Werbung einmal ehrlich hinterfragt | Schuldenprävention 2024

Werbung als Thema in der Schuldenprävention - Inkasso sozial mit der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Werbung als Thema in der Schuldenprävention – Inkasso sozial bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Werbung als Themenbereich in der Schuldenprävention: Haben Sie sich schon einmal bewusst gemacht, wo uns im Leben, im Alltag und selbst in unseren eigenen Wohnungen Werbung↗ begegnet? Haben Sie sich dabei auch schon einmal damit beschäftigt, wie wir tagtäglich durch Werbung in unserer konkreten Lebensführung manipuliert und beeinflusst werden? Haben Sie schon einmal Werbeversprechen im Anschluss an eine durch die Werbung ausgelöste Kaufentscheidung in der Praxis überprüft?

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema Werbung aus der Perspektive der Schuldenprävention. Es werden dabei auf die Zielsetzungen, Wirkungen und Techniken von Werbung für Sie im Rahmen einer Aufklärung eingegangen, die wichtigsten Werbeformen aufgeführt und Werbung als solche für Sie überhaupt einmal erkennbar gemacht und hinterfragt.

Und man sieht Werbung, wohin man auch schaut, denn auf Werbung ist unsere Wirtschaft aufgebaut und es gibt Werbung für alles, was man nicht braucht, damit man fährt, anders riecht und dabei raucht.

Auszug aus dem Songtext – „Insel“ – Farin Urlaub Racing Team

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher im Rahmen von Schuldenprävention im Konsumverhalten gezielt aufzuklären, damit aus Verbrauchern bestenfalls nicht zukünftig Schuldner werden, die im Rahmen der eigenen marktaktiven Inkassodienstleistungen auftragsgemäß konktaktiert werden müssen. Auch sollen Schuldner durch die Sensibilisierung im Rahmen dieser Beitragsreihe erkennen, wo die bisherigen Konsumverhaltensfehler möglicherweise zu den bestehenden Schulden geführt haben um daraus für die Zukunft ein verständigeren Umgang im Rechtsverkehr abzuleiten.

Was bewirkt Werbung und wie funktioniert sie?

Werbung begegnet uns überall in unserem Leben. Ihr Ziel ist es, ein Produkt oder eine Dienstleistung von vergleichbaren Produkten oder Dienstleistungen anderer Anbieter abzugrenzen, das Produkt oder die Dienstleistung attraktiver darzustellen, Aktualität und Präsenz des Produktes oder der Dienstleistung zu verdeutlichen und für den Anbieter den daraus abgeleiteten Umsatz durch Steigerung einer Kaufbereitschaft der Zielgruppe zu erhöhen. Darüber hinaus soll durch Werbung auch eine positive Gefühlslage und Einstellung einem konkreten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung gegenüber, sowie ein entsprechendes Image dazu erzeugt werden.

All dies soll dabei nicht zuletzt die Emotionen der durch Werbung betroffenen Menschen auslösen und Bedürfnisse (Luxusbedürfnisse) dieser Menschen wecken. Man kann also feststellen, dass vor allem in letztgenannter Hinsicht Werbung auch von Anbietern von Produkten oder Dienstleistungen bewusst und vorsätzlich zur gezielten, sowie psychologisch fundierten Manipulation von Menschen eingesetzt wird.

Wie stehen Sie beispielsweise zur Marke „Apple„? Haben Sie schonmal abends beim Abschalten nach einem langen und anstrengenden Tag beispielsweise eine Netflix Serie angesehen und festgestellt, dass am linken oberen Rand irgendwas über „Produktplatzierungen“ ziemlich kurz eingeblendet wurde? Anschließend hält der Hauptcharakter der Serie (meist vollkommen grundlos, weil das Drehbuch nicht besonders einfallsreich geschrieben wurde) erst einmal gut sichtbar das Getränk einer bestimmten und bekannten Marke und trinkt (zumindest für den Betrachter) genüsslich davon, bevor er sich an seinen neumodisch-modernen Schreibtisch (einer schwedischen Möbelmarke) setzt und erstmal den „Apple PC“ aufklappt.

Auch Produktplatzierungen sind Werbung und das sogar bei dem angeblich doch so werbefreien Netflix Abo … schon spannend, oder? Macht es wirklich einen Unterschied, ob die Serie eine „Werbepause“ für Werbung hat oder Werbung in der Serie selbst ohne separate Unterbrechung platziert wird?

In Folge sucht man vielleicht wirklich mal nach einem neuen PC oder einem Schreibtisch oder dem Getränk dieser Marke – in der digitalisierten Welt natürlich vorwiegend online – und setzt dabei sowohl in der Websuche, als auch auf den Zielseiten sogenannte „Cookies“ bei den Seitenbetreibern, die wiederum bewirken, dass einem überals und ständig genau solche Produkte anschließend im Internet angezeigt werden. Manch einer fühlt sich da dann auch (nicht ganz zu Unrecht) verfolgt oder gar abgehört.

Haben Sie nicht auch bei der Werbung für die Kinderriegel vollkommen surreal – sogar als erwachsene Person – Sympathien für den Schokoriegel, und freuen sich wenn er das Milchglas heiratet? Warum denken Sie ist die Frisur von Mister Proper schlicht eine haarlose Glatze? Warum macht „Twix“ so einen riesen Wirbel um die „linke“ und die „rechte“ Hälfte der Schokolade in der gemeinsamen Verpackung, obwohl doch beide Riegel genau gleich sind? Verleiht „RedBull“ wirklich Flügel? Warum ist Milka so versessen auf die „lila Kuh„? Solche Fragen könnten wir schier endlos weiterführen und dabei ist die Lösung jeweils in etwa gleich:

Es sollen Ihre Gefühle, Gedanken und Begierden bewusst angesprochen und unterbewusst positiv hinterlegt werden: Romantik im Leben wünscht sich doch fast jeder, darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Kinder Riegel Charaktere (die darüber hinaus sogar optisch überaus niedlich sind) einen solchen Moment oder die Geschichte dazu visualisieren. Haarlosigkeit mit glänzender Glatze galt schon im alten Ägypten als Merkmal größtmöglicher Hygiene und wenn man öffentlich zwei komplett gleiche Dinge miteinander vergleicht, drückt man damit zwar vordergründig aus, es könnte ein Unterschied bestehen, zwischen den Zeilen meint man aber eigentlich, dass man doppelt so viel bekommt und beides absolut gleich „toll“ ist. Hätten Sie diese Umstände in vorgenannten Beispielen bewusst erkannt oder nur unbewusst so empfunden?

Warum ist man von vom Spee Fuchs (Megaperls), Dieter Bohlen als Promi für Waipu TV, der angeblich in Deutschland meistverkauften Matratze von Bett1 oder der Bion3 Werbung mit Felix Neureuhter dagegen vielleicht sogar eher genervt? Was läuft bei dieser Werbung anders oder gar falsch ab, dass der Mensch, der diesen Spots ausgesetzt ist, eher Abstand im Alltag davon nehmen wird? Diese Spots transportieren die darin gemeinten Gefühle nicht oder nicht richtig oder zuviel und übertrieben. Menschen bemerken das praktisch meist sogar nur unterbewusst.

Auch die Häufigkeit einer Ausstrahlung kann zu einer Überflutung und damit zu einem unterbewussten Gefühl der Nervigkeit führen und mal ehrlich, der Spee Fuchs ist wirklich vergleichen mit anderen Werbemasskottchen weder optisch noch akustisch so richtig niedlich, oder?

Kleines Experiment für Sie!

An dieser Stelle wollen wir Ihnen vorstehendes einmal durch ein kleines praktisches Experiment verdeutlichen, an dem wir Sie bitten sich zumindest gedanklich wirklich einmal darauf einzulassen und dabei mit zu machen, bzw. daran teil zu nehmen. Vielleicht sind Sie überrascht, was dieses Experiment über Sie offenbaren kann.

Spielregeln / Einstieg in das Experiment

Die Sportschuhe welcher Marke bevorzugen Sie: Adidas oder Nike?

Welche drei Marken tragen Sie aktuell am Körper?

Warum tragen Sie gerade ausgerechnet diese Marken?

Nennen Sie 3 Hersteller von Tiefkühl Fischstäbchen.

Welche TV Werbung, konkret welcher Spot fällt Ihnen gerade am schnellsten ein?

Bei welcher TV Werbung schalten Sie regelmäßig den Sender um?

Warum schalten Sie bei der vorstehenden TV Werbung so regelmäßig um?

Die vorstehenden Fragen und aufklappbaren Grundsätze sollen Sie als Spitze zu einem schier endlos großen Eisberg darauf sensibilisieren, dass Sie tagtäglich einerseits mit Werbung konfrontiert werden und andererseits von dieser auch positiv oder negativ manipuliert werden. Was Sie alles so mit sich machen lassen!

Ziel sollte es sein, dass wir alle lernen mit Werbung richtig umzugehen, diese überhaupt als solche zu entlarven lernen und unsere anschließenden Entscheidungen im Rahmen von Konsumausgaben auf Argumente abseits von bloßer Werbung fällen. Dies sind die Maßnahmen zur Schuldenprävention in Zusammenhang mit Werbung.

  • Werbung als solche erkennen,
  • Werbung bewusst wahrnehmen,
  • Werbung inhaltlich hinterfragen und
  • anschließend Entscheidungen auf Argumente abseits von bloßer Werbung fällen.

Werbung erkennen

Werbung kann über jedes Medium und auf jedem denkbaren Weg stattfinden, manchmal eindeutig erkennbar, manchmal gut getarnt und „zwischen den Zeilen„. Ziel von bewusster Finanzbildung im Bereich der Schuldenprävention ist es deshalb, dass wir zunächst lernen müssen, jede Werbung auch eindeutig als eine solche überhaupt zu erkennen.

Nehmen wir dazu einmal exemplarisch – und zu unserem Hause passend – eine Stimme einer anwaltlichen Schuldnervertreterin, die gelegentlich unter dem Deckmantel „fachlicher“ Publikation über Teile unserer Auftraggeber – mal mit, mal ohne und sogar mal unter falscher Bezugsetzung auch zu unserem Hauses – online berichtet.

Gemeint ist dabei exemplarisch ein aktuelles Praxisbeispiel speziell und konkret Frau RA´in Virabell Schuster. Wir sehen uns dahingehend einmal den von Ihr am 09.07.2024 über das Portal „anwalt.de“ veröffentlichten Beitrag mit dem reißerischen Titelzusatz „Vorsicht bei vermeintlichen Kreditangeboten!“ an und hinterfragen diesen einmal auf eine Eigenschaft als „Werbebeitrag“ und die dabei verwendeten Stilmittel der praktizierten Werbung.

Hinweis: Es geht hier in diesem Beitrag, bei diesem konkreten Beispiel tatsächlich nur um die Eigenschaft des Beitrages dieser Rechtsanwältin als Werbung und nicht um die sonstigen Inhalte oder vorsätzlichen Auslassungen oder fachlichen Fehler, da wir für Sie dahingehend in gesondertem Beitrag auswertend in der für uns mittlerweile bekannten Art und Weise berichten.

Werbung - Beitrag RA´in Virabell Schuster vom 09.07.2024 via anwalt.de
Werbung – Beitrag RA´in Virabell Schuster vom 09.07.2024 via anwalt.de

Kurze 2 Minuten gesamte, geschätzte Lesezeit, die Verwendung einer überaus einfachen Sprache und eine polemisch „fesselnde Überschrift„. Dieser Beitrag umfasst – was für einen angeblich fachlich geprägten (fachliche Aufklärung wird berufsrechtlich sogar normiert gefordert) Beitrag erstaunlich wirkt lediglich inklusive Überschriften, Veröffentlichungsdatum und Darstellung der geschätzten Lesezeit nur 375 Wörter oder 2.850 Zeichen (Leerzeichen dabei mitgerechnet), verteilt auf 14 (html) Absätze und 45 Zeilen (Text wurde dazu durch uns kopiert, in Word eingefügt und anschließend durch Word – „Überprüfen“ – „Wörter zählen“ für Sie ausgewertet).

Der Einstieg berichtet von einer stilistisch bewusst durch die Verfasserin nicht näher definierten, angeblichen Anzahl von „immer häufiger berichtenden Betroffenen„, also nicht von irgendwelchen allgemeinen Menschen, sondern von speziellen Menschen, die von irgendetwas „betroffen“ sein sollen.

Es wird anschließend überaus kurz und bewusst in Laiensprache angedeutet, von was diese Menschen denn angeblich betroffen sein sollen und die Dienstleistung als solche, die Betroffenen nun angeblich drohen sollte ausdrücklich als positiv dargestellt um anschließend ein Verhalten der im Beitrag als „bösen Seite“ angedeuteten Firma anzudeuten, da diese angeblich die Betroffenen „getäuscht haben soll„.

Dann wird das Unheil der „Betroffenen“ in Form einer ins Haus „flatternden Rechnung“ beschrieben um anschließend mitzuteilen, dass die, diesen Beitrag publizierende Anwältin kostenlos die von „Betroffenen“ eingehenden Zahlungsaufforderungen bewerten würde um gegebenenfalls anschließend Hilfe bieten zu können (dahingehend ist nicht die Rede von kostenloser Hilfe).

Bewertet man diese Inhalte unter dem Aspekt der Werbung, fällt auf, dass bei „Betroffenen“ hier inhaltlich nahezu ohne jedwedes tatsächliches Argument oder auch nur eine fundierte Tatsachendarstellung, die man auch praktisch nachvollziehen könnte ein Gefühl der Hoffnung auf (anwaltliche) Hilfe vermittelt wird. Rein werbetechnisch ist dieser Beitrag auch für den durchschnittlichen Leser einfach verständlich und suggeriert „kostenlose anwaltliche Hilfe“ was sicherlich für einige Nutzer des Beitrages dazu führen wird, dass diese sich bei der Anwältin melden werden.

Aus der Perspektive der Werbung ist die im Beitrag genannte Hilfe der Anwältin das beworbene Produkt in Form einer Dienstleistung für „Betroffene„. Das ist alles gut und auch gute Werbung im Sinn von Marketingstilmitteln, wenn auch überaus limitiert in Hinsicht auf die konkrete Zielgruppe der „Betroffenen„. Die Werbung nutzt dabei auch mit „anwalt.de“ ein Portal, dass überaus gut suchmaschinenoptimiert ist und laut AGB und Vertragsinhalt des Portals und den vertraglich angeschlossenen Anwälten ausdrücklich als „Werbeportal“ fungieren soll. Werbetechnisch alles richtig gemacht.

Hätten Sie erkannt, dass dieser Beitrag letztlich lediglich Werbung und nicht etwa fachliche Aufklärung ist und sein soll?

Immer wenn kaum tatsächliche Informationen erkennbar werden, die Stilmittel der Werbung eingesetzt werden, eine Zielgruppe bewusst angesprochen wird, die abschließend latent zu einer Handlung motiviert werden soll, die – wie hier – Kontakt herstellen soll um anschließend nach kostenloser Bewertung ein kostenpflichtiges Mandantsverhältnis zu begründen, liegt Werbung vor. Ziel dieses Beitrages ist es gerade erkennbar nicht, fachlich zu informieren, aufzuklären oder gar Hilfe im Beitrag zur Selbsthilfe bereitzustellen, sondern es wird einzig so viel vorgetragen und preisgegeben, wie gerade nötig erscheint, damit die Zielgruppe Kontakt aufnimmt, dies nicht zu irgendjemandem, sondern ausdrücklich nur zur publizierenden Anwältin. Die Dienstleistung der konkreten Anwältin steht demnach in dem hier exemplarisch thematisierten Beitrag absolut und deutlich erkennbar im alleinigen Mittelpunkt.

Hinweis zum Berufsrecht der Rechtsanwälte (Werbung):

§ 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) schreibt Rechtsanwälten vor, dass Werbung nur dann erlaubt sein soll, wenn diese über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Ergänzt wird diese Vorschrift u. a. durch § 6 Absatz 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Sachliche Unterrichtung ist dabei im Zuge der einschlägigen Rechtsprechung auch oftmals als sachliche „Aufklärung“ zu verstehen. Ob und inwiefern der Werbebeitrag hier dem gesetzlichen Gebot entspricht vermögen wir aus unserer Perspektive nicht einzuschätzen, da dies nur die für die konkrete Rechtsanwältin zuständige Rechtsanwaltskammer prüfen und bewerten kann. In gesondertem Beitrag gehen wir auf die Publikationen dieser Anwältin gesondert ein und geben dahingehend eine unverbindliche Meinung unsererseits unter Darlegung der tatsächlichen Auslassungen in tatsächlicher Hinsicht ab.

Werbung hinterfragen

Werbung soll wie vorstehend bereits angedeutet oder sogar ausdrücklich aufgezeigt manipulieren. Nichtsdestotrotz ist Werbung in unserem Wirtschaftssystem unentbehrlich, weshalb es Ziel für jeden von uns sein muss, mit der enormen Reizüberflutung durch die Werbung einerseits klar zu kommen und andererseits die Werbung auch verständig für uns bewusst selbst zu hinterfragen.

Sie sollten den Inhalt der Werbung, die für Sie relevant ist zukünftig detailliert hinterfragen. Spricht die Werbung Sie in tatsächlicher Hinsicht ausdrücklich an? Sind die dargestellten Tatsachen mit denen, die für Sie gerade von Belang sind überein? Ist die Beschreibung von Tatsachen konkret oder sehr allgemein und abstrakt gehalten? Warum werden möglicherweise Tatsachen nicht konkret abgebildet – reines Stilmittel oder bewusste Erweiterung der möglichen Zielgruppe? Sind die in der Werbung genannten Tatsachen richtig und vollständig oder fehlerhaft und unvollständig?

Nur wenn Sie Werbung in Bezug auf die darin genannten Tatsachen gezielt hinterfragen, werden Sie erkennen, ob die Werbung nur Mittel zur Umsatzsteigerung oder fachlich richtige Hilfe darstellt. Ersteres erscheint im Lichte einer wirksamen Schuldenprävention bedenklich, letzteres kann dagegen praktisch wirklich etwas Positives bewirken und ein gutes Argument für eine bewusste Entscheidung für ein Produkt oder eine Dienstleistung darstellen.

Nehmen wir vorstehendes, in diesem Beitrag dargestelltes Beispiel der Werbung der konkreten Rechtsanwältin, so sollten Sie als mündige Menschen in der betroffenen Werbung erkennen, dass der fachliche Inhalt des Werbebeitrages inexistent ist und sich daher die Frage stellen, warum der Beitrag tatsächlich so fachlich ohne Aufklärung und tatsächlich ohne wirkliche Hilfestellung ausgefallen ist. Wir glauben nicht, dass die betroffene Anwältin dahingehend fachlich nicht mehr drauf hätte, aber als potentiell „Betroffener“ im Lichte der durch den Beitrag angesprochenen Zielgruppe wäre ich zumindest kritisch und würde Fragen stellen um die Inhalte der Werbung in der Wirklichkeit korrekt einordnen zu können.

Wo sind all die schönen Dinge, die die Werbung jedem einzelnen von uns versprochen hat?“ – die Ärzte Auszug aus dem Songtext „Nicht allein

Die eigene Einstellung zu Werbung reflektieren

Sobald Sie zukünftig Werbung als solche überhaupt erkennen und diese dadurch praktisch hinterfragen können, sollten Sie die eigene innere Einstellung zu Werbung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Werbung soll wie eingangs erwähnt bewusst manipulieren. Lassen Sie sich denn im Alltag und generell in Ihrem Leben gerne manipulieren? Und das auch noch von „Werbung„?

Es spricht nichts gegen eine Entscheidung zu Gunsten eines beworbenen Produktes oder einer beworbenen Dienstleistung, nur sollten Sie die Aussagen der Werbung inhaltlich in Bezug auf genannte Tatsachen für sich selbst im Detail bei für Sie relevanter Werbung hinterfragen um erkennen zu können, ob das Produkt oder die Dienstleistung auch wirklich das Halten kann, was die Werbung dahingehend verspricht.

Suchen Sie bestenfalls abseits der eigentlichen Werbung für sich Argumente und Gründe, die für das Produkt oder die Dienstleistung sprechen und eine Entscheidung dafür rechtfertigen. Sollte es zu wenige Quellen dahingehend geben, suchen Sie den Kontakt zum Hersteller oder Vertriebspartner des Produktes oder dem Anbieter der Dienstleistung um Ihre Fragen unmittelbar dort anbringen und klären zu können und werten Sie dabei wie Ihnen die Antworten fachlich und tatsächlich erscheinen. In Bezug auf die Dienstleistung von Anwälten haben wir Ihnen dahingehend im Falle einer schuldnerseitigen Beauftragung zum Versuch einer Forderungsabwehr in einem früheren Beitrag bereits eine Hilfestellung zur Hand gegeben.

Fazit: Werbung in der Schuldenprävention

Werbung steht in unmittelbarem Zusammenhang zu Konsum und Konsumausgaben in der Gesellschaft. Sie ist notwendig für ein funktionierendes Wirtschaftssystem und soll dabei gezielt manipulieren. Menschen sollten zur Vermeidung einer vermeidbaren Verschuldung oder auch nur zur Begründung einer Ausgabenentscheidung stets Werbung als solche erkennen lernen und diese auch im Detail hinterfragen. Nur so kann eine im Nachhinein möglicherweise ungewollte Manipulation durch eben diese Werbung auch vermieden werden, da der eigene Umgang mit Werbung im Bewusstsein einer dabei einhergehenden Manipulation letztlich der Schlüssel sein kann, zukünftig gezielter und besser argumentiert ein Produkt oder eine Dienstleistung im Rahmen einer entsprechenden Entscheidung in Anspruch zu nehmen.

Vermeiden Sie dabei durch nichtssagende, fehlerhafte oder unvollständige Werbung manipuliert zu werden und klären Sie bei Unsicherheiten im Vorfeld einer Entscheidung im eigenen Interesse ab, ob und inwiefern das begehrte Produkt oder die begehrte Dienstleistung wirklich das darstellt, was Sie – auch aufgrund er Werbeinhalte – erwarten und erwarten dürfen.

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Updated on 17. Juli 2024

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