Parteivernahme
Die Parteivernahme ist eines der fünf gesetzlichen Strengbeweismittel der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei wird eine der Prozessparteien (Kläger oder Beklagter) durch das Gericht förmlich zu den beweisbedürftigen Tatsachen vernommen.
Im Forderungseinzug der Euro-Invest-Inkasso GmbH wird dieses Mittel insbesondere dann beantragt, wenn ein Schuldner im Prozess beispielsweise gegen die OVM GmbH unsubstantiierten oder in sich widersprüchlichen Vortrag leistet. Durch die förmliche Vernehmung der Partei durch das Gericht – oft unter Androhung oder Abnahme eines Eides – wird der Wahrheitsgehalt der Behauptungen gerichtlich geprüft.
Definition (Bezug zum Gesetz)
Die Parteivernahme ist in den §§ 445 ff. ZPO geregelt und dient als subsidiäres (nachrangiges) Beweismittel:
Vernehmung des Gegners (§ 445 ZPO↗): Eine Partei kann die Vernehmung des Gegners über Tatsachen beantragen, die sie selbst beweisen muss. Dies ist besonders wirksam, wenn der Schuldner Tatsachen bestreitet, die nur er selbst wissen kann.
Vernehmung von Amts wegen (§ 448 ZPO↗): Wenn das Gericht nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel (z. B. Zeugen oder Urkunden der OVM GmbH) noch keine Gewissheit erlangt hat, kann es eine Partei von sich aus vernehmen.
Substantiierungspflicht: Eine Parteivernehmung ersetzt keinen substantiierten Sachvortrag. Widerspricht sich der Schuldner in seinen Schriftsätzen, nutzt der in Untervollmacht bestellte Prozessvertreter der Euro-Invest-Inkasso GmbH die Parteivernehmung, um diese Widersprüche vor Gericht offenzulegen.
Bedeutung im Inkasso für die Euro-Invest-Inkasso GmbH
In gerichtlichen Verfahren beispielsweise der OVM GmbH erleben wir oft, dass Schuldner den Vertragsschluss oder den Erhalt von Leistungen pauschal („ins Blaue hinein“) in der Parteivernahme bestreiten, manchmal sogar aufgrund von Fehlleitungen durch online auffindbare Werbebeiträge von Anwälten. Hier setzt die Strategie unserer Prozessvertreter an:
Aufdeckung von Schutzbehauptungen: Wenn der Schuldner widersprüchlich vorträgt (z. B. erst behauptet, er habe den Vertrag nicht unterschrieben, später aber einwendet, die Leistung sei mangelhaft), beantragt der Prozessvertreter der Euro-Invest-Inkasso GmbH dessen Parteivernehmung.
Unmittelbarkeit der Vernehmung: Vor dem Richter muss der Schuldner persönlich Rede und Antwort stehen. Der geschulte Blick des Gerichts und die gezielten Fragen unseres Vertreters führen oft dazu, dass der Schuldner seine unwahren Behauptungen fallen lässt.
Eidesstattliche Versicherung: In Ausnahmefällen kann das Gericht die Partei beeidigen (§ 452 ZPO↗). Eine Falschaussage unter Eid ist ein Verbrechen und stellt ein massives Risiko für den Schuldner dar.
Fallbeispiel
Die OVM GmbH klagt beispielsweise auf Zahlung einer Dienstleistung. Der Schuldner lässt über seinen Anwalt vortragen, er habe die OVM GmbH nie beauftragt. Gleichzeitig legt er jedoch E-Mails vor, in denen er um einen Aufschub der Zahlung gebeten hatte. Der von der Euro-Invest-Inkasso GmbH beauftragte Prozessvertreter weist auf diesen massiven Widerspruch hin und beantragt die Parteivernehmung des Schuldners. In der mündlichen Verhandlung konfrontiert der Richter den Schuldner mit seinen eigenen E-Mails.
Da der Schuldner nun persönlich und wahrheitsgemäß aussagen muss, gibt er den Auftrag schließlich zu. Der widersprüchliche Vortrag ist entlarvt. Die Forderung der OVM GmbH wird tituliert, und der Schuldner trägt neben der von Beginn an beanspruchten Gesamtforderung nun auch noch sämtliche Prozesskosten.
Checkliste für Schuldner und Gläubiger
Wahrheitspflicht: Auch als Partei sind Sie im Prozess zur Wahrheit verpflichtet (§ 138 ZPO↗). Widersprüchlicher Vortrag gefährdet Ihre Glaubwürdigkeit und führt oft zur Parteivernehmung.
- Strafrechtliche Risiken: Ein Parteivortrag, der sich als erwiesenermaßen falsch darstellt kann durch das Gericht auf als Versuch einer Täuschung des Gerichtes gewertet werden. Nicht selten haben wir bereits erlebt, dass Schuldner in einer gerichtlichen Verhandlung, der wir als Zeuge beigewohnt haben, mehrfach zur Wahrheit ermahnt wurden und in Ausnahmefällen sogar ausdrücklich auf die strafrechtlichen Konsequenzen des aktuellen Vortrages hingewiesen wurde.
Prozessrisiko: Werden Sie als Partei vernommen und stellt das Gericht eine Lüge fest, verlieren Sie den Prozess der OVM GmbH und riskieren wie vorstehend erläutert sogar in Ausnahmefällen strafrechtliche Ermittlungen.
Substantiierung: Ein einfaches „Ich weiß von nichts“ reicht objektiv schlichtweg nicht mehr aus, wenn die Euro-Invest-Inkasso GmbH bei Übergabe der Unterlagen an die Prozessvertretung bereits Urkunden oder Zeugen umfassend durch Einholung, Auswertung und Sortierung vorbereitet hat.
Kosten der Vernehmung: Auch für die Parteivernehmung können Reisekosten anfallen, die der Unterliegende des Rechtsstreits der Gegenseite am Ende erstatten muss.
Professionelle Vertretung: Die Euro-Invest-Inkasso GmbH arbeitet mit erfahrenen Prozessvertretern zusammen, die das Beweisrecht der ZPO beherrschen und die OVM GmbH vor unlauterem Prozessverhalten im Vortrag der Gegenseite bei Parteivernahme schützen.

