Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche und vom Willen getragene Herrschaft über eine Sache, deren Reichweite sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.
Es müssen daher 3 Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Herrschaftsverhältnis,
- Herrschaftswille und
- Herrschaft nach Verlehrsanschauung.

