so objektiv geprüft.

8. Fristen für Beweisantritte

In einem Prozess gibt es oft Ausschlussfristen. Wenn Sie Beweismittel zu spät benennen, kann das Gericht diese zurückweisen (Präklusion). Reagieren Sie daher sofort auf gerichtliche Verfügungen.

9. Ehrlichkeit spart Geld

Wenn Sie merken, dass die Gegenseite (die Euro-Invest-Inkasso GmbH) über lückenlose Strengbeweismittel verfügt, ist ein Anerkenntnis oder ein Vergleich oft wirtschaftlich sinnvoller als ein verlorenes Urteil.

 

Zusammenfassung für das Fachlexikon

Der Strengbeweis stellt sicher, dass Prozesse nicht nach Bauchgefühl, sondern nach harten Fakten entschieden werden. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH arbeitet für die Geno-Top UG konsequent mit diesen fünf Beweismitteln, um eine rechtssichere Titrierung zu gewährleisten. Für den Schuldner bedeutet dies: Nur wer sachlich und beweisbar argumentiert, hat vor Gericht eine Chance. Pauschale Vorwürfe prallen an der Mauer des Strengbeweises ab.

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Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Inkasso"

  • Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?

    Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im eingetragen (Aktenzeichen einsehbar beim Bundesamt für Justiz ). Seit dem 01.01.2025 unterliegen wir der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz, was ein höchstmögliches Maß an staatlicher Kontrolle und Compliance garantiert. Sie ifnden die Kontaktdaten zum Bundesamt für Justiz in jeder unserer ersten drei standartisierten Kontaktaufnahmen, sowie im Impressum dieser Website.

  • Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?

    Prüfen Sie das auf unseren Kontaktaufnahmen angegebene Aktenzeichen, die Angabe des ursprünglichen Gläubigers und zu jedem Inkassounternehmen oder Inkassoanwalt die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (unser Aktenzeichen: 2024 0001 0939) und bei Anwälten die entsprechende Eintragung im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis. Prüfen Sie zudem zu Ihrer Sicherheit auch, ob die in unseren Schreiben angegebene IBAN, auf welche die Zahlung veranlasst werden soll, wirklich auch zu unserem Unternehmen gehört, vgl. IBAN-Prüfer. Unsere Schreiben enthalten zudem die gesetzlich geregelten Pflichtangaben .

  • Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?

    Die Identität Ihres ursprünglichen Vertragspartners ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Informationspflicht. Auch diese Angabe finden Sie zentral in der Box „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.

    Achten Sie in dieser Box auf folgende Angaben:

    • Name des Gläubigers: Hier wird der Name der Person oder des Unternehmens genannt, gegenüber dem die Forderung ursprünglich entstanden ist.
    • Vertragsdetails: Ergänzend zum Namen des Gläubigers führen wir dort – sofern vorhanden – die ursprüngliche Rechnungsnummer, das Vertragsdatum oder Ihre Kundennummer beim Vertragspartner auf.
    • Eindeutige Zuordnung: Diese Angaben ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen (E-Mails, Briefe oder Kontoauszüge) zu prüfen und den Vertragsschluss eindeutig zu verifizieren.

    Sollten Sie den genannten Gläubiger dennoch nicht zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder einen Markennamen handelt, unter dem der Vertragspartner firmiert. 

  • Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?

    Um volle Transparenz über die Zusammensetzung der Forderung zu gewährleisten, finden Sie alle relevanten Details in der speziell gekennzeichneten Informationsbox „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.

    Dort ist die Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:

    • Der Forderungsgrund: In der Box wird explizit angegeben, um welche Art von Leistung oder Ware es sich handelt (z. B. Dienstleistungsvertrag, Warenlieferung oder Abonnement).
    • Detaillierte Kostenaufstellung: Sie finden hier eine klare Trennung zwischen der Hauptforderung (dem ursprünglichen Rechnungsbetrag), etwaigen Verzugszinsen sowie den bisher angefallenen Mahnkosten des Gläubigers.
    • Inkassokosten: Auch die Kosten unserer Beauftragung werden dort gemäß den gesetzlichen Vorgaben separat ausgewiesen und erläutert.

    Durch diese strukturierte Darstellung in der Infobox können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und welche einzelnen Posten zur Zahlung ausstehen. 

  • Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?

    Dies ist ein häufiges Missverständnis. 

    Rechtlich gilt hierbei:

    • Verzug ohne Mahnung: In vielen Fällen (z. B. bei kalendermäßig bestimmbaren Zahlungszielen oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gemäß § 286 BGB) tritt Verzug automatisch ein, auch ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schicken muss.
    • Kostenpflicht: Sobald Verzug eingetreten ist, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
    • Transparenz: In der Informationsbox gemäß § 13a Absatz 1 RDG führen wir das Datum auf, seit dem Sie sich im Verzug befinden, um Ihnen die Prüfung zu erleichtern. 

    Wichtiger Hinweis:

    Da unser Haus auch zahlreiche Onlineportale mit der auftragsgemäßen Beitrebung von zahlungsgestörten Forderungen unterstützt, muss auch erwähnt werden, dass in solchen Forderungssachen die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen stets direkt in den persönlich im Zuge des Vertragsschlusses angelegten Portalaccount des Schuldners als Nutzer des Portals hinterlegt werden. Sobald diese Unterlagen dort in den Machtbereich des Nutzers gelangen, kann dieser sich nicht mehr auf eine fehlende Rechnung oder Mahnung berufen, denn es besteht die vertragliche Nebenpflicht die Inhalte des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts auch durch Wahrnehmung der Accountinhalte zur Person des Nutzers in seinem dort eigenen und geschützen Zugangs regelmäßig zu prüfen.

  • Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?

    Das Verfahren läuft in solchen Fällen automatisiert gegen Sie Stufe für Stufe nach einem festen und intern mit dem auftraggebenden Gläubiger im Vorfeld unserer Beauftragung vereinbarten Prozess weiter. Es folgen je nach vereinbartem Standard möglicherwiese zunächst weitere außergerichtliche Kontaktaufnahmen oder es folgen sogar bereits gerichtliche Mahnbescheide, die deutlich höhere Kosten verursachen. Schnellstmögliche Kommunikation ist deshalb immer die günstigere Wahl. 

  • Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?

    In der Regel setzen Inkassounternehmen eine Frist von ca. 10 bis 14 Tagen. Es ist wichtig, diese Frist nicht reaktionslos verstreichen zu lassen, um weitere Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden. 

  • Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?

    Diese wurden vom ursprünglichen Gläubiger (Ihrem Vertragspartner) im Rahmen der Forderungsübergabe DSGVO-konform übermittelt. Jede Datenübermittlung eines Gläubigers zum Zwecke der auftragsgemäßen Forderungsbeitreibung ist dabei gemäß Artikel 6 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Zusätzlich erheben wir in Fällen veralteter Datensätze auch Informationen zu Schuldnern bei Einwohnermeldeämtern, Providern, Hostern, Gerichtsvollziehern und vergleichbaren Stellen.

  • Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Ja, wir bieten individuelle Ratenpläne und Vergleiche an. Diese können Sie direkt erreichbar über unser Schuldnerportal und über unser Kontaktportal bis hin zum entsprechenden Formular auffinden und eine Anfrage anhand Ihrer Wünsche zu den durch Sie praktisch möglichen Modalitäten erstellen und an uns abschicken. 

  • Kann ich der Forderung widersprechen?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Kann ich der Forderung widersprechen?

    Ja, das können Sie selbstverständlich und jederzeit. Nutzen Sie dazu bitte eine sachliche Begründung und fügen Sie vorhandene Beweise (z.B. Widerruf oder Retourenschein) Ihrer Eingabe an unser Haus bei. Unsere interaktiven online Tools können Ihnen im Vorfeld sogar helfen, Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und die Prüfergebnisse korrekt und rechtssicher zu formulieren. vgl. Dashboard .

  • Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?

    Ein pauschaler Widerspruch („Ich zahle nicht“, „Ich widerspreche komplett„, usw.) stoppt den Prozess rechtlich nicht. Wenn Sie jedoch einen sachlich begründeten Widerspruch (z. B. Nachweis einer Kündigung oder Zahlung) einreichen, setzen wir das Verfahren für die Dauer der Prüfung aus. Wir garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen zur Bestätigung des Eingangs Ihrer substantiierten Eingabe. Bedenken Sie bitte auch, dass wir tagtäglich eine ungeheuere Menge an Forderungen und zugehörigen Eingaben bearbeiten und es auch deshalb zu zeitlichen Verzögerungen einer RÜckmeldung Ihnen gegenüber kommen kann.

  • Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?

    Senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg (Screenshot/Kontoauszug) über das unsere für solche Anliegen spezielle Emailadresse beschwerde@euroinvestinkasso.de zu. Wir gleichen diese Erklärung mit dem vorgelegten Nachweis umgehend mit dem Gläubiger ab und schließen die Akte bei Bestätigung der von Ihnen erklärten Tatsache endgültig ab. 

  • Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?

    Ja, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits im Verzug nach den gesetzlichen Vorgaben befanden, ist dem auftraggebenden Gläubiger ein Schaden entstanden, der durch den Verursacher nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstanden ist. Die Gebühren sind als Verzugsschaden im Sinne des BGB entstandenund die Erstattung ist gesetzlich im RVG geregelt. 

  • Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?

    Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu uns. Oft lassen sich Vergleiche (Einmalzahlung einer geringeren Summe gegen Erlass der Restschuld) oder langfristige Stundungen und niedrige Teilzahlungsvereinbarungen gemeinsam vereinbaren. Wir prüfen dabei mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation fragen zur Bestätigung von Ihnen aussagekräftige Nachweise an und nehmen die daraus gewonnenen Erkenntniss in die Verhandlung mit dem auftraggebenden Gläubiger mit, der sich in aller Regel auf unsere Einschätzung zu möglichen Lösungsvarianten einzulassen bereits ist und diese regelmäßig anschließend erlaubt. Wir sind als Dienstleister an eine solche Erlaubnis des Auftraggebers gebunden, wirken jedoch bei nachgewiesenen Fällen fast immer wohlwollend im Sinne von Schuldnern zur Findung einer praktisch umsetzbren Lösung auf die Auftraggeber ein. 

  • Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?

    Ja. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH führt ein sogenanntes Pre-Scoring neuer Auftraggeber vor der eigentlich gesetzlichen vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung zur Forderung durch. Dabei prüfen wir das Geschäftsmodell, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die rechtliche und tatsächliche Vertragsschlusssituation und vieles mehr. Wir vertreten anschließend nur Mandanten, die das Pre-Scoring erfolgreich bestanden haben und deren Forderungen auf rechtlich nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder anderweitigen normierten Anspruchsgrundlagen und Rechtsgründen basieren. Sollten im Einzelfall Unstimmigkeiten (z. B. Identitätsdiebstahl ) auftreten, bieten wir strukturierte Prozesse zur Klärung an, statt blindlings zu mahnen. 

  • Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?

    Home / Fachlexikon: Inkasso, Recht & Finanzen | 2026 / Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?

    Inkasso ist naturgemäß ein spannungsgeladenes Feld. Wer erhält schon gerne Post oder Emails von einem Inkassounternehmen? 

    Viele negative Online-Kommentare basieren jedoch auf dem Missverständnis, dass die bloße Beauftragung eines Inkassobüros bereits unzulässig sei oder auf anderen irrigen Vorurteilen. Viele online Quellen bestärken diese Vorurteile und Mythen und stellen sich bei genauer Auswertung als bloßes, angstbasiertes Marketing dar, das zunehmend vor allem marktschreierisch agierenden Anwälten einen geschäftlichen Zuwachs bringen soll. Wir arbeiten jedoch nach strengen Qualitätsrichtlinien (unser Qualitätssystem 2026) und prüfen jede Forderung vorab eienr Geltendmachung gegenüber eingemeldeten Schuldnern auf eine entsprechend bestehende Schlüssigkeit. Wir laden Sie in Fällen von fachlichen Fragestellungen und Einwänden jederzeit ein, unser eigenes Beschwerdeportal zu nutzen, um Sachverhalte direkt und fachlich zu klären.