Was heißt denn eigentlich "Gewahrsam"?

Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche und vom Willen getragene Herrschaft über eine Sache, deren Reichweite sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.

Es müssen daher 3 Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  1. Herrschaftsverhältnis,
  2. Herrschaftswille und
  3. Herrschaft nach Verlehrsanschauung.
Transparenz im Inkasso

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Rechtsabteilung (Compliance)

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